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Auftrag für freie Mitarbeit (Freelancer-Vertrag), auf Französisch (Schweiz)
Schweiz · auf Französisch
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Für Auftraggeber und Freelancer in der Westschweiz, auf Französisch: ein Auftrag nach Art. 394 ff. OR mit Leistungen, Dauer, Vergütung und MWST-Wahl, Spesen, Zahlungsfrist, Selbständigkeit der beauftragten Partei, AHV als Selbständigerwerbende, Rechten an den Ergebnissen, Geheimhaltung und Datenschutz. Er nennt die Scheinselbständigkeit: Über den Status entscheidet die Ausgleichskasse nach den Tatsachen, nicht der Vertrag. Jede Partei kann jederzeit beenden (Art. 404 OR). Von beiden Parteien unterzeichnet.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie arbeiten als Freelancer in der Westschweiz und wollen einen Vertrag mit Ihrem Kunden.
- Ihre Firma zieht in Genf oder Lausanne eine selbständige Fachkraft bei und will eine schriftliche Abmachung.
- Sie befürchten, dass ein langer Einsatz für einen einzigen Kunden wie eine verdeckte Anstellung wirkt.
- Sie brauchen einen Auftrag für freie Mitarbeit auf Französisch für einen Kunden in der Schweiz.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Auftraggeber
- Anschrift des Auftraggebers
- Auftragnehmer
- Anschrift des Auftragnehmers
- UID oder MWST-Nummer der beauftragten Partei (freiwillig)
- Dienstleistungen
- Beginn
- Vertragsende
- Vergütung
- MWST: beauftragte Partei eingetragen oder nicht MWST-pflichtig (französisch)
- Spesen: in der Vergütung enthalten oder gegen Beleg ersetzt
- Zahlungsfrist für Rechnungen (Tage)
- Ausgleichskasse der beauftragten Partei (freiwillig)
- Vereinbarter Gerichtsstand (freiwillig)
- Ort
- Datum
Häufige Fragen
- Wie kann ein Freelancer-Auftrag in der Westschweiz zum Arbeitsvertrag umgedeutet werden?
- Der Name des Vertrags entscheidet nicht, nur die Art der Arbeit (Art. 18 Abs. 1 OR). Ist die beauftragte Partei in die Organisation des Auftraggebers eingebunden, erhält sie Weisungen zu Zeit und Vorgehen, trägt sie kein wirtschaftliches Risiko und arbeitet sie vor allem für diesen Auftraggeber, kann das Verhältnis als Arbeitsverhältnis gelten, im Arbeitsrecht (Art. 319 OR) wie bei der AHV, über die die Ausgleichskasse nach den Tatsachen entscheidet. Der Auftraggeber kann dann Arbeitgeberbeiträge schulden.
- Kann ein Auftraggeber oder eine beauftragte Partei den Auftrag in der Schweiz von heute auf morgen beenden?
- Ja: Der Auftrag kann jederzeit widerrufen oder gekündigt werden (Art. 404 Abs. 1 OR), und das Bundesgericht lässt den Ausschluss dieses Rechts nicht zu, sodass eine vereinbarte Kündigungsfrist nicht bindet. Wer zur Unzeit beendet, ersetzt der anderen Partei den Schaden, den gerade dieser Zeitpunkt verursacht (Art. 404 Abs. 2 OR); die bis dahin erbrachten Leistungen werden bezahlt. Für ein fertiges Werk zum Festpreis passt oft ein Werkvertrag (Art. 363 OR) besser.
- Muss man als Freelancer in Genf oder Lausanne MWST verrechnen und sich einer AHV-Ausgleichskasse anschliessen?
- MWST ist erst ab CHF 100'000.00 Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen im In- und Ausland geschuldet (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG); darunter steht keine MWST auf der Rechnung, ausser bei freiwilliger Eintragung. Für die AHV wird die selbständige Tätigkeit bei der kantonalen oder einer Verbandsausgleichskasse angemeldet, die über den Status entscheidet. Der Vertrag nennt beides, ersetzt diese Schritte aber nicht.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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Für zwei Unternehmen oder Selbständige in der Schweiz, die vor einer Zusammenarbeit, einer Investition oder einem Kauf vertrauliche Informationen austauschen: Zweck, was vertraulich ist und was nicht, Verwendung nur für den Zweck, Weitergabe nur an gebundene Mitarbeitende und Berater, kein Reverse Engineering, Offenlegung auf behördliche Anordnung, Rückgabe und Löschung, Dauer und eine Konventionalstrafe nach Wahl (Art. 160 ff. OR). Schweizerisches Recht, Gerichtsstand nach Wahl. Von beiden Parteien zu unterzeichnen.
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