DocMuse ist ein privater, kostenpflichtiger Dienst der The Muse Technology EOOD (Bulgarien). DocMuse ist weder eine Behörde noch eine Anwaltskanzlei, steht in keiner Verbindung zum Bund, zu einem Kanton, einer Gemeinde oder einem Gericht und erteilt keine Rechtsberatung. Amtliche Formulare erhalten Sie kostenlos bei der zuständigen Stelle.

Antwort an ein Inkassobüro: Forderung und Gebühren bestreiten (Schweiz)

Schweiz · auf Deutsch · für Schuldner

2,00 CHFKostenlos online ausfüllen – Sie zahlen nur für den Download

13 Fragen · etwa 5 Min.

Für die Verwendung in Schweiz

Formular ausfüllen

Ihre Antworten bleiben 7 Tage auf diesem Gerät gespeichert oder bis Sie sie löschen.

0 von 0 beantwortet
  • Sofortiger Download nach der Zahlung
  • Ersatzlink per E-Mail
  • Kein Konto nötig

Für Privatpersonen in der Schweiz, die ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten haben: bestreitet die Forderung ganz oder teilweise, meldet sie als bezahlt oder erhebt die Einrede der Verjährung, lehnt Inkassogebühren und pauschalen «Verzugsschaden» ab, die nicht vereinbart sind, und verlangt eine Aufstellung mit Belegen. Folgt ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamts, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
  • Dokument auf Deutsch

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Ein Inkassobüro in der Schweiz verlangt Geld für eine Rechnung, die Sie nicht kennen.
  • Zur alten Forderung kommen hohe Inkassogebühren und ein Verzugsschaden dazu.
  • Die Rechnung ist längst bezahlt oder so alt, dass sie verjährt sein dürfte.
  • Sie wollen dem Inkassobüro schriftlich antworten und die Kosten bestreiten.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Schuldner
  • Anschrift des Schuldners
  • Inkassounternehmen oder Forderungskäufer
  • Postanschrift des Inkassounternehmens
  • Ort
  • Datum
  • Referenz des Inkassobüros
  • Datum des Schreibens des Inkassounternehmens
  • Gläubiger
  • Ihre Stellungnahme zur Forderung
  • Unbestrittene Hauptforderung in CHF (nur bei teilweiser Bestreitung)
  • Begründung in eigenen Worten (freiwillig)
  • Anlagen

Häufige Fragen

Muss ich in der Schweiz Inkassogebühren bezahlen?
Ein Gesetz, das Inkassogebühren vorsieht, gibt es nicht. Geschuldet sind die Forderung selbst, Verzugszins von 5 % im Jahr ab Verzug oder der vertraglich vereinbarte höhere Zins (Art. 104 OR) und Mahnspesen nur, wenn sie vereinbart sind, etwa in den AGB. Inkassobüros stützen pauschale Gebühren auf den «Verzugsschaden» nach Art. 106 OR; einen solchen Schaden muss aber der Gläubiger nachweisen. Beobachter und SRF Kassensturz raten, diese Posten zu bestreiten. Kostenlose Hilfe bieten die Schuldenberatungsstellen (Verzeichnis auf schulden.ch).
Ist ein Schreiben des Inkassobüros schon eine Betreibung?
Nein. Eine Betreibung beginnt erst mit dem Zahlungsbefehl, den das Betreibungsamt zustellt. Schreiben von Inkassobüros sind keine Betreibung, auch wenn sie «Zahlungsbefehl» oder «letzte Mahnung vor Betreibung» heissen. Erhalten Sie einen echten Zahlungsbefehl, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag (Art. 74 SchKG), sofort beim Überbringer oder beim Betreibungsamt, mündlich oder schriftlich und ohne Begründung.
Wann ist eine Forderung verjährt, die ein Inkassobüro eintreibt?
Die meisten Forderungen verjähren nach zehn Jahren (Art. 127 OR), periodische Leistungen wie Mietzinse sowie Forderungen aus Kleinverkauf von Waren, ärztlicher Besorgung und Handwerksarbeit nach fünf Jahren (Art. 128 OR). Eine Betreibung oder eine Anerkennung unterbricht die Verjährung (Art. 135 OR). Eine durch Verlustschein verurkundete Forderung verjährt nach 20 Jahren (Art. 149a SchKG). Für eine Verlustscheinforderung schulden Sie keinen Zins (Art. 149 Abs. 4 SchKG). Die Verjährung wirkt nur, wenn Sie sie geltend machen; das Gericht beachtet sie nicht von sich aus (Art. 142 OR).
Was bewirkt es, wenn ich dem Inkassobüro einen Teil der Forderung als unbestritten nenne?
Sie anerkennen diesen Teil: Die Verjährung wird unterbrochen und beginnt von neuem (Art. 135 Ziff. 1, Art. 137 Abs. 1 OR), und ein unterschriebenes Schreiben, das einen bestimmten Betrag als geschuldet anerkennt, kann dem Gläubiger als Schuldanerkennung für die provisorische Rechtsöffnung dienen (Art. 82 SchKG). Nennen Sie einen unbestrittenen Betrag deshalb nur, wenn Sie ihn wirklich schulden, und lassen Sie das Feld leer, wenn Sie sich auf die Verjährung berufen. Eine bezahlte verjährte Schuld kann nicht zurückgefordert werden (Art. 63 Abs. 2 OR).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

