Geltendmachung offener Entgeltansprüche – Lohn, Überstunden, Sonderzahlungen (Österreich)
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Das Schreiben, mit dem Arbeitnehmer in Österreich offene Ansprüche aus dem Dienstverhältnis schriftlich geltend machen: Lohn oder Gehalt, Überstunden samt Zuschlag, Sonderzahlungen und sonstige Ansprüche, mit Summe, Zahlungsfrist und Konto. Es wahrt die Verfallsfristen des Kollektivvertrags, die oft viel kürzer sind als die dreijährige Verjährung (§ 1486 Z 5 ABGB), und verweist auf die Zinsen nach § 49a ASGG. Ausdrucken, unterschreiben und so übergeben, dass sich der Zugang beweisen lässt.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Dienstnehmer (Arbeitnehmer)
- Anschrift des Dienstnehmers
- Dienstgeber (Arbeitgeber)
- Postanschrift des Dienstgebers (allenfalls Abteilung, Straße und Hausnummer, PLZ und Ort)
- Ort
- Datum
- Personalnummer
- Lohn oder Gehalt: Zeitraum, Betrag brutto (oder „keiner“)
- Überstunden: Stunden, Zeitraum, Betrag brutto samt Zuschlag (oder „keine“)
- Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration): Zeitraum, Betrag brutto (oder „keine“)
- Sonstige Ansprüche, zB Zulagen oder Urlaubsersatzleistung: Art, Zeitraum, Betrag brutto (oder „keine“)
- Summe der Ansprüche brutto in Euro
- Zahlungsfrist
- IBAN
- Anwendbarer Kollektivvertrag (oder „keiner“)
- Beilagen (zB Kopien der Arbeitszeitaufzeichnungen und Abrechnungen)
Vorschau
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Häufige Fragen
- Wie lange habe ich in Österreich Zeit, offenen Lohn einzufordern?
- Entgeltansprüche verjähren nach drei Jahren (§ 1486 Z 5 ABGB). Viel früher können sie aber verfallen: Viele Kollektivverträge sehen Verfallsfristen vor, die weit kürzer sind und oft die schriftliche Geltendmachung verlangen. Lesen Sie deshalb die Verfallsbestimmung Ihres Kollektivvertrags und Ihres Dienstvertrags, und sorgen Sie dafür, dass das Schreiben rechtzeitig beim Dienstgeber einlangt – maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absenden.
- Welche Zinsen kann ich in Österreich für verspätet gezahlten Lohn verlangen?
- Für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sieht § 49a ASGG Zinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vor. Das Schreiben behält sich diese Zinsen vor, ohne sie auszurechnen. Ob und ab wann sie im Einzelfall gebühren, entscheidet im Streit das Arbeits- und Sozialgericht.
- Was gilt in Österreich für Überstunden, wenn der Dienstgeber keine Arbeitszeitaufzeichnungen führt?
- Für jede Überstunde gebührt ein Zuschlag von 50 % (§ 10 AZG); der Kollektivvertrag kann mehr vorsehen. Führt der Dienstgeber entgegen seiner Pflicht keine Aufzeichnungen und lässt sich die Arbeitszeit deshalb nicht feststellen, sind die Verfallsfristen gehemmt (§ 26 Abs 8 AZG). Halten Sie Ihre Zeiten deshalb selbst fest und legen Sie die Aufzeichnungen dem Schreiben bei.
- Darf ich in Österreich wegen ausstehenden Lohns sofort aus dem Dienstverhältnis austreten?
- Enthält der Dienstgeber das Entgelt ungebührlich vor, ist das ein wichtiger Grund für den vorzeitigen Austritt (§ 26 Z 2 AngG; für Arbeiter § 82a lit d GewO 1859). Ein Austritt ohne vorherige konkrete Nachfrist wurde aber als unberechtigt beurteilt. Setzen Sie deshalb zuerst eine Nachfrist mit einem bestimmten Datum und erklären Sie den Austritt erst, wenn sie ungenützt verstreicht; für beides gibt es eigene Schreiben. Die Arbeiterkammer berät ihre Mitglieder vorher.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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