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Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl (Schweiz)
Schweiz · auf Deutsch · für Schuldner
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12 Fragen · etwa 5 Min.
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Für Betriebene in der Schweiz: Rechtsvorschlag erheben Sie kostenlos sofort beim Überbringer des Zahlungsbefehls, der ihn darauf vermerkt, oder innert zehn Tagen beim Betreibungsamt, mündlich am Schalter oder schriftlich; Gründe braucht es keine (Art. 74 und 75 SchKG). Dieses Schreiben ist der schriftliche Weg mit Beleg: Es erhebt Rechtsvorschlag gegen die ganze Forderung oder einen genau bezifferten Teil und verlangt die gebührenfreie Bescheinigung. Eingeschrieben senden und spätestens am zehnten Tag der Post übergeben.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
- Dokument auf Deutsch
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie haben einen Zahlungsbefehl erhalten, obwohl Sie nichts schulden.
- Der Pöstler hat Ihnen den Zahlungsbefehl übergeben und Sie haben nicht sofort bestritten.
- Sie schulden nur einen Teil des Betrags, den der Gläubiger in der Schweiz verlangt.
- Sie wollen den Rechtsvorschlag schriftlich und mit Beleg beim Betreibungsamt erheben.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Schuldner
- Anschrift des Schuldners
- Betreibungsamt (Name wie auf dem Zahlungsbefehl)
- Adresse des Betreibungsamts (wie auf dem Zahlungsbefehl)
- Ort
- Datum
- Betreibungsnummer (auf dem Zahlungsbefehl)
- Gläubiger
- Zahlungsbefehl zugestellt am
- Umfang des Rechtsvorschlags: ganze Forderung oder ein Teil
- Bestrittener Betrag (nur bei teilweisem Rechtsvorschlag)
- Weitere Erklärung (freiwillig, z. B. dass Sie bestreiten, zu neuem Vermögen gekommen zu sein)
Häufige Fragen
- Brauche ich für den Rechtsvorschlag einen Brief?
- Nein. Sie können den Rechtsvorschlag kostenlos sofort beim Überbringer des Zahlungsbefehls erklären — mündlich oder indem Sie ihn auf dem Zahlungsbefehl vermerken lassen — oder innert zehn Tagen beim Betreibungsamt, mündlich am Schalter oder schriftlich (Art. 74 Abs. 1 SchKG). Begründen müssen Sie ihn nicht (Art. 75 Abs. 1 SchKG). Ein Brief dient dem Beweis, wenn Sie den Zahlungsbefehl angenommen haben, ohne sofort zu bestreiten.
- Wie berechne ich die Frist von zehn Tagen für den Rechtsvorschlag?
- Die zehn Tage beginnen am Tag nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder anerkannten Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (Art. 31 SchKG, Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es genügt, den Brief am letzten Tag der Schweizerischen Post zu übergeben (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Endet die Frist in den Betreibungsferien um Ostern, Weihnachten oder vom 15. bis 31. Juli, läuft sie bis zum dritten Werktag danach (Art. 63 SchKG).
- Was ist, wenn ich nur einen Teil schulde oder kein neues Vermögen habe?
- Bestreiten Sie nur einen Teil, müssen Sie den bestrittenen Betrag genau angeben; sonst gilt die ganze Forderung als bestritten (Art. 74 Abs. 2 SchKG). Nach einem Teilrechtsvorschlag nehmen die Ämter kein Gesuch um Nichtbekanntgabe an. War über Sie der Konkurs eröffnet und stammt die Forderung aus der Zeit davor, müssen Sie im Rechtsvorschlag ausdrücklich bestreiten, zu neuem Vermögen gekommen zu sein, sonst ist diese Einrede verwirkt (Art. 75 Abs. 2 und Art. 265 SchKG); das Schreiben hat dafür ein Feld.
- Wie geht es nach dem Rechtsvorschlag weiter?
- Die Betreibung steht still, bis der Gläubiger den Rechtsvorschlag beseitigen lässt: durch Rechtsöffnung beim Gericht, definitiv mit einem vollstreckbaren Entscheid, provisorisch mit einer unterschriebenen Schuldanerkennung (Art. 80 und 82 SchKG), oder durch Klage, meist zuerst bei der Schlichtungsbehörde, bei öffentlich-rechtlichen Forderungen auch im Verwaltungsverfahren (Art. 79 SchKG). Die Fortsetzung kann er bis ein Jahr nach der Zustellung verlangen; während eines solchen Verfahrens ruht die Frist (Art. 88 Abs. 2 SchKG). Nach einem Rechtsvorschlag gegen die ganze Forderung können Sie ab drei Monaten nach der Zustellung die Nichtbekanntgabe verlangen (Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG).
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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