DocMuse ist ein privater, kostenpflichtiger Dienst der The Muse Technology EOOD (Bulgarien). DocMuse ist weder eine Behörde noch eine Anwaltskanzlei, steht in keiner Verbindung zum Bund, zu einem Kanton, einer Gemeinde oder einem Gericht und erteilt keine Rechtsberatung. Amtliche Formulare erhalten Sie kostenlos bei der zuständigen Stelle.
Letzte Mahnung vor der Betreibung, auf Englisch (Schweiz)
Schweiz · auf Englisch · für Gläubiger
2,00 CHFKostenlos online ausfüllen – Sie zahlen nur für den Download
12 Fragen · etwa 5 Min.
Dieses Dokument ist auf Englisch
Das PDF, das Sie herunterladen, ist auf Englisch – in dieser Sprache muss es eingereicht werden, daher wird es nicht übersetzt. Alles auf dieser Seite soll Ihnen erklären, was darin steht.
Für die Verwendung in Schweiz
Formular ausfüllen
Ihre Antworten bleiben 7 Tage auf diesem Gerät gespeichert oder bis Sie sie löschen.
- Sofortiger Download nach der Zahlung
- Ersatzlink per E-Mail
- Kein Konto nötig
Für Gläubiger in der Schweiz, Private wie Firmen, die mit dem Schuldner Englisch verkehren: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und 5 % Verzugszins (Art. 104 OR) und kündigt sonst die Betreibung an. Das Begehren stellen Sie danach auf dem Formular des Betreibungsamts oder über EasyGov.swiss, in der Sprache des Amts; dieses Schreiben ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten. Schweizer Behörden arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung ist für den Verkehr unter Privaten.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ein englischsprachiger Kunde in der Schweiz ignoriert Ihre Rechnung und zwei Erinnerungen.
- Ein früherer Mitbewohner in der Schweiz schuldet Ihnen Geld, und Sie verkehren auf Englisch.
- Sie wollen dem Schuldner eine letzte Frist setzen, bevor Sie das Betreibungsbegehren stellen.
- Sie brauchen einen schriftlichen Beleg Ihrer Mahnung, bevor Sie ans Betreibungsamt gelangen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Gläubiger
- Anschrift des Gläubigers
- Schuldner
- Anschrift des Schuldners
- Ort
- Datum
- Nachweis der Forderung (z. B. Darlehensvertrag vom …)
- Fälligkeitsdatum
- Fälliger Betrag
- Frist
- IBAN
- In Verzug seit (Tag nach dem Verfalltag oder Erhalt der ersten Mahnung)
Häufige Fragen
- Verlangt das Schweizer Recht eine Mahnung, bevor ein Gläubiger betreibt?
- Nein: Man kann ohne Mahnung betreiben. Die Mahnung hat aber Folgen: Ist kein Verfalltag vereinbart, gerät der Schuldner erst mit ihr in Verzug und schuldet ab dann 5 % Verzugszins (Art. 102 und 104 OR). Sie gibt ihm eine letzte Gelegenheit, und das Einschreiben beweist die Mahnung. Üblich sind zehn bis dreissig Tage Frist.
- Wie stellt ein Gläubiger nach der letzten Mahnung das Betreibungsbegehren?
- Beim Betreibungsamt am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners (Art. 46 SchKG), schriftlich oder mündlich (Art. 67 SchKG), in der Amtssprache des Amts: auf dem kostenlosen Formular des Bundesamts für Justiz, dessen Gebrauch freiwillig ist (bj.admin.ch; auch bei den Ämtern), oder online über EasyGov.swiss, wo auch Privatpersonen das Begehren stellen. Die Gebühr für den Zahlungsbefehl schiessen Sie vor; sie richtet sich nach dem Betrag (Art. 16 GebV SchKG) und wird dem Schuldner belastet (Art. 68 SchKG).
- Was tut ein Gläubiger in der Schweiz, wenn der Schuldner gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhebt?
