Schlichtungsantrag nach einer Kündigung – papeleta de conciliación (Spanien)
Spanien · auf Spanisch · für Arbeitnehmer
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Für Beschäftigte in Spanien, denen ein Unternehmen oder privater Arbeitgeber gekündigt hat und die damit nicht einverstanden sind. Der Schlichtungsantrag (papeleta de conciliación) ist der vorgeschriebene erste Schritt vor der Klage: Er wird bei der Vermittlungs-, Schieds- und Schlichtungsstelle der autonomen Gemeinschaft binnen zwanzig Arbeitstagen nach der Kündigung eingereicht (Art. 59.3 des spanischen Arbeitnehmerstatuts, Art. 63 und 103 des Arbeitsgerichtsgesetzes) und hemmt diese Frist. Er eignet sich, wo die Stelle ein eigenes Schreiben annimmt; Andalusien etwa verlangt sein Formular. Ohne Einigung geht die Klage an die Arbeitsabteilung des Tribunal de Instancia. Auf Spanisch.
- Für die Verwendung in Spanien
- Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ihr Arbeitgeber in Spanien hat Ihnen gekündigt und Sie sind mit der Kündigung nicht einverstanden.
- Sie haben das Kündigungsschreiben erhalten und wollen es angreifen, bevor die Frist abläuft.
- Die Kündigung wurde Ihnen mündlich oder per Nachricht mitgeteilt, ohne jedes Schriftstück.
- Sie möchten die papeleta de conciliación beim SMAC oder der Stelle Ihrer Region einreichen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Arbeitnehmer
- DNI oder NIE des Arbeitnehmers (spanische Identifikationsnummer)
- Anschrift des Arbeitnehmers
- Telefon
- Arbeitgeber (Firma oder, bei einer natürlichen Person, Vor- und Nachname)
- NIF des Arbeitgebers (spanische Steuernummer)
- Anschrift des Arbeitgebers (bei einer Gesellschaft der Sitz)
- Einstellungsdatum
- Position
- Arbeitsort
- Bruttolohn einschließlich anteiliger Sonderzahlungen, mit Zeitraum (monatlich oder jährlich)
- Datum, an dem Ihnen die Kündigung mitgeteilt wurde
- Datum, ab dem die Kündigung wirkt
- Grund, den der Arbeitgeber nennt (laut Kündigungsschreiben)
- Wie Sie die Kündigung angreifen (ungerechtfertigt oder nichtig)
- Warum Sie mit der Kündigung nicht einverstanden sind
- Arbeitnehmervertretung im letzten Jahr
- Weitere Beträge, die der Arbeitgeber schuldet (Endabrechnung, Lohn, Urlaub)
- Summe dieser Beträge (in Euro, nur die Zahl)
- Ort
- Datum
- Schlichtungsstelle der autonomen Gemeinschaft (z. B. SMAC in Madrid)
Häufige Fragen
- Welche Frist gilt in Spanien für den Schlichtungsantrag nach einer Kündigung?
- Zwanzig Arbeitstage ab dem Tag nach dem Wirksamwerden der Kündigung, ohne Samstage, Sonn- und Feiertage (Art. 59.3 des spanischen Arbeitnehmerstatuts und Art. 103 des Arbeitsgerichtsgesetzes). Der Antrag hemmt diese Frist; sie läuft am Tag nach dem Schlichtungstermin weiter oder fünfzehn Arbeitstage nach der Einreichung, wenn kein Termin stattgefunden hat (Art. 65.1); die verbleibenden Tage sind die Klagefrist. Warten Sie nicht bis zum letzten Tag.
- Wo wird der Schlichtungsantrag in Spanien eingereicht, und gilt er in jeder Region?
- Bei der Vermittlungs-, Schieds- und Schlichtungsstelle der autonomen Gemeinschaft, in der Sie gearbeitet haben (in Madrid beim SMAC): in deren Registerstelle oder online mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve. Einige Regionen haben ein Pflichtformular eingeführt, etwa Andalusien seit März 2025: Übertragen Sie die Angaben dort in dessen Formular. Prüfen Sie vor der Einreichung die Website Ihrer Stelle.
- Was geschieht in Spanien nach Einreichung des Schlichtungsantrags?
- Die Stelle lädt beide Seiten zu einem Schlichtungstermin. Das Erscheinen ist Pflicht: Bleiben Sie ohne triftigen Grund fern, gilt der Antrag als nicht gestellt (Art. 66.2 des Arbeitsgerichtsgesetzes). Eine dort geschlossene Einigung ist vollstreckbar; kommt keine zustande oder erscheint der Arbeitgeber nicht, reichen Sie in den verbleibenden Tagen der Frist Klage bei der Arbeitsabteilung des Tribunal de Instancia ein, mit der Bescheinigung über den Termin. Den Antrag können Sie selbst stellen, ohne Vertreter.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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