Geschäftsführervertrag einer GmbH (Österreich)
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Der Vertrag zwischen einer österreichischen GmbH oder FlexCo und ihrem Geschäftsführer, getrennt von der Bestellung durch die Gesellschafter: Aufgaben und Sorgfalt (§ 25 GmbHG), Umfang der Tätigkeit, Bruttomonatsgehalt 14- oder 12-mal jährlich, variable Vergütung, Urlaub, Wettbewerb und Verschwiegenheit, Dauer und Kündigung. Ob ASVG oder GSVG gilt, entscheidet nicht die Bezeichnung des Vertrags, sondern die Beteiligung und der tatsächliche Einfluss (§ 539a ASVG); der Vertrag hält die Beteiligung fest. Eine Abberufung beendet die Organstellung, nicht den Vertrag (§ 16 GmbHG).
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Firma
- Sitz der Gesellschaft (die im Gesellschaftsvertrag genannte Gemeinde)
- Firmenbuchnummer (FN) der Gesellschaft
- Firmenbuchgericht der Gesellschaft (wie im Firmenbuchauszug)
- Wer für die Gesellschaft unterschreibt (Gesellschafter oder bevollmächtigte Person)
- Akademischer Grad des Geschäftsführers (falls vorhanden)
- Geschäftsführer
- Geburtsdatum des Geschäftsführers
- Anschrift des Geschäftsführers
- Datum des Gesellschafterbeschlusses über die Bestellung
- Umfang der Tätigkeit (zB volle Arbeitskraft, oder Stunden pro Woche)
- Bruttomonatsgehalt des Geschäftsführers
- Auszahlung des Gehalts (14-mal oder 12-mal jährlich)
- Variable Vergütung (zB Prämie nach Zielerreichung, oder „keine“)
- Sonstige Bedingungen
- Beteiligung des Geschäftsführers am Stammkapital (in %, oder „keine“)
- Betriebliche Vorsorgekasse (Name und Anschrift)
- Jahresurlaub in Arbeitstagen
- Beginn
- Dauer des Geschäftsführervertrags (unbefristet oder befristet)
- Vertragsende (nur bei einem befristeten Vertrag)
- Kündigungsfrist
- Ort
- Datum
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Braucht der Geschäftsführer einer österreichischen GmbH neben der Bestellung einen eigenen Vertrag?
- Die Bestellung durch die Gesellschafter macht ihn zum Organ der Gesellschaft; Bezüge, Urlaub, Dauer und Kündigung regelt erst ein Vertrag. Beides ist getrennt: Die Gesellschafter können die Bestellung jederzeit widerrufen, Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen bleiben aber unberührt (§ 16 GmbHG). Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz für diesen Vertrag nicht vor; unterschrieben – auf Papier oder mit qualifizierter elektronischer Signatur – beweist er, was gilt.
- Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GmbH nach dem ASVG oder dem GSVG versichert?
- Das hängt von Beteiligung und Einfluss ab, nicht vom Vertrag. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die Mitglied der Wirtschaftskammer ist, ist nach dem GSVG pflichtversichert (§ 2 Abs 1 Z 3 GSVG), es sei denn, er ist als Dienstnehmer nach dem ASVG versichert (§ 4 Abs 2 ASVG). Ein Geschäftsführer ohne Beteiligung ist in der Regel nach dem ASVG versichert. Ab welcher Beteiligung oder Sperrminorität der Einfluss entscheidet, beurteilen ÖGK und SVS nach den tatsächlichen Verhältnissen (§ 539a ASVG); klären Sie das vor Vertragsbeginn mit dem Versicherungsträger.
- Wer unterschreibt in Österreich den Vertrag einer GmbH mit einem Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter ist?
- In der Regel beschließen die Gesellschafter über den Vertrag und legen fest, wer für die Gesellschaft unterschreibt; besteht ein Aufsichtsrat, kann auch er die Gesellschaft dabei vertreten (§ 30l GmbHG). Ein Gesellschafter, mit dem die Gesellschaft den Vertrag schließen soll, stimmt darüber nicht mit (§ 39 Abs 4 GmbHG) – über seine eigene Bestellung zum Geschäftsführer dagegen schon (§ 39 Abs 5 GmbHG). Punkt 4 des Vertrags hält die Beteiligung fest, weil sie für die Sozialversicherung zählt.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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