- Die Betreibung steht still, bis der Rechtsvorschlag beseitigt ist: mit einem vollstreckbaren Urteil durch definitive, mit einer unterschriebenen Schuldanerkennung durch provisorische Rechtsöffnung beim Gericht (Art. 80 und 82 SchKG), sonst durch Klage, meist zuerst bei der Schlichtungsbehörde (Art. 79 SchKG). Die Fortsetzung ist innert eines Jahres seit der Zustellung zu verlangen; während des Verfahrens ruht die Frist (Art. 88 Abs. 2 SchKG). Bleiben Sie untätig, kann der Schuldner nach drei Monaten die Nichtbekanntgabe an Dritte verlangen.
- Darf eine letzte Mahnung in der Schweiz pauschale Mahn- oder Inkassogebühren aufschlagen?
- Von Gesetzes wegen schuldet der säumige Schuldner 5 % Verzugszins (Art. 104 OR) und die Kosten einer Betreibung (Art. 68 SchKG). Pauschale Mahn- oder Inkassogebühren können Sie nur verlangen, wenn sie vereinbart sind, etwa in Ihren Geschäftsbedingungen; deshalb verlangt der Brief keine. Einen weiteren Schaden müssten Sie belegen (Art. 106 OR). Ist Ihr Vertrag mit dem Schuldner deutsch, französisch oder italienisch, gibt es diesen Brief auch in dieser Sprache.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
Ähnliche Dokumente
- Letzte Mahnung vor der Betreibung (Schweiz)
Für Gläubiger in der Schweiz, Private wie Firmen: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und den Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR) und kündigt sonst das Betreibungsbegehren an. Das Begehren selbst stellen Sie danach auf dem Formular des Betreibungsamts oder online über EasyGov.swiss; dieses Schreiben ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
- Letzte Mahnung vor der Betreibung, auf Französisch (Schweiz)
Für Gläubiger in der Schweiz, Privatpersonen und Unternehmen, auf Französisch: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und 5 % Verzugszins (Art. 104 OR) und kündigt sonst das Betreibungsbegehren (réquisition de poursuite) an. Dieses reichen Sie danach mit dem Formular des Betreibungsamts oder online über EasyGov.swiss ein; dieser Brief ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
- Letzte Mahnung vor der Betreibung, auf Italienisch (Schweiz)
Für Gläubiger in der Schweiz, Private wie Firmen, auf Italienisch: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und den Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR) und kündigt sonst das Betreibungsbegehren (domanda d’esecuzione) an. Dieses stellen Sie danach beim Betreibungsamt, auf dessen Formular, über www.sportellodelleesecuzioni.ch oder EasyGov.swiss; das Schreiben ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
- Antwort an ein Inkassobüro: Forderung und Gebühren bestreiten (Schweiz)
Für Privatpersonen in der Schweiz, die ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten haben: bestreitet die Forderung ganz oder teilweise, meldet sie als bezahlt oder erhebt die Einrede der Verjährung, lehnt Inkassogebühren und pauschalen «Verzugsschaden» ab, die nicht vereinbart sind, und verlangt eine Aufstellung mit Belegen. Folgt ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamts, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
- Antwort an ein Inkassobüro: Forderung und Gebühren bestreiten, auf Englisch (Schweiz)
Für Privatpersonen in der Schweiz, die ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten haben, auf Englisch: bestreitet die Forderung ganz oder teilweise, meldet sie als bezahlt oder erhebt die Einrede der Verjährung, lehnt nicht vereinbarte Inkassogebühren und pauschalen «Verzugsschaden» ab und verlangt eine Aufstellung mit Belegen. Folgt ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamts, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten. Schweizer Behörden arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung ist für den Verkehr unter Privaten.
- Antwort an ein Inkassobüro: Forderung und Gebühren bestreiten, auf Französisch (Schweiz)
Für Privatpersonen in der Schweiz, die ein Schreiben eines Inkassobüros (société de recouvrement) erhalten haben, auf Französisch: bestreitet die Forderung ganz oder teilweise, meldet sie als bezahlt oder erhebt die Einrede der Verjährung, lehnt nicht vereinbarte Inkassogebühren und pauschalen «Verzugsschaden» ab und verlangt eine Aufstellung mit Belegen. Folgt ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamts, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.