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Gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA), auf Englisch (Schweiz)
Schweiz · auf Englisch
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15 Fragen · etwa 6 Min.
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Für zwei Unternehmen oder Selbständige in der Schweiz, die vor einer Zusammenarbeit, Investition oder einem Kauf vertrauliche Informationen austauschen, auf Englisch: Zweck, was vertraulich ist und was nicht, Verwendung nur für den Zweck, Weitergabe nur an gebundene Mitarbeitende und Berater, kein Reverse Engineering, Offenlegung auf behördliche Anordnung, Rückgabe und Löschung, Dauer und eine Konventionalstrafe nach Wahl (Art. 160 ff. OR). Schweizer Recht, Gerichtsstand nach Wahl. Behörden und Gerichte arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung dient dem Verkehr unter Privaten.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Zwei Start-ups in der Schweiz wollen über eine Zusammenarbeit reden und müssen einander ihre Pläne zeigen.
- Ein Investor will Ihre Zahlen sehen, bevor er in Ihr Schweizer Unternehmen investiert.
- Sie verhandeln über den Kauf eines kleinen Betriebs in der Schweiz, und beide Seiten geben Daten heraus.
- Ihr ausländischer Partner schickt Prototypen und will eine Geheimhaltungsvereinbarung auf Englisch nach Schweizer Recht.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
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- UID der ersten Partei (freiwillig)
- Vertreter der ersten Partei
- Zweite Partei
- Anschrift der zweiten Partei
- UID der zweiten Partei (freiwillig)
- Vertreter der zweiten Partei
- Zweck
- Umfang der Vertraulichkeit
- Dauer der Vertraulichkeit nach Ende der Gespräche
- Konventionalstrafe je Verletzung, in CHF (leer lassen: keine)
- Vereinbarter Gerichtsstand (freiwillig)
- Ort
- Datum
Häufige Fragen
- Muss eine gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung in der Schweiz auf bestimmte Weise unterschrieben werden?
- Das OR schreibt keine Form vor (Art. 11 Abs. 1 OR); schriftlich und von beiden unterschrieben ist sie aber beweisbar, und eine Gerichtsstandsvereinbarung braucht die Schriftform oder eine andere Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht (Art. 17 Abs. 2 ZPO). Für eine Firma unterschreiben die Personen, die sie nach dem Handelsregister vertreten dürfen, von Hand oder mit qualifizierter elektronischer Signatur (Art. 14 OR). Der Austausch eingescannter unterschriebener Exemplare ist in der Praxis üblich; bewahren Sie die Originale oder die signierten Dateien auf.
- Setzt ein Schweizer Gericht die volle Konventionalstrafe einer Geheimhaltungsvereinbarung durch?
- In der Regel ja: Die Parteien bestimmen die Höhe frei (Art. 163 Abs. 1 OR), und die Strafe ist auch ohne Schaden verfallen (Art. 161 Abs. 1 OR). Eine übermässige Strafe setzt das Gericht herab (Art. 163 Abs. 3 OR), aber zurückhaltend, etwa bei einem krassen Missverhältnis zum Interesse der berechtigten Partei, und die verletzende Partei muss die Gründe nachweisen (BGE 133 III 201). Einen grösseren Schaden kann man bei nachgewiesenem Verschulden verlangen (Art. 161 Abs. 2 OR). Die Vereinbarung knüpft die Strafe an ein Verschulden, lässt die Geheimhaltung nach der Zahlung weiter gelten (Art. 160 OR) und entfällt ohne Betrag.
- Welche Geheimnisse sind in der Schweiz auch ohne unterschriebene Geheimhaltungsvereinbarung geschützt?
- Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse: Wer ein solches Geheimnis ausgekundschaftet oder sonst unrechtmässig erfahren hat und es verwertet oder mitteilt, handelt unlauter (Art. 6 UWG), und wer ein Geheimnis verrät, das er nach Gesetz oder Vertrag wahren muss, macht sich auf Antrag strafbar (Art. 162 StGB); Arbeitnehmende bindet Art. 321a Abs. 4 OR. Dieser Schutz ist eng und schwer zu beweisen. Die Vereinbarung legt fest, was zwischen Ihnen vertraulich ist, wofür es verwendet werden darf, wie lange und was bei einer Verletzung gilt; gegenseitig passt sie, wenn beide Seiten Informationen geben.
- Ist eine Geheimhaltungsvereinbarung auf Englisch nach Schweizer Recht gültig und durchsetzbar?
- Ja: Die Vereinbarung braucht weder Form noch Amtssprache, und Englisch ist unter Unternehmen üblich. Sie wählt Schweizer Recht; eine Klausel nach Wahl nennt einen Gerichtsstand, schriftlich oder in einer Form mit Textnachweis vereinbart (Art. 17 ZPO), unter Vorbehalt zwingender Gerichtsstände (Art. 35 ZPO). Für dringenden Schutz kann ein Gericht vorsorgliche Massnahmen anordnen (Art. 261 ff. ZPO). Verhandelt wird in der Amtssprache des Kantons (Art. 129 Abs. 1 ZPO), ein englischer Vertrag muss dort unter Umständen übersetzt werden. Behörden und Gerichte arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung dient dem Verkehr unter Privaten.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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Für Auftraggeber und Freelancer in der Schweiz: ein Auftrag nach Art. 394 ff. OR mit Leistungen, Dauer, Vergütung samt MWST-Wahl, Spesen, Zahlungsfrist, Selbständigkeit, AHV als Selbständigerwerbende, Rechten an den Arbeitsergebnissen, Geheimhaltung und Datenschutz. Er nennt die Scheinselbständigkeit: Über den Status entscheidet die Ausgleichskasse nach den tatsächlichen Verhältnissen, nicht der Vertrag. Jede Partei kann jederzeit kündigen (Art. 404 OR). Von beiden Parteien zu unterzeichnen.
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Für Auftraggeber und Freelancer in der Westschweiz, auf Französisch: ein Auftrag nach Art. 394 ff. OR mit Leistungen, Dauer, Vergütung und MWST-Wahl, Spesen, Zahlungsfrist, Selbständigkeit der beauftragten Partei, AHV als Selbständigerwerbende, Rechten an den Ergebnissen, Geheimhaltung und Datenschutz. Er nennt die Scheinselbständigkeit: Über den Status entscheidet die Ausgleichskasse nach den Tatsachen, nicht der Vertrag. Jede Partei kann jederzeit beenden (Art. 404 OR). Von beiden Parteien unterzeichnet.
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Für Arbeitgeber und Arbeitnehmende in der Schweiz, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden wollen: das Enddatum, auf wessen Wunsch, Arbeit oder Freistellung bis dahin, Lohn, Ferien und Überstunden, eine allfällige Abgangsentschädigung, die Zugeständnisse beider Seiten, das Arbeitszeugnis, die Rückgabe, das Konkurrenzverbot und die Erledigung der Ansprüche im Rahmen von Art. 341 OR. Die Folgen für die Arbeitslosenversicherung sind genannt. Zwei unterschriebene Exemplare. Behörden in der Schweiz arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung dient dem Verkehr unter Privaten.