Rücktrittserklärung des Geschäftsführers einer GmbH (Österreich)
Veröffentlicht vonDocMuse
Die Erklärung, mit der ein Geschäftsführer einer österreichischen GmbH oder FlexCo nach § 16a GmbHG zurücktritt – mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund, sonst nach Ablauf von 14 Tagen oder zu einem späteren Tag. Sie geht gleichlautend an alle Gesellschafter; die übrigen Geschäftsführer und der Vorsitz eines Aufsichtsrats erhalten eine Kopie. Mit dem Ersuchen, das Erlöschen der Vertretungsbefugnis zum Firmenbuch anzumelden (§ 17 GmbHG), und einer Empfangsbestätigung, denn den Zugang muss der Geschäftsführer nachweisen können.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Geschäftsführer
- Anschrift des Geschäftsführers
- Gesellschafter, an den dieses Exemplar geht
- Anschrift dieses Gesellschafters (Straße, Hausnummer/Stiege/Tür, PLZ und Ort)
- Ort
- Datum
- Firma
- Firmenbuchnummer (FN) der Gesellschaft
- Sitz der Gesellschaft (die im Gesellschaftsvertrag genannte Gemeinde)
- Firmenbuchgericht der Gesellschaft (wie im Firmenbuchauszug)
- Wirksamkeit des Rücktritts (sofort aus wichtigem Grund, nach 14 Tagen oder später)
- Wichtiger Grund (nur beim sofortigen Rücktritt)
- Späterer Wirksamkeitstag (nur bei dieser Wahl)
- Alle Gesellschafter, an die das Schreiben gleichlautend geht (Namen)
- Übrige Geschäftsführer und Vorsitz eines Aufsichtsrats, die eine Kopie erhalten
- Geschäftsführervertrag: unberührt, gekündigt oder nicht vorhanden
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Wann wird der Rücktritt eines GmbH-Geschäftsführers in Österreich wirksam?
- Liegt ein wichtiger Grund vor, kann der Rücktritt mit sofortiger Wirkung erklärt werden; sonst wird er erst nach Ablauf von 14 Tagen wirksam (§ 16a Abs 1 GmbHG). Ein späterer Tag kann gewählt werden. Wer nach § 15 Abs 1a oder 1b GmbHG – etwa nach bestimmten Verurteilungen – disqualifiziert ist oder wird, muss unverzüglich zurücktreten; dieser Rücktritt wird nach 14 Tagen wirksam (§ 16a Abs 3 GmbHG). Die 14 Tage laufen ab dem Zugang der Erklärung beim letzten Gesellschafter.
- An wen richtet ein Geschäftsführer in Österreich seine Rücktrittserklärung?
- An die Generalversammlung, wenn der Rücktritt in ihrer Tagesordnung angekündigt ist, sonst an alle Gesellschafter (§ 16a Abs 2 GmbHG) – also ein gleichlautendes Schreiben an jeden. Die übrigen Geschäftsführer und, wenn ein Aufsichtsrat besteht, dessen Vorsitz sind zu verständigen. Der Rücktritt wirkt mit dem Zugang, und ein abgesendeter einfacher Brief beweist ihn nicht: Übergeben Sie jedes Exemplar gegen datierte Unterschrift auf einer Kopie oder senden Sie es als Einschreiben mit der Zusatzleistung „Eigenhändig“, und heben Sie die Belege auf.
- Wer meldet in Österreich den Rücktritt des Geschäftsführers zum Firmenbuch an?
- Die Geschäftsführer der Gesellschaft, ohne Verzug (§ 17 GmbHG). Unterbleibt das, kann der zurückgetretene Geschäftsführer das Erlöschen seiner Vertretungsbefugnis selbst anmelden und muss dafür den Zugang der Rücktrittserklärung bescheinigen – daher die Empfangsbestätigung auf der Kopie oder die Belege des Einschreibens. Die Anmeldung wird mit gerichtlich oder notariell beglaubigter Unterschrift unterschrieben und meist über einen Notar oder Rechtsanwalt eingereicht.
- Beendet der Rücktritt in Österreich auch den Vertrag des Geschäftsführers?
