Gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)

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Die gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung (NDA, Vertraulichkeitsvereinbarung) für zwei Unternehmen oder Selbstständige, die vor einer Zusammenarbeit vertrauliche Informationen austauschen: Zweck, was vertraulich ist und was nicht, Weitergabe nur an Beschäftigte und Berater, ausdrückliches Verbot des Reverse Engineering an überlassenen Mustern und Prototypen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG), Rückgabe und Löschung, Laufzeit und eine Vertragsstrafe nach Wahl: nach billigem Ermessen mit gerichtlicher Kontrolle, fest oder keine. Die Vereinbarung ist zugleich eine angemessene Geheimhaltungsmaßnahme im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG.

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Häufige Fragen

Warum braucht ein Unternehmen eine NDA, wenn das GeschGehG Geschäftsgeheimnisse schützt?
Das Geschäftsgeheimnisgesetz schützt eine Information nur, wenn ihr Inhaber sie durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt hat (§ 2 Nr. 1 GeschGehG). Eine schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung ist eine solche Maßnahme und belegt sie im Streitfall. Sie erfasst außerdem Informationen, die kein Geschäftsgeheimnis sind, regelt Rückgabe und Laufzeit und ermöglicht eine Vertragsstrafe.
Warum schließt die Vereinbarung das Reverse Engineering ausdrücklich aus?
Wer ein Produkt rechtmäßig besitzt, darf es nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG beobachten, untersuchen, zerlegen und testen und die so gewonnenen Geschäftsgeheimnisse nutzen – es sei denn, er ist vertraglich verpflichtet, das zu unterlassen. Ohne ausdrückliche Klausel dürfte die andere Partei überlassene Muster und Prototypen also auseinandernehmen. Diese Vereinbarung schließt das für alle nach ihr überlassenen Gegenstände aus.
Welche Vertragsstrafe hält in einer NDA nach deutschem Recht?
Stellt eine Partei den Vertrag vorformuliert, unterliegt er auch zwischen Unternehmen der AGB-Kontrolle (§ 307 BGB). Eine feste Vertragsstrafe, die auf den ersten Blick außer Verhältnis zum Verstoß steht, ist dann ganz unwirksam und wird nicht herabgesetzt (BGH, I ZR 77/12). Sicherer ist eine Strafe nach billigem Ermessen der verletzten Partei, die ein Gericht überprüfen kann. Ein Kaufmann kann eine verwirkte Strafe nicht nach § 343 BGB herabsetzen lassen (§ 348 HGB). Die Vereinbarung bietet beide Varianten und den Verzicht.
Muss die Geheimhaltungsvereinbarung in einer bestimmten Form geschlossen werden?
Nein. Das Gesetz schreibt für eine Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Unternehmen keine Form vor; sie bindet auch, wenn die Parteien sie per E-Mail vereinbaren. Unterschreiben beide auf Papier oder tauschen sie unterschriebene Scans aus, lässt sich später leichter beweisen, was vereinbart war und dass angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen bestanden. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht nötig.
Kann eine NDA verbieten, Rechtsverstöße der anderen Partei zu melden?
Nein. Vereinbarungen, die die Rechte hinweisgebender Personen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einschränken, sind unwirksam (§ 39 HinSchG), und § 5 GeschGehG erlaubt die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses etwa zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung. Die Vereinbarung nimmt solche Offenlegungen ausdrücklich aus, damit ihre Geheimhaltungspflicht nicht als zu weit angreifbar wird.

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