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Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung, auf Französisch (Schweiz)

Schweiz · auf Französisch · für Schuldner

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10 Fragen · etwa 4 Min.

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Für Schuldnerinnen und Schuldner in der Schweiz, die gegen die ganze Forderung Rechtsvorschlag (opposition) erhoben haben, auf Französisch: ersucht das Betreibungsamt (office des poursuites) nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG, die Betreibung Dritten nicht mehr bekannt zu geben, frühestens drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls. Das Amt gibt dem Gläubiger 20 Tage, um ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags nachzuweisen. Die Pauschalgebühr von CHF 40.00 ist auch bei Abweisung geschuldet (Art. 12b der Gebührenverordnung). Das Musterformular des Bundesamts für Justiz ist kostenlos. Eingeschrieben an das Amt, das den Zahlungsbefehl ausgestellt hat, in dessen Amtssprache.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Geld und Schulden
Schweiz
Français
Antrag
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1 Seite

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Der Gläubiger ist vor Gericht mit der Beseitigung Ihres Rechtsvorschlags gescheitert, doch der Eintrag steht noch in Ihrem Betreibungsauszug in der Schweiz.
  • Sie haben gegen einen Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben, und der Gläubiger hat seither nichts unternommen.
  • Eine Liegenschaftsverwaltung will Ihren Betreibungsauszug, und ein bestrittener Eintrag würde darauf erscheinen.
  • Sie wollen, dass eine bestrittene Betreibung nicht im Auszug erscheint, den Vermieter und andere sehen.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Schuldner
  • Anschrift des Schuldners
  • Betreibungsamt (Name wie auf dem Zahlungsbefehl)
  • Adresse des Betreibungsamts (wie auf dem Zahlungsbefehl)
  • Ort
  • Datum
  • Betreibungsnummer (auf dem Zahlungsbefehl)
  • Gläubiger
  • Zahlungsbefehl zugestellt am
  • Entscheid, der die Rechtsöffnung oder Klage des Gläubigers rechtskräftig abwies oder nicht darauf eintrat (Gericht und Datum, falls vorhanden)

Häufige Fragen

Gibt es in der Westschweiz ein amtliches Formular für die Nichtbekanntgabe?
Ja: Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht ein kostenloses Musterformular (bj.admin.ch, Formulare zum Betreibungsrecht), das die Ämter auf ihrer Website oder am Schalter anbieten, oder ein eigenes. In Genf bietet das Office cantonal des poursuites auch ein Online-Verfahren an, und die Gebühr wird im Voraus mit « non-divulgation » als Zahlungsreferenz bezahlt. Das Formular ist freiwillig: Das Gesetz verlangt nur ein Gesuch. Dieser Brief ist ein solches Gesuch, mit den Angaben aus dem Zahlungsbefehl, auf Französisch für ein Amt, das Französisch arbeitet.
Ab wann und zu welcher Gebühr kann man in der Schweiz die Nichtbekanntgabe verlangen?
Nach einem Rechtsvorschlag gegen die ganze Forderung, ab drei Monaten nach Zustellung des Zahlungsbefehls und seit dem 1. Januar 2026 so lange, wie Dritte Einsicht in die Betreibung nehmen dürfen, bis fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens (Art. 8a Abs. 3 lit. d und Abs. 4 SchKG). Die Pauschalgebühr von CHF 40.00 ist auch bei Abweisung geschuldet (Art. 12b der Gebührenverordnung); einige Ämter, darunter Genf, wollen sie im Voraus. Die Ämter weisen das Gesuch nach einem Teilrechtsvorschlag ab oder wenn Sie die Schuld während der Betreibung ganz oder teilweise bezahlt haben.
Wird die Betreibung nach gewährter Nichtbekanntgabe aus dem Register gelöscht?
Nein. Sie bleibt im Register, erscheint aber nicht mehr im Auszug, den Dritte wie Liegenschaftsverwaltungen erhalten. Das Amt gibt dem Gläubiger 20 Tage; weist er nicht nach, dass er rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat, wird die Betreibung nicht mehr bekannt gegeben. Weist er es nach, bleibt der Eintrag sichtbar, ausser Sie belegen mit einem rechtskräftigen Entscheid, dass sein Begehren abgewiesen oder nicht darauf eingetreten wurde; der Brief hat dafür ein Feld.
Ist es nach dem Bezahlen besser, den Gläubiger um Rückzug der Betreibung zu bitten?
Oft ja: Zieht der Gläubiger die Betreibung beim Amt zurück, gibt das Amt sie Dritten nicht mehr bekannt (Art. 8a Abs. 3 lit. c SchKG). Verlangen Sie den Rückzug schriftlich, etwa als Bedingung für die Zahlung oder einen Vergleich.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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