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Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung, auf Italienisch (Schweiz)
Schweiz · auf Italienisch · für Schuldner
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10 Fragen · etwa 4 Min.
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Für Schuldnerinnen und Schuldner in der Schweiz, die gegen die ganze Forderung Rechtsvorschlag (opposizione) erhoben haben, auf Italienisch: ersucht das Betreibungsamt (Ufficio d’esecuzione) nach Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG, die Betreibung Dritten nicht mehr bekannt zu geben, frühestens drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls (precetto esecutivo). Das Amt setzt dem Gläubiger 20 Tage, um ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags nachzuweisen. Die Pauschalgebühr von CHF 40.00 ist auch bei Abweisung geschuldet (Art. 12b GebV SchKG). Das Musterformular des Bundesamts für Justiz ist kostenlos. Eingeschrieben an das Amt, das den Zahlungsbefehl ausgestellt hat.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie haben im Tessin Rechtsvorschlag erhoben, und der Gläubiger meldet sich seit Monaten nicht mehr.
- Eine Verwaltung will Ihren Betreibungsauszug, und darauf stünde eine bestrittene Betreibung.
- Das Gericht hat das Begehren des Gläubigers abgewiesen, doch die Betreibung steht noch in Ihrem Auszug in der Schweiz.
- Sie wollen, dass eine ungerechtfertigte Betreibung nicht mehr im Auszug für Vermieter und Arbeitgeber erscheint.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Schuldner
- Anschrift des Schuldners
- Betreibungsamt (Name wie auf dem Zahlungsbefehl)
- Adresse des Betreibungsamts (wie auf dem Zahlungsbefehl)
- Ort
- Datum
- Betreibungsnummer (auf dem Zahlungsbefehl)
- Gläubiger
- Zahlungsbefehl zugestellt am
- Entscheid, der die Rechtsöffnung oder Klage des Gläubigers rechtskräftig abwies oder nicht darauf eintrat (Gericht und Datum, falls vorhanden)
Häufige Fragen
- Muss man im Tessin für die Nichtbekanntgabe einer Betreibung das amtliche Formular verwenden?
- Nein, das Formular ist freiwillig. Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht ein kostenloses Mustergesuch (Mod. 2 fac, bj.admin.ch, Formulare zum Betreibungsrecht), das die Ämter auch am Schalter abgeben. Das Gesetz verlangt nur ein Gesuch, und dieser Brief ist eines, mit den Angaben aus dem Zahlungsbefehl. Im Tessin geht er an das Ufficio di esecuzione, das auf dem Zahlungsbefehl steht; es hat Ämter in Bellinzona, Locarno, Lugano und Mendrisio.
- Wie lange nach dem Zahlungsbefehl und zu welcher Gebühr kann man die Nichtbekanntgabe verlangen?
- Nach einem Rechtsvorschlag gegen die ganze Forderung, ab drei Monaten nach Zustellung des Zahlungsbefehls und seit 1. Januar 2026 so lange, wie Dritte die Betreibung einsehen dürfen, also bis fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens (Art. 8a Abs. 3 Bst. d und Abs. 4 SchKG). Die Pauschalgebühr von CHF 40.00 ist auch bei Abweisung geschuldet (Art. 12b GebV SchKG); manche Ämter wollen sie im Voraus. Nach einem Rechtsvorschlag gegen nur einen Teil der Forderung, oder wenn Sie während der Betreibung ganz oder teilweise bezahlt haben, weisen die Ämter das Gesuch ab.
- Verschwindet die Betreibung aus dem Register, wenn das Amt das Gesuch gutheisst?
- Nein. Sie bleibt im Register, erscheint aber nicht mehr im Auszug, den Dritte wie eine Liegenschaftsverwaltung erhalten. Das Amt setzt dem Gläubiger 20 Tage; weist er nicht nach, dass er rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat, wird die Betreibung nicht mehr bekannt gegeben. Kommt der Nachweis später oder wird die Betreibung fortgesetzt, darf das Amt sie wieder bekannt geben, ausser Sie belegen, dass das Begehren des Gläubigers definitiv nicht gutgeheissen wurde; der Brief hat dafür ein Feld.
- Gibt es nach dem Bezahlen oder einem Vergleich einen einfacheren Weg als das Gesuch um Nichtbekanntgabe?
- Ja, den Rückzug: Zieht der Gläubiger die Betreibung beim Betreibungsamt zurück, gibt das Amt sie Dritten nicht mehr bekannt (Art. 8a Abs. 3 Bst. c SchKG), ohne Gebühr für Sie. Verlangen Sie den Rückzug schriftlich, etwa als Bedingung einer Zahlung oder eines Vergleichs, und lassen Sie sich eine Kopie der Rückzugserklärung geben.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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Für Betriebene in der Schweiz: Rechtsvorschlag erheben Sie kostenlos sofort beim Überbringer des Zahlungsbefehls, der ihn darauf vermerkt, oder innert zehn Tagen beim Betreibungsamt, mündlich am Schalter oder schriftlich; Gründe braucht es keine (Art. 74 und 75 SchKG). Dieses Schreiben ist der schriftliche Weg mit Beleg: Es erhebt Rechtsvorschlag gegen die ganze Forderung oder einen genau bezifferten Teil und verlangt die gebührenfreie Bescheinigung. Eingeschrieben senden und spätestens am zehnten Tag der Post übergeben.
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