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Begründung der Kündigung verlangen, auf Französisch (Schweiz)
Schweiz · auf Französisch · für Arbeitnehmer
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Für Arbeitnehmende in der Westschweiz, denen ordentlich oder fristlos gekündigt wurde, auf Französisch: das schriftliche Begehren, dass der Arbeitgeber die Gründe schriftlich nennt (Art. 335 Abs. 2 OR; bei fristloser Auflösung Art. 337 Abs. 1 OR), mit einer Frist für die Antwort. Das Begehren ist keine Zustimmung zur Kündigung und behält die Einsprache wegen Missbräuchlichkeit vor, die vor dem Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber sein muss. Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ihr Arbeitgeber in der Westschweiz hat Ihnen ohne jede Erklärung gekündigt.
- Sie haben ein Kündigungsschreiben erhalten und wollen, dass der Arbeitgeber die Gründe darlegt.
- Sie vermuten eine missbräuchliche Kündigung und wollen zuerst die schriftlichen Gründe sehen.
- Sie wollen auf Französisch die schriftliche Begründung Ihrer Kündigung bei einem Arbeitgeber in der Schweiz verlangen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Arbeitnehmer
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- Arbeitgeber
- Anschrift des Arbeitgebers (Sitz)
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- Datum
- Datum der Kündigung
- Kündigung erhalten am (Tag des Zugangs)
- Art der Kündigung: ordentlich oder fristlos (französisch)
- Datum der Beendigung
- Frist
Häufige Fragen
- Muss der Arbeitgeber in der Westschweiz die Gründe einer Kündigung schriftlich nennen?
- Ja, wenn Sie es verlangen: Wer kündigt, muss auf Verlangen der anderen Partei schriftlich begründen (Art. 335 Abs. 2 OR), ebenso der Arbeitgeber bei der fristlosen Auflösung (Art. 337 Abs. 1 OR). Das Gesetz sieht für das Begehren weder Frist noch Form vor; schriftlich und eingeschrieben behalten Sie den Beweis. Eine Kündigung ohne Begründung bleibt gültig, doch die Gründe zeigen, ob sie missbräuchlich sein könnte.
- Soll man mit der Einsprache auf die Antwort des Arbeitgebers warten?
- Nein. Halten Sie die Kündigung für missbräuchlich (Art. 336 OR), muss Ihre schriftliche Einsprache vor dem Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber sein (Art. 336b Abs. 1 OR), auch wenn die Begründung auf sich warten lässt. Ohne Einsprache entfällt die Entschädigung von höchstens sechs Monatslöhnen; danach ist die Klage innert 180 Tagen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses anhängig zu machen. Beide Schreiben können zusammen gehen.
- Hilft die schriftliche Begründung auch bei der Arbeitslosenkasse oder beim RAV?
- Ja: Die Arbeitslosenkasse fragt, weshalb das Arbeitsverhältnis endete, um zu prüfen, ob Sie selbstverschuldet arbeitslos sind (Art. 30 AVIG), und die Gründe des Arbeitgebers liegen dann schriftlich vor. Sie dienen auch dazu, das Arbeitszeugnis zu prüfen und über eine Fortsetzung oder eine Aufhebungsvereinbarung zu sprechen. Melden Sie sich spätestens am ersten Tag ohne Arbeit beim RAV an, online über job-room.ch.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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