DocMuse ist ein privater, kostenpflichtiger Dienst der The Muse Technology EOOD (Bulgarien). DocMuse ist weder eine Behörde noch eine Anwaltskanzlei oder ein Treuhänder, steht in keiner Verbindung zur Liechtensteinischen Landesverwaltung oder zu den Gerichten des Fürstentums und erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Vorlagen sind keine amtlichen Formulare.
Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung und Begründung verlangen (Liechtenstein)
Liechtenstein · auf Deutsch · für Arbeitnehmer
2,00 CHFKostenlos online ausfüllen – Sie zahlen nur für den Download
9 Fragen · etwa 4 Min.
Für die Verwendung in Liechtenstein
Formular ausfüllen
Ihre Antworten bleiben 7 Tage auf diesem Gerät gespeichert oder bis Sie sie löschen.
- Sofortiger Download nach der Zahlung
- Ersatzlink per E-Mail
- Kein Konto nötig
Für Arbeitnehmer in Liechtenstein, denen gekündigt wurde: erhebt die schriftliche Einsprache gegen die Kündigung nach § 1173a Art. 48 ABGB, die Voraussetzung für eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen ist, und verlangt die schriftliche Begründung (Art. 45 Abs. 2). Die Einsprache muss spätestens am Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber sein, sonst entfällt die Entschädigung; die Klage muss dann innert 180 Tagen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses beim Landgericht anhängig sein, sonst ist der Anspruch verwirkt. Eingeschrieben senden oder gegen Empfangsbestätigung übergeben.
- Für die Verwendung in Liechtenstein
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
- Dokument auf Deutsch
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ihr Arbeitgeber in Liechtenstein hat Ihnen gekündigt und Sie halten den Grund für unfair.
- Ihnen wurde gekündigt, kurz nachdem Sie Elternzeit beantragt haben.
- Sie wollen wissen, warum Ihnen gekündigt wurde, und die Gründe schriftlich haben.
- Die Kündigungsfrist läuft noch und Sie wollen sich gegen die Kündigung wehren.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Arbeitnehmer
- Anschrift des Arbeitnehmers
- Arbeitgeber
- Anschrift des Arbeitgebers (Sitz)
- Ort
- Datum
- Datum der Kündigung
- Datum der Beendigung
- Warum Sie die Kündigung für missbräuchlich halten (freiwillig)
Häufige Fragen
- Bis wann muss die Einsprache gegen eine Kündigung in Liechtenstein erfolgen?
- Spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist, schriftlich und beim Arbeitgeber eingetroffen (§ 1173a Art. 48 Abs. 1 ABGB). Ohne rechtzeitige Einsprache gibt es keine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung. Einigen Sie sich nicht über die Fortsetzung, müssen Sie innert 180 Tagen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses beim Fürstlichen Landgericht klagen, sonst ist der Anspruch verwirkt (Art. 48 Abs. 2). Wann ein eingeschriebener Brief als zugegangen gilt, ist für Liechtenstein nicht abschliessend geklärt: Senden Sie die Einsprache so früh wie möglich oder übergeben Sie sie gegen Empfangsbestätigung.
- Wann ist eine Kündigung in Liechtenstein missbräuchlich?
- Unter anderem, wenn sie wegen einer persönlichen Eigenschaft, wegen der Ausübung eines verfassungsmässigen Rechts oder weil Sie nach Treu und Glauben Ansprüche geltend machen ausgesprochen wird (§ 1173a Art. 46 Abs. 1 ABGB), und vom Arbeitgeber auch wegen Gewerkschaftszugehörigkeit oder weil Sie Mutterschafts-, Vaterschafts-, Eltern- oder Betreuungszeit beantragt oder bezogen haben (Art. 46 Abs. 2). Die Kündigung bleibt gültig; das Gericht kann eine Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen zusprechen (Art. 47).
- Was gilt, wenn mir während einer Krankheit oder Schwangerschaft gekündigt wurde?
