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Letzte Mahnung vor der Betreibung, auf Französisch (Schweiz)
Schweiz · auf Französisch · für Gläubiger
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12 Fragen · etwa 5 Min.
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Für Gläubiger in der Schweiz, Privatpersonen und Unternehmen, auf Französisch: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und 5 % Verzugszins (Art. 104 OR) und kündigt sonst das Betreibungsbegehren (réquisition de poursuite) an. Dieses reichen Sie danach mit dem Formular des Betreibungsamts oder online über EasyGov.swiss ein; dieser Brief ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Eine Kundin oder jemand, dem Sie Geld geliehen haben, hat eine fällige Rechnung trotz mehrerer Mahnungen nicht bezahlt.
- Sie wollen dem Schuldner eine letzte Chance geben, bevor Sie in der Schweiz eine Betreibung einleiten.
- Der Schuldner antwortet nicht mehr, und Sie wollen ein festes letztes Datum setzen, bevor Sie weitergehen.
- Sie brauchen eine deutliche letzte Mahnung auf Französisch für eine unbezahlte Schuld in der Schweiz.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Gläubiger
- Anschrift des Gläubigers
- Schuldner
- Anschrift des Schuldners
- Ort
- Datum
- Nachweis der Forderung (z. B. Darlehensvertrag vom …)
- Fälligkeitsdatum
- Fälliger Betrag
- Frist
- IBAN
- In Verzug seit (Tag nach dem Verfalltag oder Erhalt der ersten Mahnung)
Häufige Fragen
- Ist eine letzte Mahnung vor der Betreibung in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben?
- Nein: Eine Betreibung kann in der Schweiz ohne vorherige Mahnung eingeleitet werden. Die Mahnung hat trotzdem Wirkungen: Wurde kein Verfalltag vereinbart, gerät der Schuldner erst mit der Mahnung in Verzug und schuldet ab dann 5 % Verzugszins (Art. 102 und 104 OR). Sie gibt dem Schuldner eine letzte Chance, und das Einschreiben beweist, dass Sie gemahnt haben. Eine Frist von zehn bis dreissig Tagen ist üblich.
- Wo und wie reiche ich danach die réquisition de poursuite ein?
- Beim Betreibungsamt am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners (Art. 46 SchKG), schriftlich oder mündlich (Art. 67 SchKG): mit dem kostenlosen Formular des Bundesamts für Justiz, das Gläubiger nicht verwenden müssen (bj.admin.ch, Formulare; auch bei den Ämtern), oder online über EasyGov.swiss, das auch Privatpersonen nutzen können und das zuständige Amt vorschlägt. Sie schiessen die Gebühr für den Zahlungsbefehl vor; sie hängt vom Betrag ab (Art. 16 der Gebührenverordnung) und geht zulasten des Schuldners (Art. 68 SchKG).
- Was kann ein Gläubiger tun, wenn der Schuldner gegen den commandement de payer Rechtsvorschlag erhebt?
- Die Betreibung steht still, bis der Rechtsvorschlag beseitigt ist: mit einem vollstreckbaren Entscheid durch definitive, mit einer unterschriebenen Schuldanerkennung durch provisorische Rechtsöffnung beim Gericht (mainlevée, Art. 80 und 82 SchKG), sonst durch Klage, meist zuerst bei der Schlichtungsbehörde (Art. 79 SchKG). Die Fortsetzung kann bis ein Jahr nach der Zustellung verlangt werden; während solcher Verfahren läuft die Frist nicht (Art. 88 Abs. 2 SchKG). Ohne Verfahren kann der Schuldner ab drei Monaten nach der Zustellung verlangen, dass die Betreibung Dritten nicht mehr bekannt gegeben wird.
- Darf ich in der Schweiz Mahn- oder Inkassogebühren auf eine Schuld schlagen?
- Von Gesetzes wegen schuldet ein Schuldner im Verzug 5 % Verzugszins (Art. 104 OR) und die Betreibungskosten (Art. 68 SchKG). Pauschale Mahn- oder Inkassogebühren können nur verlangt werden, wenn sie vereinbart wurden, etwa in Ihren AGB; der Brief verlangt deshalb keine. Weiteren Schaden müssten Sie beweisen (Art. 106 OR).
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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