Vereinbarung über Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit (Österreich)
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Die schriftliche Vereinbarung über Pflegekarenz (§ 14c AVRAG) oder Pflegeteilzeit (§ 14d AVRAG) zur Pflege eines nahen Angehörigen: der Angehörige und seine Pflegegeldstufe, Art, Beginn und Ende – ein bis drei Monate –, die Arbeitszeit in der Pflegeteilzeit (nicht unter zehn Stunden) und die Rückkehr. Das Gesetz verlangt die Schriftform: Beide unterschreiben eigenhändig oder mit qualifizierter elektronischer Signatur. Das Pflegekarenzgeld beantragen Sie gesondert beim Sozialministeriumservice.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Dienstgeber (Arbeitgeber)
- Anschrift des Dienstgebers (Sitz)
- Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht des Arbeitgebers (falls eingetragen)
- Für den Dienstgeber unterzeichnende Person
- Dienstnehmer (Arbeitnehmer)
- Akademischer Grad des Arbeitnehmers (falls vorhanden)
- Geburtsdatum
- Anschrift des Dienstnehmers
- Name des pflegebedürftigen Angehörigen
- Verwandtschaftsverhältnis zum Angehörigen (zB Mutter, Sohn, Ehepartner)
- Zuerkannte Pflegegeldstufe des Angehörigen
- Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit
- Zeitraum von
- Zeitraum bis
- Derzeitige Arbeitszeit
- Gewünschte Arbeitszeit
- Gewünschte Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage
- Weitere Vereinbarungen (oder „keine“)
- Ort
- Datum
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Wer kann in Österreich Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbaren?
- Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis seit mindestens drei Monaten besteht, zur Pflege oder Betreuung eines nahen Angehörigen, dem Pflegegeld ab Stufe 3 zuerkannt ist – bei minderjährigen oder demenziell erkrankten Angehörigen ab Stufe 1 (§ 14c AVRAG). Vereinbart werden ein bis drei Monate; die Pflegeteilzeit darf zehn Stunden in der Woche nicht unterschreiten (§ 14d AVRAG). Je Angehörigem ist das grundsätzlich einmal möglich, bei einer Erhöhung der Pflegegeldstufe einmal erneut.
- Gibt es in Österreich einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz?
- Nur für kurze Zeit. In Betrieben mit mehr als fünf Arbeitnehmern besteht ein Anspruch auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für bis zu zwei Wochen; kommt in dieser Zeit keine Vereinbarung über eine längere Dauer zustande, für weitere zwei Wochen. Für die volle Dauer von bis zu drei Monaten braucht es die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers – deshalb unterschreiben beide dieses Dokument.
- Wo wird in Österreich das Pflegekarenzgeld beantragt?
- Beim Sozialministeriumservice, mit dessen eigenem Antrag – nicht beim Arbeitgeber und nicht mit diesem Dokument. Stellen Sie den Antrag binnen zwei Wochen ab Beginn der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit: Dann gebührt das Geld ab Beginn, sonst erst ab dem Tag des Antrags, und nach ihrem Ende gar nicht mehr (§ 21d BPGG). Das Pflegekarenzgeld richtet sich nach dem Arbeitslosengeld; bei Pflegeteilzeit gebührt es anteilig. Die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ist die Grundlage dafür: Sie muss schriftlich sein, also eigenhändig oder mit qualifizierter elektronischer Signatur unterschrieben (§ 886 ABGB, § 4 Abs 1 SVG); ein E-Mail-Austausch genügt nicht.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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