- Nach der Probezeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen, solange Sie ohne Verschulden krank oder verunfallt sind — im ersten Dienstjahr 30, ab dem zweiten 90 und ab dem sechsten 180 Tage —, und nicht während der Schwangerschaft und der Mutterschaftszeit. Eine solche Kündigung ist nichtig; bei einer früher ausgesprochenen steht die Kündigungsfrist während dieser Zeit still und läuft erst danach weiter (§ 1173a Art. 49 ABGB). Weisen Sie den Arbeitgeber darauf schriftlich hin, zusätzlich zur Einsprache.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
Ähnliche Dokumente
- Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung und Verlangen der Begründung, auf Englisch (Liechtenstein)
Für gekündigte Arbeitnehmende in Liechtenstein, auf Englisch: die schriftliche Einsprache gegen die Kündigung nach § 1173a Art. 48 ABGB, Voraussetzung für eine Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen, mit dem Verlangen einer schriftlichen Begründung (Art. 45 Abs. 2). Sie muss bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber eintreffen, sonst gibt es keine Entschädigung; die Klage ist danach innert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses beim Landgericht einzureichen, sonst verwirkt der Anspruch. Gerichte nehmen nur die deutsche Fassung an.
- Ankündigung von Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternzeit (Liechtenstein)
Für Arbeitnehmer in Liechtenstein, die ein Kind erwarten oder bekommen haben: kündigt dem Arbeitgeber die Mutterschaftszeit von 20 Wochen, die Vaterschaftszeit von zwei Wochen oder die Elternzeit von bis zu vier Monaten an (§ 1173a Art. 34a–34c ABGB), mit Beginn, Ende und der gewünschten Aufteilung, nach Möglichkeit drei Monate im Voraus (Art. 34f). Es verlangt eine schriftliche Bestätigung und, falls der Arbeitgeber aufschieben will, eine Begründung. Eingeschrieben senden oder übergeben.
- Arbeitszeugnis verlangen oder berichtigen lassen (Liechtenstein)
Für Arbeitnehmer mit einer Stelle in Liechtenstein: verlangt ein Arbeitszeugnis über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistungen und Verhalten, ein Zwischenzeugnis oder eine Bestätigung, die sich auf Art und Dauer beschränkt (§ 1173a Art. 36 ABGB), oder die Berichtigung eines Zeugnisses, mit dem bisherigen und dem gewünschten Wortlaut und einer Frist. Das Zeugnis können Sie jederzeit verlangen. Eingeschrieben an den Arbeitgeber senden.
- Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer (Liechtenstein)
Das Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer mit einer Stelle in Liechtenstein, auch für Grenzgänger aus der Schweiz und aus Österreich: Kündigung mit der vertraglichen oder gesetzlichen Frist (§ 1173a Art. 45c ABGB) oder in der Probezeit mit sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche (Art. 45b), hilfsweise auf den nächstmöglichen Termin. Es verlangt die Bestätigung, das Arbeitszeugnis und die Schlussabrechnung und regelt die restlichen Ferien. Eingeschrieben senden oder gegen Empfangsbestätigung übergeben.
- Ausstehenden Lohn vom Arbeitgeber fordern (Liechtenstein)
Für Arbeitnehmer in Liechtenstein, deren Lohn oder Überstunden nicht bezahlt wurden: fordert den offenen Lohn nach Monaten, Überstunden mit dem Zuschlag von einem Viertel (§ 1173a Art. 6 ABGB) und die schriftliche Lohnabrechnung (Art. 16), setzt eine Zahlungsfrist und nennt den Verzugszins von 5 %. Zahlt der Arbeitgeber nicht, folgen der bedingte Zahlbefehl oder die Klage beim Fürstlichen Landgericht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
- Ankündigung von Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternurlaub, auf Englisch (Liechtenstein)
Für Arbeitnehmende in Liechtenstein, die ein Kind erwarten oder bekommen haben, auf Englisch: teilt dem Arbeitgeber mit, dass Sie 20 Wochen Mutterschaftszeit, zwei Wochen Vaterschaftsurlaub oder bis zu vier Monate Elternzeit beziehen (§ 1173a Art. 34a–34c ABGB), mit Beginn, Ende und gewünschter Aufteilung, wenn möglich drei Monate im Voraus (Art. 34f). Bittet um Bestätigung und, falls der Arbeitgeber verschieben will, um schriftliche Begründung. Gerichte und Behörden nehmen nur die deutsche Fassung an.