Kündigungsschreiben aus persönlichen Gründen, disziplinarisch oder nicht (Frankreich)
Frankreich · auf Französisch · für Arbeitgeber
2,00 €Kostenlos online ausfüllen – Sie zahlen nur für den Download
19 Fragen · etwa 8 Min.
Dieses Dokument ist auf Französisch
Das PDF, das Sie herunterladen, ist auf Französisch – in dieser Sprache muss es eingereicht werden, daher wird es nicht übersetzt. Alles auf dieser Seite soll Ihnen erklären, was darin steht.
Für die Verwendung in Frankreich
Formular ausfüllen
Ihre Antworten bleiben 7 Tage auf diesem Gerät gespeichert oder bis Sie sie löschen.
- Sofortiger Download nach der Zahlung
- Ersatzlink per E-Mail
- Kein Konto nötig
Das Dekret Nr. 2017-1820 vom 29. Dezember 2017 veröffentlicht auf Légifrance kostenlose Musterkündigungsschreiben, deren Aufbau dieses Dokument folgt. Mit diesem Schreiben teilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung aus persönlichen Gründen mit (Fehlverhalten, schweres oder schwerstes Fehlverhalten, berufliche Unzulänglichkeit), im französischen Mutterland oder in einem Überseedepartement außer Mayotte: Gründe, Kündigungsfrist, Freistellung, Abschlussdokumente und Präzisierungsantrag (Artikel L. 1232-6 und R. 1232-13 des Arbeitsgesetzbuchs). Per Einschreiben mit Rückschein, frühestens zwei Werktage nach dem Gespräch und bei Fehlverhalten spätestens nach einem Monat. Auf Französisch.
- Für die Verwendung in Frankreich
- Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie haben das Gespräch mit Ihrem Mitarbeiter in Frankreich geführt und sich für die Kündigung entschieden.
- Der Mitarbeiter ist nicht zum Gespräch erschienen, und Sie halten an der Kündigung fest.
- Sie kündigen einem Mitarbeiter wegen schweren Fehlverhaltens und müssen die Tatsachen genau benennen.
- Sie möchten ein Kündigungsschreiben mit Gründen, Kündigungsfrist und Abschlussdokumenten.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Arbeitgeber
- Anschrift des Arbeitgebers (Sitz)
- SIRET-Nummer des Arbeitgebers
- Arbeitnehmer
- Postanschrift des Arbeitnehmers (Straße, dann Postleitzahl und Ort)
- Ort
- Datum
- Datum des Einladungsschreibens zum Vorgespräch
- Datum des Vorgesprächs (mindestens 5 Werktage nach Zugang des Schreibens)
- Verlauf des Vorgesprächs
- Kündigungsgründe: genaue, datierte und überprüfbare Tatsachen
- Einordnung der Gründe und Folge für die Kündigungsfrist
- Kündigungsfrist
- Ableisten der Kündigungsfrist (leer bei schwerem oder schwerstem Fehlverhalten)
- Datum der Mitteilung der vorsorglichen Freistellung (leer lassen, wenn keine)
- Vergütung für die Zeit der Freistellung
- Wettbewerbsverbot (leer lassen, wenn der Vertrag keines vorsieht)
- Für den Arbeitgeber unterzeichnende Person
- Funktion der für den Arbeitgeber unterzeichnenden Person (z. B. alleiniger Geschäftsführer)
Häufige Fragen
- Wann wird in Frankreich das Kündigungsschreiben nach dem Vorgespräch verschickt?
- Frühestens zwei Werktage nach dem für das Gespräch angesetzten Tag (Artikel L. 1232-6 des Arbeitsgesetzbuchs) und bei einer Disziplinarkündigung spätestens einen Monat nach diesem Tag: Danach kann die Sanktion nicht mehr verhängt werden (Artikel L. 1332-2). Das Schreiben geht per Einschreiben mit Rückschein, und der Tag seiner ersten Zustellung setzt die Kündigungsfrist in Gang (Artikel L. 1234-3).
- Welche Kündigungsfrist und welche Abfindung stehen einem gekündigten Arbeitnehmer in Frankreich zu?
- Außer bei schwerem oder schwerstem Fehlverhalten ein Monat Kündigungsfrist nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und zwei Monate nach zwei Jahren, sofern Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Brauch nicht mehr vorsehen; unter sechs Monaten richtet sie sich nach Tarifvertrag oder Brauch (Artikel L. 1234-1 des Arbeitsgesetzbuchs). Die gesetzliche Abfindung steht nach acht Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit zu: ein Viertel eines Monatsgehalts je Jahr bis zehn Jahre, ein Drittel darüber hinaus (Artikel L. 1234-9 und R. 1234-2). Die Abgeltung nicht genommenen Urlaubs ist auch bei schwerem oder schwerstem Fehlverhalten geschuldet.
- Was kann ein Arbeitnehmer in Frankreich nach Erhalt des Kündigungsschreibens tun?