- Nein. Der Rücktritt nach § 16a GmbHG beendet die Organstellung; ein Geschäftsführervertrag besteht daneben weiter, bis er gekündigt, einvernehmlich aufgelöst oder – bei einem Dienstnehmer – durch Austritt beendet wird. Das Schreiben lässt Sie wählen, ob der Vertrag unberührt bleibt oder gleich mit gekündigt wird. Welche Fristen für die Kündigung gelten, ergibt sich aus dem Vertrag und dem Gesetz; bei einem Dienstnehmer gilt das Arbeitsrecht.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
Ähnliche Dokumente
- Kleinunternehmer-Rechnung ohne Umsatzsteuer (Österreich)
Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer, die ohne Umsatzsteuer abrechnen: mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994, Name und Anschrift beider Seiten, Rechnungsnummer, Datum, Leistung und Rechnungsbetrag. Seit 01.01.2025 gilt die Befreiung bis € 55.000 Jahresumsatz (brutto), mit 10 % Toleranz im laufenden Jahr, und Kleinunternehmer dürfen auch über € 400 vereinfacht abrechnen. Weist ein Kleinunternehmer dennoch Umsatzsteuer aus, schuldet er sie aufgrund der Rechnung, bis er diese berichtigt (§ 11 Abs 12 UStG).
- Zahlungserinnerung und Mahnung an Unternehmer (Österreich)
Mahnschreiben an ein anderes Unternehmen, das eine Rechnung nicht bezahlt hat – als freundliche Zahlungserinnerung oder als letzte Mahnung vor dem Zahlungsbefehl. Es nennt Rechnung, Fälligkeit und Verzugsbeginn, berechnet die Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank (§ 456 UGB), verlangt den Pauschalbetrag von € 40 für Betreibungskosten (§ 458 UGB) und setzt eine Zahlungsfrist. Den aktuellen Basiszinssatz tragen Sie selbst ein. Für Geschäfte zwischen Unternehmern; gegenüber Verbrauchern gelten andere Zinsen.
- Dienstleistungsvertrag zwischen Unternehmen (Österreich)
Dienstleistungsvertrag zwischen zwei Unternehmen für laufende oder einzelne Leistungen – Beratung, IT-Betreuung, Buchhaltung, Marketing –, bei denen sorgfältiges Tätigwerden geschuldet ist und kein bestimmter Erfolg. Geregelt sind Leistungsumfang, selbständige Durchführung, Laufzeit und Kündigung zum Monatsende, Entgelt mit Rechnung nach § 11 UStG 1994 und den Verzugsfolgen der §§ 456 und 458 UGB, Nachbesserung, Vertraulichkeit, Datenschutz, Rechte an Arbeitsergebnissen und Haftung. Beide Parteien mit Firmenbuchnummer und UID-Nummer. Für ein geschuldetes Ergebnis gibt es den Werkvertrag.
- Kleinbetragsrechnung bis € 400 (Österreich)
Vorlage für Rechnungen bis € 400 einschließlich Umsatzsteuer mit den vereinfachten Angaben des § 11 Abs 6 UStG 1994: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Bezeichnung der Waren oder Art und Umfang der Leistung, Tag oder Zeitraum der Leistung, Gesamtbetrag einschließlich Steuer und Steuersatz. Kunde, fortlaufende Nummer und UID-Nummer sind nicht vorgeschrieben. Für kleine Aufträge und Belege, die ein Kunde für seine Buchhaltung braucht – auf Papier oder als PDF.
- Rechnung mit Umsatzsteuer nach § 11 UStG 1994 (Österreich)
Rechnungsvorlage mit allen Angaben, die § 11 UStG 1994 für eine Rechnung über € 400 brutto verlangt: Name und Anschrift beider Seiten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Tag oder Zeitraum der Leistung, Menge und Bezeichnung, Entgelt, Steuersatz und Umsatzsteuer, Ihre UID-Nummer und – über € 10.000 brutto – die UID-Nummer des Kunden. Mit Zeile für die Firmenbuchdaten nach § 14 UGB und Bankverbindung. Österreich kennt zwischen Unternehmen keine E-Rechnungspflicht: Die Vorlage bleibt auf Papier und als PDF verwendbar.
- Gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung – NDA (Österreich)
Gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) für Gespräche zwischen Unternehmen in Österreich über eine Zusammenarbeit, ein Projekt, eine Lizenz oder einen Unternehmenskauf. Gestützt auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach den §§ 26a ff UWG: mit Zweck, Begriff der vertraulichen Information, Weitergabe nur an Befugte, ausdrücklichem Verbot des Reverse Engineering von Mustern und Prototypen, Rückgabe und Löschung, Dauer nach dem Ende der Gespräche und einer Vertragsstrafe nach Wahl. Beide Parteien mit Firmenbuchnummer; ausdrucken und unterschreiben.