Vorgerichtliche Zahlungsaufforderung (Polen)
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Eine letzte Aufforderung vor dem Gang zum Gericht, zwischen Privatpersonen oder von einem Verbraucher an ein Unternehmen: der Betrag und wofür er geschuldet ist, wann er fällig wurde, die gesetzlichen Verzugszinsen ab einem bestimmten Tag, die Zahlungsfrist und das Konto sowie die Ankündigung einer Klage. Sie ist der Versuch einer gütlichen Einigung, nach dem ein polnisches Gericht fragt (Art. 187 § 1 Nr. 3 der polnischen Zivilprozessordnung). Für Rechnungen zwischen Unternehmen gibt es ein eigenes Dokument.
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Häufige Fragen
- Welche Zinsen können in Polen auf eine nicht rechtzeitig bezahlte Schuld aufgeschlagen werden?
- Die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe des Referenzzinssatzes der Polnischen Nationalbank zuzüglich 5,5 Prozentpunkten (Art. 481 des polnischen Zivilgesetzbuchs), fällig ab dem Tag nach dem Zahlungstermin – unabhängig davon, ob dem Gläubiger ein Schaden entstanden ist. Wurde kein Zahlungstermin festgelegt, wird die Schuld unverzüglich nach einer Aufforderung fällig (Art. 455), sodass die Zinsen ab dem Tag laufen, an dem der Schuldner nach der Aufforderung hätte zahlen müssen.
- Was tun, wenn ein Schuldner in Polen die Zahlungsaufforderung ignoriert?
- Es kann eine Zahlungsklage erhoben werden, und bei einfachen Geldforderungen eine Klage im elektronischen Mahnverfahren (E-Gericht), in dem die Gebühr ein Viertel der üblichen beträgt, mindestens 30 zł, und ein Zahlungsbefehl ohne mündliche Verhandlung ergeht. Vertragliche Forderungen bis 20.000 zł werden im vereinfachten Verfahren verhandelt. Die Aufforderung und der Nachweis ihres Zugangs werden der Klage beigefügt.
- Wie verschickt man eine Zahlungsaufforderung so, dass ihr Zugang beweisbar ist?
- Am besten per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich gegen Unterschrift auf einer Kopie. Eine Erklärung gilt als abgegeben, sobald sie den Schuldner so erreicht, dass er von ihr Kenntnis nehmen kann (Art. 61 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuchs), daher zählt meist auch ein nicht abgeholter Brief, für den eine Benachrichtigung hinterlassen wurde. Eine E-Mail oder SMS kann ein zusätzlicher Beweis sein, besonders wenn der Schuldner geantwortet hat; die Kopie der Aufforderung und der Einlieferungsbeleg sollten für die Klage aufbewahrt werden.
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