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Letzte Mahnung vor der Betreibung (Schweiz)

Schweiz · auf Deutsch · für Gläubiger

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Für Gläubiger in der Schweiz, Private wie Firmen: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und den Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR) und kündigt sonst das Betreibungsbegehren an. Das Begehren selbst stellen Sie danach auf dem Formular des Betreibungsamts oder online über EasyGov.swiss; dieses Schreiben ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
  • Dokument auf Deutsch

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Jemand schuldet Ihnen Geld in der Schweiz und reagiert nicht auf Ihre Rechnungen.
  • Ein Kunde zahlt trotz Erinnerung nicht und Sie wollen vor der Betreibung ein letztes Mal mahnen.
  • Sie haben einer Bekannten Geld geliehen und es kommt nichts zurück.
  • Sie möchten eine klare Zahlungsfrist setzen, bevor Sie in der Schweiz betreiben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

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  • In Verzug seit (Tag nach dem Verfalltag oder Erhalt der ersten Mahnung)

Häufige Fragen

Muss ich vor einer Betreibung in der Schweiz eine letzte Mahnung schicken?
Nein, eine Betreibung kann man in der Schweiz ohne vorherige Mahnung einleiten. Die Mahnung hat trotzdem Folgen: Ist kein Verfalltag vereinbart, kommt der Schuldner erst mit ihr in Verzug und schuldet ab dann Verzugszins von 5 % (Art. 102 und 104 OR). Sie gibt dem Schuldner eine letzte Gelegenheit, und mit einem Einschreiben beweisen Sie, dass Sie gemahnt haben. Eine Frist von zehn bis dreissig Tagen ist üblich.
Wie stelle ich danach das Betreibungsbegehren?
Beim Betreibungsamt am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners (Art. 46 SchKG), schriftlich oder mündlich (Art. 67 SchKG): kostenlos auf dem Formular «Betreibungsbegehren» des Bundesamts für Justiz, dessen Gebrauch freiwillig ist (bj.admin.ch, Musterformulare SchKG; auch bei den Ämtern), oder online über EasyGov.swiss, wo auch Privatpersonen das Begehren stellen und das zuständige Amt vorgeschlagen wird. Die Gebühr für den Zahlungsbefehl schiessen Sie vor; sie richtet sich nach dem Betrag (Art. 16 GebV SchKG) und wird dem Schuldner belastet (Art. 68 SchKG).
Was geschieht, wenn der Schuldner Rechtsvorschlag erhebt?
Dann steht die Betreibung still, bis der Rechtsvorschlag beseitigt ist: mit einem vollstreckbaren Urteil durch die definitive, mit einer unterschriebenen Schuldanerkennung durch die provisorische Rechtsöffnung beim Gericht (Art. 80 und 82 SchKG), sonst durch eine Klage, meist zuerst bei der Schlichtungsbehörde (Art. 79 SchKG). Das Fortsetzungsbegehren ist innert eines Jahres seit der Zustellung zu stellen; während eines solchen Verfahrens ruht die Frist (Art. 88 Abs. 2 SchKG). Ohne Verfahren kann der Schuldner ab drei Monaten nach der Zustellung verlangen, dass die Betreibung Dritten nicht mehr bekannt gegeben wird.
Darf ich Mahngebühren oder Inkassokosten verlangen?
Von Gesetzes wegen schuldet der säumige Schuldner den Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR) und die Kosten einer Betreibung (Art. 68 SchKG). Pauschale Mahn- oder Inkassogebühren können Sie nur verlangen, wenn sie vereinbart sind, etwa in Ihren Geschäftsbedingungen; das Schreiben verlangt deshalb keine. Einen weiteren Schaden müssten Sie belegen (Art. 106 OR).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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