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Arbeitszeugnis verlangen oder berichtigen lassen, auf Italienisch (Schweiz)
Schweiz · auf Italienisch · für Arbeitnehmer
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Für Arbeitnehmende in der Schweiz, auf Italienisch: verlangt vom Arbeitgeber ein Vollzeugnis, ein Zwischenzeugnis oder eine Arbeitsbestätigung über Art und Dauer der Stelle (Art. 330a OR) oder die Berichtigung eines unrichtigen oder unvollständigen Zeugnisses, mit bisherigem und gewünschtem Wortlaut und einer Frist. Ein Zeugnis kann jederzeit verlangt werden, auch während der Anstellung. Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie verlassen eine Stelle in der Schweiz und wollen das Arbeitszeugnis auf Italienisch verlangen.
- Ihr Zeugnis enthält Fehler oder klingt schlechter, als Ihre Arbeit war.
- Sie bekommen im Tessin eine neue vorgesetzte Person und möchten vorher ein Zwischenzeugnis.
- Sie sind seit Wochen ausgetreten und haben noch immer kein Zeugnis.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Arbeitnehmer
- Anschrift des Arbeitnehmers
- Arbeitgeber
- Anschrift des Arbeitgebers (Sitz)
- Ort
- Datum
- Tätigkeit (Berufsbezeichnung)
- Beginn
- Datum der Beendigung
- Was Sie verlangen (italienisch): Vollzeugnis, Zwischenzeugnis, Bestätigung oder Berichtigung
- Anlass für das Zwischenzeugnis (z. B. Wechsel der vorgesetzten Person)
- Zu berichtigende Stellen: bisheriger und gewünschter Wortlaut, mit Begründung
- Frist
Häufige Fragen
- Was unterscheidet im Tessin Vollzeugnis, Zwischenzeugnis und Arbeitsbestätigung?
- Das Vollzeugnis nennt Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und beurteilt Ihre Leistungen und Ihr Verhalten (Art. 330a Abs. 1 OR); das Zwischenzeugnis hat denselben Inhalt, wird aber während der Anstellung ausgestellt, etwa vor einem Vorgesetztenwechsel. Nur auf Ihr ausdrückliches Verlangen stellt der Arbeitgeber stattdessen eine Arbeitsbestätigung über Art und Dauer aus (Abs. 2), ohne Beurteilung. Sie können es jederzeit verlangen; im Brief wählen Sie die Variante.
- Wohin wende ich mich im Tessin, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis nicht berichtigt?
- Verlangen Sie die Berichtigung schriftlich, mit bisherigem und gewünschtem Wortlaut und Belegen wie Beurteilungsgesprächen: Nach der Rechtsprechung muss ein Zeugnis wahr, vollständig und wohlwollend sein. Lehnt der Arbeitgeber ab, reichen Sie ein Schlichtungsgesuch am Sitz des Arbeitgebers oder am gewöhnlichen Arbeitsort ein (Art. 34 ZPO). Im Tessin schlichtet bis CHF 5'000.00 der Friedensrichter (giudice di pace), darüber der Gerichtsschreiber-Assessor der Pretura (Art. 2 und 3 des kantonalen Einführungsgesetzes zur ZPO). Bis CHF 30'000.00 fallen keine Gerichtskosten an (Art. 113 und 114 ZPO).
- Hat ein Schweizer Arbeitgeber eine Frist, um mir das verlangte Zeugnis zu geben?
- Das Gesetz nennt keine: Das Zeugnis ist geschuldet, sobald Sie es verlangen, und beim Austritt auf das Ende des Arbeitsverhältnisses. Der Brief setzt darum ein Datum, bis zu dem Sie das unterschriebene Zeugnis erwarten; zwei bis drei Wochen sind üblich. Kommt es nicht, senden Sie eine kurze Mahnung mit einer letzten Frist, bevor Sie an die Schlichtungsbehörde gelangen.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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