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Gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) (Schweiz)
Schweiz · auf Deutsch
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Für zwei Unternehmen oder Selbständige in der Schweiz, die vor einer Zusammenarbeit, einer Investition oder einem Kauf vertrauliche Informationen austauschen: Zweck, was vertraulich ist und was nicht, Verwendung nur für den Zweck, Weitergabe nur an gebundene Mitarbeitende und Berater, kein Reverse Engineering, Offenlegung auf behördliche Anordnung, Rückgabe und Löschung, Dauer und eine Konventionalstrafe nach Wahl (Art. 160 ff. OR). Schweizerisches Recht, Gerichtsstand nach Wahl. Von beiden Parteien zu unterzeichnen.
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- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
- Dokument auf Deutsch
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie wollen einer anderen Firma in der Schweiz Geschäftspläne zeigen und sicher sein, dass sie geheim bleiben.
- Zwei Unternehmen prüfen eine Zusammenarbeit und tauschen beide vertrauliche Informationen aus.
- Ein Investor oder Käufer will vor einem Abschluss Ihre Zahlen sehen.
- Sie wollen vor dem ersten Gespräch eine gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung auf Deutsch unterschreiben.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
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- Anschrift der ersten Partei
- UID der ersten Partei (freiwillig)
- Vertreter der ersten Partei
- Zweite Partei
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- UID der zweiten Partei (freiwillig)
- Vertreter der zweiten Partei
- Zweck
- Umfang der Vertraulichkeit
- Dauer der Vertraulichkeit nach Ende der Gespräche
- Konventionalstrafe je Verletzung, in CHF (leer lassen: keine)
- Vereinbarter Gerichtsstand (freiwillig)
- Ort
- Datum
Häufige Fragen
- Braucht eine Geheimhaltungsvereinbarung in der Schweiz eine bestimmte Form?
- Nein: Das OR schreibt dafür keine Form vor (Art. 11 Abs. 1 OR). Schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet ist sie aber beweisbar, und eine Gerichtsstandsvereinbarung braucht die Schriftform oder eine andere Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht (Art. 17 Abs. 2 ZPO). Für eine Firma unterschreiben die Personen, die sie nach dem Handelsregister vertreten dürfen, von Hand oder mit qualifizierter elektronischer Signatur.
- Wie hoch darf die Konventionalstrafe in einer Geheimhaltungsvereinbarung sein?
- Die Parteien bestimmen die Höhe frei (Art. 163 Abs. 1 OR); eine übermässig hohe Strafe setzt das Gericht herab (Art. 163 Abs. 3 OR), allerdings zurückhaltend, etwa bei einem krassen Missverhältnis zum Interesse der berechtigten Partei; die Gründe muss die belangte Partei nachweisen (BGE 133 III 201). Die Strafe ist verfallen, auch wenn kein Schaden entstanden ist (Art. 161 Abs. 1 OR); einen grösseren Schaden kann die verletzte Partei verlangen, wenn sie ein Verschulden nachweist (Art. 161 Abs. 2 OR). Ohne andere Abrede wäre nur die Erfüllung oder die Strafe geschuldet (Art. 160 OR); die Vereinbarung hält deshalb fest, dass die Geheimhaltung weiter gilt. Ohne Betrag gilt keine Strafe.
- Was schützt das Gesetz in der Schweiz schon ohne Geheimhaltungsvereinbarung?
- Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse sind auch ohne Vertrag geschützt: Wer ein solches Geheimnis ausgekundschaftet oder sonst unrechtmässig erfahren hat und es verwertet oder anderen mitteilt, handelt unlauter (Art. 6 UWG), und wer ein Geheimnis verrät, das er nach Gesetz oder Vertrag wahren muss, macht sich strafbar (Art. 162 StGB); Arbeitnehmende sind durch Art. 321a Abs. 4 OR gebunden. Die Vereinbarung legt aber fest, was zwischen Ihnen vertraulich ist, wofür es verwendet werden darf, wie lange, und was bei einer Verletzung gilt. Gegenseitig passt sie, wenn beide Seiten Informationen geben.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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