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Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl (opposition), auf Französisch (Schweiz)

Schweiz · auf Französisch · für Schuldner

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12 Fragen · etwa 5 Min.

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Für Schuldnerinnen und Schuldner in der Schweiz, denen ein Zahlungsbefehl (commandement de payer) zugestellt wurde, auf Französisch: Sie können kostenlos sofort bei der überbringenden Person Rechtsvorschlag erheben, die ihn auf dem Zahlungsbefehl vermerkt, oder innert zehn Tagen beim Betreibungsamt, mündlich am Schalter oder schriftlich; eine Begründung ist nicht nötig (Art. 74 und 75 SchKG). Dieser Brief ist der schriftliche Weg mit Beweis, in der Amtssprache des Amts: Er erhebt Rechtsvorschlag gegen die ganze Forderung oder einen genauen Teil davon und verlangt die kostenlose Bescheinigung. Eingeschrieben senden und spätestens am zehnten Tag der Post übergeben.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Geld und Schulden
Schweiz
Français
Antrag
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1 Seite

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Das Betreibungsamt in der Schweiz hat Ihnen einen Zahlungsbefehl für Geld zugestellt, das Sie nicht schulden.
  • Sie schulden nur einen Teil des Betrags, der im Zahlungsbefehl verlangt wird.
  • Sie haben den Zahlungsbefehl an der Tür angenommen, ohne zu widersprechen, und wollen trotzdem Rechtsvorschlag erheben.
  • Sie wollen schriftlich auf Französisch Rechtsvorschlag erheben und einen Beweis dafür behalten.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Schuldner
  • Anschrift des Schuldners
  • Betreibungsamt (Name wie auf dem Zahlungsbefehl)
  • Adresse des Betreibungsamts (wie auf dem Zahlungsbefehl)
  • Ort
  • Datum
  • Betreibungsnummer (auf dem Zahlungsbefehl)
  • Gläubiger
  • Zahlungsbefehl zugestellt am
  • Umfang des Rechtsvorschlags (französisch): ganze Forderung oder ein Teil
  • Bestrittener Betrag (nur bei teilweisem Rechtsvorschlag)
  • Weitere Erklärung (freiwillig, z. B. dass Sie bestreiten, zu neuem Vermögen gekommen zu sein)

Häufige Fragen

Braucht es einen schriftlichen Brief, um gegen einen commandement de payer Rechtsvorschlag zu erheben?
Nein. Sie können kostenlos sofort bei der Person, die Ihnen den Zahlungsbefehl übergibt, Rechtsvorschlag erheben – mündlich oder mit einem Vermerk auf dem Zahlungsbefehl – oder innert zehn Tagen beim Betreibungsamt, mündlich am Schalter oder schriftlich (Art. 74 Abs. 1 SchKG). Eine Begründung ist nicht nötig (Art. 75 Abs. 1 SchKG). Ein Brief dient als Beweis, wenn Sie den Zahlungsbefehl entgegengenommen haben, ohne sofort Rechtsvorschlag zu erheben.
Wie wird die zehntägige Frist für den Rechtsvorschlag in der Schweiz berechnet?
Die zehn Tage beginnen am Tag nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder anerkannten Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (Art. 31 SchKG, Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es genügt, den Brief am letzten Tag der Schweizerischen Post zu übergeben (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Endet die Frist während der Betreibungsferien um Ostern oder Weihnachten oder vom 15. bis 31. Juli, läuft sie bis zum dritten Werktag danach (Art. 63 SchKG).
Was, wenn ich nur einen Teil bestreite oder bestreite, nach einem Konkurs zu neuem Vermögen gekommen zu sein?
Bestreiten Sie nur einen Teil, müssen Sie den bestrittenen Betrag genau angeben; sonst gilt die ganze Forderung als bestritten (Art. 74 Abs. 2 SchKG). Nach einem Teilrechtsvorschlag nehmen die Ämter kein Gesuch um Nichtbekanntgabe an. Waren Sie im Konkurs und ist die Forderung älter als der Konkurs, müssen Sie im Rechtsvorschlag ausdrücklich bestreiten, zu neuem Vermögen gekommen zu sein, sonst verlieren Sie diese Einrede (Art. 75 Abs. 2 und Art. 265 SchKG); der Brief hat dafür ein Feld.
Was folgt, nachdem ich in der Schweiz Rechtsvorschlag erhoben habe?
Die Betreibung ruht, bis der Gläubiger den Rechtsvorschlag beseitigen lässt: durch Rechtsöffnung beim Gericht, definitiv mit einem vollstreckbaren Entscheid, provisorisch mit einer unterschriebenen Schuldanerkennung (Art. 80 und 82 SchKG), oder durch Klage, meist zuerst vor der Schlichtungsbehörde, bei öffentlich-rechtlichen Forderungen auch verwaltungsrechtlich (Art. 79 SchKG). Der Gläubiger kann die Fortsetzung bis ein Jahr nach der Zustellung verlangen; während solcher Verfahren läuft die Frist nicht (Art. 88 Abs. 2 SchKG). Nach einem Rechtsvorschlag gegen die ganze Forderung können Sie ab drei Monaten nach der Zustellung die Nichtbekanntgabe verlangen (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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