Protokoll der Gesellschafterversammlung einer S.r.l. zur Feststellung des Jahresabschlusses (Italien)

Protokoll
Italiano
Italien
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Für die Gesellschafter einer italienischen S.r.l., die den Jahresabschluss genehmigen: das italienische Protokoll der ordentlichen Versammlung mit Vorsitz und Protokollführung, Einberufung oder Vollversammlung, anwesenden Gesellschaftern und Anteilen, Abstimmungsergebnis, Jahresergebnis und Verwendung des Gewinns oder Deckung des Verlusts. Der Abschluss ist binnen 120 Tagen nach Geschäftsjahresende vorzulegen, binnen 180, wenn die Satzung es erlaubt (Art. 2478-bis des italienischen Zivilgesetzbuchs), und binnen dreißig Tagen nach Genehmigung beim Handelsregister einzureichen. Der von der Geschäftsführung erstellte Abschluss wird beigefügt.

  • Für die Verwendung in Italien
  • Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026

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Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Der Jahresabschluss Ihrer Firma in Italien ist fertig, und die Gesellschafter müssen ihn genehmigen.
  • Ihr Steuerberater braucht das Versammlungsprotokoll, um den Abschluss einzureichen.
  • Das Jahr endete mit Gewinn, und die Gesellschafter müssen über seine Verwendung entscheiden.
  • Sie brauchen ein Protokoll der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung der Bilanz.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

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  • Höhe des Kapitals
  • Codice fiscale der Gesellschaft (zugleich Handelsregisternummer)
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  • Datum der Versammlung
  • Uhrzeit der Versammlung
  • Ort der Versammlung
  • Geschäftsjahr
  • Ende des Geschäftsjahres
  • Vorsitzender
  • Schriftführer
  • Wie die Versammlung einberufen wurde
  • Vertretenes Stammkapital (in Prozent)
  • Anwesende Gesellschafter (persönlich oder vertreten) und ihre Anteile
  • Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust)
  • Abstimmungsergebnis
  • Gewinnverwendung oder Verlustdeckung
  • Uhrzeit der Schließung der Versammlung
  • Ort
  • Datum

Häufige Fragen

Bis wann muss eine italienische S.r.l. den Jahresabschluss genehmigen und einreichen?
Die Geschäftsführung legt den Abschluss binnen 120 Tagen nach Geschäftsjahresende vor; die Satzung kann 180 Tage erlauben, wenn die Gesellschaft einen Konzernabschluss erstellt oder besondere Gründe aus Struktur und Gegenstand bestehen, die die Geschäftsführung darlegen muss (Art. 2364 und 2478-bis Zivilgesetzbuch). Bei einem Geschäftsjahr bis 31. Dezember endet die ordentliche Frist am 30. April. Binnen dreißig Tagen nach Genehmigung sind Abschluss und Protokoll beim Handelsregister einzureichen.
Wie wird im Protokoll zum Abschluss einer italienischen S.r.l. der Gewinn verwendet?
Zuerst fließt ein Zwanzigstel des Gewinns in die gesetzliche Rücklage, bis diese ein Fünftel des Stammkapitals erreicht (Art. 2430 Zivilgesetzbuch, auf die S.r.l. anwendbar); bei einem Stammkapital unter 10.000 € mindestens ein Fünftel des Gewinns, bis Rücklage und Kapital zusammen 10.000 € erreichen (Art. 2463 Abs. 5). Den Rest können die Gesellschafter ausschütten, in Rücklagen einstellen oder vortragen, im Rahmen der Satzung; ein Verlust wird aus Rücklagen gedeckt oder vorgetragen. Beschließen die Gesellschafter eine Gewinnausschüttung, ist das Protokoll binnen dreißig Tagen bei der Agenzia delle Entrate zu registrieren, mit der festen Registersteuer von 200 € und der Stempelsteuer.
Müssen alle Gesellschafter das Protokoll zum Abschluss einer italienischen S.r.l. unterschreiben?
Nein: Es unterschreiben der Versammlungsleiter und der Protokollführer, und es wird ins Beschlussbuch der Gesellschafter übertragen. Die Versammlung ist gültig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde, oder ohne Einberufung, wenn das gesamte Kapital vertreten ist, alle Geschäftsführer und Prüfer anwesend oder informiert sind und niemand widerspricht (Vollversammlung, Art. 2479-bis Zivilgesetzbuch). Die Einreichung beim Handelsregister erfolgt digital signiert, meist über den Steuerberater oder einen Vermittler.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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