Ruhendmeldung und Wiederaufnahme des Gewerbes (Österreich)
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Die Anzeige an die Landeskammer der Wirtschaftskammer, dass Sie Ihr Gewerbe ruhen lassen oder nach dem Ruhen wieder ausüben – binnen drei Wochen nach § 93 Abs 1 GewO 1994. Mit Gewerbeinhaber, Gewerbe, Standort, GISA-Zahl und Stichtag, also den Angaben, die die Kammer für eine formlose Meldung braucht. Die Wirtschaftskammer stellt dafür auch ein eigenes Formular und ihre eServices kostenlos bereit; die Anzeige ist aber formfrei, und ein eigenes Schreiben per E-Mail oder Post genügt.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Absender
- Anschrift des Absenders
- Telefon
- Zuständige Landeskammer der Wirtschaftskammer (zB Wirtschaftskammer Tirol)
- Postanschrift der Landeskammer (Straße und Hausnummer, PLZ und Ort)
- Ort
- Datum
- GISA-Zahl (falls bekannt)
- Was angezeigt wird: Ruhen oder Wiederaufnahme der Gewerbeausübung
- Gewerbe (Wortlaut wie im GISA eingetragen)
- Standort des Gewerbes (Anschrift)
- Ruhen oder Wiederaufnahme ab
Vorschau
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Häufige Fragen
- Muss ich für die Ruhendmeldung in Österreich das Formular der Wirtschaftskammer verwenden?
- Nein. Die Anzeige nach § 93 Abs 1 GewO 1994 ist formfrei: Die Wirtschaftskammer nimmt sie per E-Mail, Post oder Fax an, wenn sie Gewerbeinhaber, Gewerbe und Standort nennt, die GISA-Zahl, falls bekannt, den gewünschten Stichtag und eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen. Die Landeskammern bieten dafür auch ein eigenes Formular und ihre eServices kostenlos an; dieses Schreiben enthält dieselben Angaben in eigenen Worten.
- Welche Frist gilt in Österreich für die Ruhendmeldung und die Wiederaufnahme eines Gewerbes?
- Drei Wochen, für das Ruhen wie für die Wiederaufnahme (§ 93 Abs 1 GewO 1994). Eine rückwirkende Ruhendmeldung über diese Frist hinaus ist nicht möglich, und wer die Anzeige versäumt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu € 1.090 (§ 368 GewO 1994). Schicken Sie das Schreiben so, dass es innerhalb der Frist ankommt – am einfachsten per E-Mail – und heben Sie die gesendete Nachricht und eine Eingangsbestätigung auf.
- Was bewirkt das Ruhen eines Gewerbes in Österreich für die SVS und die Grundumlage?
- Die Gewerbeberechtigung bleibt bestehen, das Gewerbe darf aber nicht ausgeübt werden, solange es ruht. Die Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) endet nach dem GSVG mit dem Ende des Monats, in dem das Ruhen wirksam wird, und beginnt mit der Wiederaufnahme neu. Die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer bleibt und mit ihr die Grundumlage; ruht das Gewerbe ein ganzes Kalenderjahr, ist sie nur zur Hälfte zu zahlen. Für Versicherungsvermittler gilt § 93 Abs 2 GewO 1994.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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