Ähnliche Dokumente

  • Antwort an ein Inkassobüro: Forderung und Gebühren bestreiten, auf Französisch (Schweiz)

    Für Privatpersonen in der Schweiz, die ein Schreiben eines Inkassobüros (société de recouvrement) erhalten haben, auf Französisch: bestreitet die Forderung ganz oder teilweise, meldet sie als bezahlt oder erhebt die Einrede der Verjährung, lehnt nicht vereinbarte Inkassogebühren und pauschalen «Verzugsschaden» ab und verlangt eine Aufstellung mit Belegen. Folgt ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamts, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.

  • Antwort an ein Inkassobüro: Forderung und Gebühren bestreiten, auf Italienisch (Schweiz)

    Für Privatpersonen in der Schweiz, die ein Schreiben eines Inkassobüros (agenzia d’incasso) erhalten haben, auf Italienisch: bestreitet die Forderung ganz oder teilweise, meldet sie als bezahlt oder erhebt die Einrede der Verjährung, lehnt nicht vereinbarte Inkassogebühren und pauschalen «Verzugsschaden» ab und verlangt eine Aufstellung mit Belegen. Folgt ein Zahlungsbefehl (precetto esecutivo) des Betreibungsamts, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.

  • Antwort an ein Inkassobüro: Forderung und Gebühren bestreiten, auf Englisch (Schweiz)

    Für Privatpersonen in der Schweiz, die ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten haben, auf Englisch: bestreitet die Forderung ganz oder teilweise, meldet sie als bezahlt oder erhebt die Einrede der Verjährung, lehnt nicht vereinbarte Inkassogebühren und pauschalen «Verzugsschaden» ab und verlangt eine Aufstellung mit Belegen. Folgt ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamts, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten. Schweizer Behörden arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung ist für den Verkehr unter Privaten.

  • Letzte Mahnung vor der Betreibung, auf Französisch (Schweiz)

    Für Gläubiger in der Schweiz, Privatpersonen und Unternehmen, auf Französisch: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und 5 % Verzugszins (Art. 104 OR) und kündigt sonst das Betreibungsbegehren (réquisition de poursuite) an. Dieses reichen Sie danach mit dem Formular des Betreibungsamts oder online über EasyGov.swiss ein; dieser Brief ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.

  • Letzte Mahnung vor der Betreibung (Schweiz)

    Für Gläubiger in der Schweiz, Private wie Firmen: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und den Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR) und kündigt sonst das Betreibungsbegehren an. Das Begehren selbst stellen Sie danach auf dem Formular des Betreibungsamts oder online über EasyGov.swiss; dieses Schreiben ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.

  • Letzte Mahnung vor der Betreibung, auf Italienisch (Schweiz)

    Für Gläubiger in der Schweiz, Private wie Firmen, auf Italienisch: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und den Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR) und kündigt sonst das Betreibungsbegehren (domanda d’esecuzione) an. Dieses stellen Sie danach beim Betreibungsamt, auf dessen Formular, über www.sportellodelleesecuzioni.ch oder EasyGov.swiss; das Schreiben ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.