Gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) (Italien)

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Vertrag
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Für zwei Unternehmen oder Freiberufler in Italien, die vor einer Zusammenarbeit, einem Verkauf oder einer Investition vertrauliche Informationen austauschen: italienische gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung mit Zweck des Austauschs, was vertraulich ist und was nicht, erlaubter Nutzung, berechtigten Mitarbeitern und Beratern, Rückgabe der Informationen, Dauer nach den Gesprächen und einer Vertragsstrafe mit gesonderter Genehmigung (Art. 1341–1342 des italienischen Zivilgesetzbuchs). Sie verweist auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Art. 98–99 des italienischen Gesetzbuchs über gewerbliches Eigentum). Unterzeichnung in zwei Exemplaren oder digital.

  • Für die Verwendung in Italien
  • Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026

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Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Vor Gesprächen über eine Zusammenarbeit mit einer Firma in Italien soll diese Ihre Daten geheim halten.
  • Sie wollen einem möglichen Partner in Italien Preise, Kunden oder technische Zeichnungen zeigen.
  • Ein Investor will die Zahlen Ihrer Firma sehen, und beide Seiten sollen Stillschweigen wahren.
  • Sie brauchen vor den Verhandlungen eine gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Erste Partei
  • Anschrift der ersten Partei
  • Codice fiscale oder Partita IVA der ersten Partei (italienische Steuernummer)
  • Vertreter der ersten Partei
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  • Codice fiscale oder Partita IVA der zweiten Partei (italienische Steuernummer)
  • Vertreter der zweiten Partei
  • Zweck
  • Umfang der Vertraulichkeit
  • Dauer der Vertraulichkeit nach Ende der Gespräche
  • Vertragsstrafe
  • Vertragsstrafe in Worten
  • Ort
  • Datum

Häufige Fragen

Kann ein italienisches Gericht die Vertragsstrafe einer Geheimhaltungsvereinbarung herabsetzen?
Ja. Ist die Strafe offensichtlich überhöht oder die Pflicht teilweise erfüllt, kann das Gericht sie nach Billigkeit herabsetzen (Art. 1384 des italienischen Zivilgesetzbuchs), auch ohne Antrag der verletzenden Partei, wie die Vereinigten Senate des italienischen Kassationshofs 2005 entschieden haben. Es empfiehlt sich daher ein Betrag im Verhältnis zum Schaden, den eine Offenlegung verursachen könnte. Das Dokument lässt auch weiteren Schadensersatz zu, der aber zu beweisen ist.
Was fügt eine italienische Geheimhaltungsvereinbarung dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen hinzu?
Das italienische Gesetzbuch über gewerbliches Eigentum schützt als Geschäftsgeheimnis Informationen, die geheim sind, wirtschaftlichen Wert haben und angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen unterliegen (Art. 98 des Gesetzesdekrets 30/2005). Die Vereinbarung ist eine solche Maßnahme und bindet die Gegenseite zudem auch für Informationen, die kein Geschäftsgeheimnis sind, mit Vertragsstrafe und Rückgabepflicht. Nicht geschützt ist, was bereits öffentlich ist oder die andere Partei selbst entwickelt.
Verpflichtet eine in Italien unterzeichnete NDA zum Abschluss des Geschäfts?
Nein. Die Vereinbarung regelt nur die Nutzung der ausgetauschten Informationen: Sie gewährt keine Lizenz und verpflichtet niemanden zum Abschluss des endgültigen Vertrags. Jede Partei kann die Verhandlungen abbrechen, muss dabei aber nach Treu und Glauben handeln (Art. 1337 des italienischen Zivilgesetzbuchs), etwa indem sie sie nicht offenhält, wenn sie sich bereits gegen den Abschluss entschieden hat. Die Geheimhaltungspflichten gelten nach den Verhandlungen für den im Dokument genannten Zeitraum weiter.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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