Protokoll der Gesellschafterversammlung einer S.L. zur Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung (Spanien)
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Für die Gesellschafter einer spanischen S.L., die die Geschäftsführung wechseln: ein spanisches Protokoll der Gesellschafterversammlung (Vollversammlung oder einberufen) mit der Abberufung, falls vorhanden, und der Bestellung, eine Bescheinigung des Protokolls durch die befugte Person und die von der neu bestellten Person unterschriebene Annahme des Amtes. Die Bestellung wird binnen zehn Tagen nach der Annahme beim Registro Mercantil eingereicht (Art. 215 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes), mit notariell beglaubigten Unterschriften. Auf Spanisch.
- Für die Verwendung in Spanien
- Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Die Gesellschafter Ihrer Firma in Spanien wollen die Geschäftsführung austauschen.
- Die bisherige Geschäftsführung Ihrer spanischen S.L. hört auf, und die Gesellschafter müssen jemand Neues bestellen.
- Sie verkaufen Ihre Anteile an einer spanischen Gesellschaft, und der Käufer übernimmt die Leitung.
- Sie brauchen das Versammlungsprotokoll zur neuen Geschäftsführung, damit der Wechsel eingetragen wird.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Firma
- NIF der Gesellschaft (spanische Steuernummer)
- Derzeitiger Sitz der Gesellschaft
- Eintragung im spanischen Handelsregister (Register, Band, Blatt, Registerblatt)
- Art der Gesellschafterversammlung
- Ort der Versammlung
- Datum der Versammlung
- Uhrzeit der Versammlung
- Vorsitzender
- Schriftführer
- Anwesendes oder vertretenes Stammkapital (Prozent)
- Einberufung: Datum und Weg (falls einberufen)
- Abberufene Person (falls jemand abberufen wird)
- DNI oder NIE der abberufenen Person (spanische Identifikationsnummer)
- Amt, aus dem abberufen wird
- Amt, in das bestellt wird (z. B. alleiniger Geschäftsführer)
- Neu bestellte Person (Geschäftsführung)
- DNI oder NIE der neu bestellten Person (spanische Identifikationsnummer)
- Anschrift der neu bestellten Person
- Person, die die Bescheinigung ausstellt
- Stimmen dafür, dagegen und Enthaltungen (in % des Kapitals)
- DNI oder NIE der bescheinigenden Person (spanische Identifikationsnummer)
- Amt der bescheinigenden Person (z. B. alleiniger Geschäftsführer)
- Zweite unterzeichnende oder gegenzeichnende Person (falls nötig)
- Amt der zweiten Person (z. B. Vorsitz des Verwaltungsrats)
- DNI oder NIE der zweiten Person (spanische Identifikationsnummer)
- Ort
- Datum
- Datum der Annahme des Amtes
Häufige Fragen
- In welcher Frist und wie wird die neue Geschäftsführung im spanischen Registro Mercantil eingetragen?
- Die Bestellung wird mit der Annahme wirksam und muss binnen der folgenden zehn Tage zur Eintragung eingereicht werden (Art. 214.3 und 215 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes). Eingetragen wird auf Grund der Bescheinigung des Beschlusses mit notariell beglaubigten Unterschriften oder einer notariellen Urkunde (Art. 142 der spanischen Handelsregisterverordnung). Beglaubigung und Urkunde übernimmt der Notar; dieses Dokument ist die Bescheinigung, die ihm vorgelegt wird.
- Darf die soeben bestellte Person den Beschluss selbst bescheinigen?
- Ja, aber dann trägt das spanische Registro Mercantil nur ein, wenn die förmliche Mitteilung der Bestellung an den bisher eingetragenen Amtsinhaber an dessen Anschrift beigefügt wird (Art. 111 der spanischen Handelsregisterverordnung), etwa durch notarielle Urkunde. Bescheinigt jemand, dessen Amt bereits eingetragen ist und der im Amt bleibt, ist diese Mitteilung nicht nötig.
- Kann die Versammlung die Geschäftsführung abberufen, auch wenn das nicht auf der Tagesordnung steht?
- Ja: Nach spanischem Recht kann die Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung jederzeit abberufen, auch wenn die Abberufung nicht auf der Tagesordnung steht (Art. 223.1 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes). Ob dieselbe Versammlung ohne Ankündigung einen Nachfolger bestellen darf, ist umstritten; bei einer einberufenen Versammlung sollte die Tagesordnung daher Abberufung und Bestellung enthalten. In einer Vollversammlung nehmen die Gesellschafter die Tagesordnung einstimmig an.
- Eignet sich dieses Protokoll für eine spanische Einpersonen-S.L. (S.L.U.)?
- Nicht in dieser Form. In der S.L.U. übt der einzige Gesellschafter die Befugnisse der Gesellschafterversammlung aus, und seine Entscheidungen werden in einem von ihm oder seinem Vertreter unterschriebenen Protokoll festgehalten (Art. 15 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes). Dieses Protokoll ist für eine Versammlung mehrerer Gesellschafter mit Vorsitz, Schriftführung und Abstimmung geschrieben; eine S.L.U. braucht ein Protokoll der Entscheidungen des einzigen Gesellschafters.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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