- Binnen fünfzehn Tagen nach Zugang eine Präzisierung der Gründe verlangen (Artikel R. 1232-13 des Arbeitsgesetzbuchs) und dann die Kündigung binnen zwölf Monaten nach Zugang vor dem Arbeitsgericht (conseil de prud’hommes) anfechten (Artikel L. 1471-1). Das Schreiben, gegebenenfalls präzisiert, steckt den Rahmen des Streits über die Gründe ab (Artikel L. 1235-2); genaue, datierte und überprüfbare Tatsachen sind darin deshalb unverzichtbar.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
Ähnliche Dokumente
- Antrag auf Präzisierung der Kündigungsgründe (Frankreich)
Schreiben eines im französischen Mutterland oder in einem Überseedepartement außer Mayotte gekündigten Arbeitnehmers, der den Arbeitgeber bittet, die im Kündigungsschreiben genannten Gründe zu präzisieren (Artikel L. 1235-2 und R. 1232-13 oder R. 1233-2-2 des Arbeitsgesetzbuchs). Es muss binnen fünfzehn Tagen nach Zugang der Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder gegen Empfangsbestätigung abgehen; der Arbeitgeber hat dann fünfzehn Tage für die Antwort. Ein Standardmuster: Es ficht die Kündigung nicht an und ersetzt keine Klage beim Arbeitsgericht. Auf Französisch.
- Einladung zum Vorgespräch vor einer Kündigung aus persönlichen Gründen (Frankreich)
Das französische Arbeitsministerium bietet auf code.travail.gouv.fr ein kostenloses Muster der Einladung an. Dieses Dokument ist das Schreiben, mit dem der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, dessen Kündigung aus persönlichen Gründen er erwägt – disziplinarisch oder nicht –, im französischen Mutterland oder in einem Überseedepartement außer Mayotte zum Vorgespräch einlädt: Zweck, Datum, Uhrzeit und Ort des Gesprächs, Beistand des Arbeitnehmers und wo die Liste der Arbeitnehmerberater ausliegt (Artikel L. 1232-2, L. 1232-4 und R. 1232-1 des Arbeitsgesetzbuchs). Per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung, mindestens fünf Werktage vor dem Gespräch. Auf Französisch.
- Widerruf der Ausgleichsquittung (Frankreich)
Schreiben eines früheren Arbeitnehmers im französischen Mutterland oder in einem Überseedepartement außer Mayotte, der die bei Vertragsende unterzeichnete Ausgleichsquittung (reçu pour solde de tout compte) widerruft. Innerhalb von sechs Monaten nach der Unterzeichnung verhindert es, dass die Quittung den Arbeitgeber von den darin genannten Beträgen befreit (Artikel L. 1234-20 des Arbeitsgesetzbuchs), und kann die bestrittenen Beträge nennen. Der Widerruf erfolgt per Einschreiben (Artikel D. 1234-8 des Arbeitsgesetzbuchs), und die Frist läuft ab Unterzeichnung: Senden Sie ihn rechtzeitig mit Rückschein. Auf Französisch.
- Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers (Frankreich)
Das französische Arbeitsministerium bietet auf code.travail.gouv.fr ein kostenloses Muster für die Kündigung an. Dieses Dokument ist das Kündigungsschreiben eines Arbeitnehmers mit unbefristetem Vertrag (CDI) im französischen Mutterland oder in einem Überseedepartement außer Mayotte: Es erklärt die Kündigung (démission), verweist auf die Kündigungsfrist nach Tarifvertrag, Vertrag oder Übung, kann um Freistellung von der Frist bitten und fordert die Unterlagen zum Vertragsende an. Das französische Recht schreibt keine Form vor: Senden Sie es per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie es gegen Empfangsbestätigung, um den Tag zu beweisen, an dem die Frist beginnt. Auf Französisch.
- Mitteilung über Elternzeit oder den zusätzlichen Geburtsurlaub (Frankreich)
Schreiben eines berufstätigen Elternteils im französischen Mutterland oder in einem Überseedepartement außer Mayotte, das dem Arbeitgeber mitteilt, dass Elternzeit (congé parental d'éducation) in Vollzeit oder als Teilzeit genommen wird (Artikel L. 1225-47 und L. 1225-50 des französischen Arbeitsgesetzbuchs) oder der seit dem 1. Juli 2026 bestehende zusätzliche Geburtsurlaub (congé supplémentaire de naissance, Artikel L. 1225-46-2 ff.; Dekret Nr. 2026-419 vom 30. Mai 2026). Diese Freistellungen sind ein Recht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind: Das Schreiben legt die Daten fest, und das Gesetz sieht Einschreiben mit Rückschein oder Übergabe gegen Empfangsbestätigung vor. Auf Französisch.
- Mitteilung über Vaterschaftsurlaub (Frankreich)
Schreiben, mit dem der berufstätige Vater oder der berufstätige Ehegatte, PACS-Partner oder Lebensgefährte der Mutter dem Arbeitgeber den voraussichtlichen Geburtstermin und die Daten des Vaterschaftsurlaubs (congé de paternité et d'accueil de l'enfant, Artikel L. 1225-35 des französischen Arbeitsgesetzbuchs) im französischen Mutterland oder in einem Überseedepartement außer Mayotte mitteilt: vier Pflichttage nach dem Geburtsurlaub, dann einundzwanzig Tage (achtundzwanzig bei Mehrlingsgeburten) in einem oder zwei Abschnitten innerhalb von sechs Monaten. Mindestens einen Monat vorher per Einschreiben mit Rückschein oder gegen Empfangsbestätigung senden. Auf Französisch.