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Ankündigung von Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternurlaub, auf Englisch (Liechtenstein)
Liechtenstein · auf Englisch · für Arbeitnehmer
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Für Arbeitnehmende in Liechtenstein, die ein Kind erwarten oder bekommen haben, auf Englisch: teilt dem Arbeitgeber mit, dass Sie 20 Wochen Mutterschaftszeit, zwei Wochen Vaterschaftsurlaub oder bis zu vier Monate Elternzeit beziehen (§ 1173a Art. 34a–34c ABGB), mit Beginn, Ende und gewünschter Aufteilung, wenn möglich drei Monate im Voraus (Art. 34f). Bittet um Bestätigung und, falls der Arbeitgeber verschieben will, um schriftliche Begründung. Gerichte und Behörden nehmen nur die deutsche Fassung an.
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- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie sind schwanger, arbeiten in Liechtenstein und wollen den Mutterschaftszeit anmelden.
- Sie werden Vater und wollen bei Ihrem Arbeitgeber in Liechtenstein zwei Wochen Vaterschaftsurlaub nehmen.
- Sie wollen nach der Geburt Ihres Kindes in Liechtenstein einige Monate Elternzeit beziehen.
- Ihr Arbeitgeber in Vaduz spricht Englisch und Sie wollen Ihren Urlaub schriftlich mitteilen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Arbeitnehmer
- Anschrift des Arbeitnehmers
- Arbeitgeber
- Anschrift des Arbeitgebers (Sitz)
- Ort
- Datum
- Art der Freistellung (englisch): Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternzeit
- Geburtsdatum oder errechneter Geburtstermin des Kindes
- Beginn
- Ende der Freistellung
- Bezug der Elternzeit (Zeiträume; Vollzeit, Teilzeit oder in Teilen)
Häufige Fragen
- Wer hat in Liechtenstein Anspruch auf Elternzeit?
- Alle Arbeitnehmenden, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate gedauert hat und die das Kind überwiegend betreuen – als Eltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern –, haben vier Monate, zu beziehen vor dem dritten Geburtstag des Kindes (bei Adoption oder Pflege vor dem fünften); sie sind nicht auf den anderen Elternteil übertragbar (§ 1173a Art. 34c ABGB). Aufeinanderfolgende befristete Verträge beim selben Arbeitgeber werden zusammengezählt.
- Darf mein Arbeitgeber in Liechtenstein meinen Familienurlaub verweigern oder verschieben?
- Die Mutterschaftszeit kann weder verweigert noch verschoben werden. Vaterschafts-, Eltern- und Betreuungsurlaub kann in angemessener Zeit verschoben werden, wenn der Bezug den Betrieb ernsthaft stören würde; der Arbeitgeber muss dies innert angemessener Zeit nach Ihrer Ankündigung schriftlich begründen und bei der Elternzeit zuerst eine flexible Regelung anbieten (§ 1173a Art. 34f Abs. 2 und 3 ABGB). Eine Kündigung wegen des Urlaubs ist missbräuchlich (Art. 46 Abs. 2 Bst. f).
- Beantragt dieser Brief Lohn oder Zulagen für den Familienurlaub in Liechtenstein?
- Nein. Er kündigt dem Arbeitgeber den Urlaub an, was das Gesetz wenn möglich drei Monate im Voraus verlangt. Lohn oder Taggelder während des Urlaubs hängen von Ihrem Vertrag, der Krankentaggeldversicherung und der Familienausgleichskasse (AHV-IV-FAK) ab, je mit eigenem Antrag; fragen Sie Ihren Arbeitgeber, welche Formulare er braucht.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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