Zahlungsaufforderung für ausstehenden Lohn oder Überstunden (Frankreich)

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Frankreich
Beschwerde und Widerspruch
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Schreiben eines Arbeitnehmers im französischen Mutterland oder in einem Überseedepartement außer Mayotte an seinen jetzigen oder früheren Arbeitgeber wegen unbezahlter Löhne, Prämien oder Überstunden: Es schlüsselt die Beträge nach Monaten auf, verweist auf den Überstundenzuschlag (Artikel L. 3121-28 und L. 3121-36 des Arbeitsgesetzbuchs) und setzt eine Zahlungsfrist, bevor das Arbeitsgericht (conseil de prud'hommes) angerufen wird. Lohnansprüche verjähren in drei Jahren (Artikel L. 3245-1). Per Einschreiben mit Rückschein senden. Auf Französisch.

  • Für die Verwendung in Frankreich
  • Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2026

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Ihr Arbeitgeber in Frankreich hat Ihnen nicht den ganzen Lohn oder alle Prämien gezahlt.
  • Sie haben Überstunden gemacht, die nie auf Ihrer Gehaltsabrechnung erschienen sind.
  • Sie haben die Stelle vor Monaten verlassen und Ihr früherer Arbeitgeber schuldet Ihnen noch Lohn.
  • Sie möchten ausstehenden Lohn Monat für Monat schriftlich einfordern, bevor Sie zum Arbeitsgericht gehen.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Arbeitnehmer
  • Anschrift des Arbeitnehmers
  • Arbeitgeber
  • Postanschrift des Arbeitgebers (ggf. Abteilung, Straße, PLZ und Ort)
  • Ort
  • Datum
  • Position
  • Ansprüche nach Monaten (Monat, Art, Bruttobetrag)
  • Unbezahlte Überstunden (Datum und Stundenzahl)
  • Anordnung oder Billigung der Überstunden (durch wen, wie)
  • Geforderter Bruttobetrag insgesamt (Euro)
  • Zahlungsfrist

Vorschau

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Häufige Fragen

Für wie viele Jahre kann man in Frankreich ausstehenden Lohn nachfordern?
Der Anspruch verjährt drei Jahre ab dem Tag, an dem Sie die Tatsachen kannten oder kennen mussten, praktisch ab jedem Zahltag. Er kann die letzten drei Jahre umfassen oder, wenn der Vertrag beendet ist, die drei Jahre vor dem Ende (Artikel L. 3245-1 des Arbeitsgesetzbuchs). Eine Zahlungsaufforderung unterbricht die Verjährung nicht: Das tun nur eine Klage, etwa beim Arbeitsgericht, oder ein Anerkenntnis der Schuld durch den Arbeitgeber.
Wie beweist man in Frankreich unbezahlte Überstunden?
Die Beweislast ist geteilt (Artikel L. 3171-4 des Arbeitsgesetzbuchs): Sie legen hinreichend genaue Angaben zu den geleisteten Stunden vor — Aufzeichnungen, Kalender, spät gesendete E-Mails, Zeiterfassung — und der Arbeitgeber, der die Arbeitszeit erfassen muss, antwortet mit seinen eigenen Unterlagen. Die Stunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest, auch stillschweigend, gebilligt oder durch die übertragenen Aufgaben notwendig gewesen sein. Sofern keine Vereinbarung einen anderen Satz von mindestens 10 % vorsieht, gibt es für die ersten acht Überstunden pro Woche 25 % Zuschlag und für die weiteren 50 %.
Was geschieht, wenn der Arbeitgeber in Frankreich nach der Aufforderung nicht zahlt?
Sie können das zuständige Arbeitsgericht (conseil de prud'hommes) anrufen; das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung. Die Anrufung ist kostenlos, eine Vertretung nicht vorgeschrieben. Lohnansprüche unterliegen der Dreijahresfrist, eine Klage gegen die Beendigung des Vertrags selbst muss aber binnen zwölf Monaten nach ihrer Mitteilung erhoben werden (Artikel L. 1471-1 des Arbeitsgesetzbuchs). Bewahren Sie den Rückschein der Aufforderung und Ihre Lohnabrechnungen auf.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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