Protokoll der ordentlichen Gesellschafterversammlung einer S.L. zur Feststellung des Jahresabschlusses (Spanien)
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Für die Gesellschafter einer spanischen S.L., die den Jahresabschluss genehmigen: ein spanisches Protokoll der ordentlichen Versammlung (Vollversammlung oder einberufen) mit Genehmigung des Abschlusses, Ergebnisverwendung und Entlastung sowie die Bescheinigung der Beschlüsse, die mit dem Abschluss binnen eines Monats nach der Genehmigung beim Registro Mercantil hinterlegt wird (Art. 279 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes). Die Unterschrift der bescheinigenden Person wird notariell beglaubigt oder bei Online-Einreichung elektronisch geleistet. Auf Spanisch.
- Für die Verwendung in Spanien
- Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Die Frist zur Genehmigung des Jahresabschlusses Ihrer Gesellschaft in Spanien läuft bald ab.
- Sie müssen den Abschluss beim Handelsregister hinterlegen, und das Versammlungsprotokoll fehlt noch.
- Die Gesellschafter wollen entscheiden, ob der Gewinn in die Rücklagen geht oder ausgeschüttet wird.
- Ihre spanische Gesellschaft ruht, muss ihren Abschluss aber trotzdem jedes Jahr genehmigen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Firma
- NIF der Gesellschaft (spanische Steuernummer)
- Derzeitiger Sitz der Gesellschaft
- Eintragung im spanischen Handelsregister (Register, Band, Blatt, Registerblatt)
- Art der Gesellschafterversammlung
- Ort der Versammlung
- Datum der Versammlung
- Uhrzeit der Versammlung
- Vorsitzender
- Schriftführer
- Anwesendes oder vertretenes Stammkapital (Prozent)
- Einberufung: Datum und Weg (falls einberufen)
- Geschäftsjahr des Abschlusses
- Format des Jahresabschlusses (spanischer Kontenplan)
- Datum der Aufstellung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung
- Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust, in Euro)
- Verwendung des Ergebnisses (Rücklagen, Ausschüttung, Verlustvortrag) mit Beträgen
- Person, die die Bescheinigung ausstellt
- Stimmen dafür, dagegen und Enthaltungen (in % des Kapitals)
- DNI oder NIE der bescheinigenden Person (spanische Identifikationsnummer)
- Amt der bescheinigenden Person (z. B. alleiniger Geschäftsführer)
- Zweite unterzeichnende oder gegenzeichnende Person (falls nötig)
- Amt der zweiten Person (z. B. Vorsitz des Verwaltungsrats)
- DNI oder NIE der zweiten Person (spanische Identifikationsnummer)
- Prüfung des Jahresabschlusses
- Ort
- Datum
Häufige Fragen
- Bis wann muss eine spanische S.L. ihren Abschluss genehmigen und hinterlegen?
- Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres statt (Art. 164 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes), und der Abschluss wird binnen eines Monats nach der Genehmigung beim Registro Mercantil des Sitzes hinterlegt (Art. 279). Unterbleibt die Hinterlegung, trägt das Register kein anderes Dokument der Gesellschaft ein, solange der Verstoß andauert (Art. 282), und die spanische Rechnungslegungsbehörde (ICAC) kann Geldbußen verhängen (Art. 283).
- Wie wird der Abschluss beim spanischen Registro Mercantil hinterlegt, und wer unterschreibt die Bescheinigung?
- Er wird mit den vom spanischen Justizministerium genehmigten Hinterlegungsformularen eingereicht, die das Colegio de Registradores auf registradores.org anbietet, auf Papier oder online. Die Bescheinigung unterschreibt die zur Bescheinigung befugte Person, und die Unterschriften werden notariell beglaubigt; bei Online-Hinterlegung trägt sie eine elektronische Signatur mit elektronischer Beglaubigung, und das Register akzeptiert dort keine handschriftliche Unterschrift (Art. 366 der spanischen Handelsregisterverordnung).
- Was kann die Versammlung über den Jahresgewinn beschließen?
- Die Versammlung beschließt die Ergebnisverwendung auf Grundlage der Bilanz. Solange die gesetzliche Rücklage nicht 20 % des Stammkapitals erreicht, fließen mindestens 10 % des Gewinns in sie (Art. 274 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes), und Ausschüttungen sind nur zulässig, wenn das Eigenkapital dadurch nicht unter das Stammkapital sinkt (Art. 273). Tragen Sie jede Verwendung mit ihrem Betrag ein: Rücklagen, Ausschüttung oder Ausgleich von Verlusten aus Vorjahren.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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