Antwort auf ein Inkassoschreiben – Forderung oder Inkassokosten bestreiten (Österreich)
Veröffentlicht vonDocMuse
Ihre Antwort an ein Inkassobüro, das im Auftrag eines Gläubigers Geld von Ihnen verlangt: Sie bestreiten die Forderung ganz oder zum Teil oder nur die Inkassokosten, nennen Ihre Gründe und verlangen eine Aufstellung von Hauptforderung, Zinsen und jeder Kostenposition. Inkassokosten sind nur zu ersetzen, soweit sie notwendig waren und in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen (§ 1333 Abs 2 ABGB); die Inkasso-Höchstsätze sind Obergrenzen, kein Anspruch. Einen unbestrittenen Betrag zahlen Sie ausdrücklich auf die Hauptforderung.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Schuldner
- Anschrift des Schuldners
- Inkassobüro (Name laut Schreiben)
- Anschrift des Inkassobüros
- Ort
- Datum
- Zeichen des Inkassobüros (Akt- oder Referenznummer)
- Datum des Inkassoschreibens
- Gläubiger
- Geforderter Betrag
- Verlangte Inkassokosten (Betrag)
- Umfang der Bestreitung (ganze Forderung, ein Teil oder nur die Kosten)
- Unbestrittener Betrag, der gezahlt wird (sonst 0)
- Gründe der Bestreitung (zB schon bezahlt am …, nie bestellt, Ware mangelhaft, Kosten überhöht)
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Muss ich in Österreich die Kosten eines Inkassobüros bezahlen?
- Nur in Grenzen. Der Gläubiger kann die Kosten außergerichtlicher Eintreibung nur verlangen, wenn Sie den Zahlungsverzug verschuldet haben, und nur, soweit sie notwendig und zweckentsprechend waren und in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen (§ 1333 Abs 2 ABGB). Eine Vertragsklausel über solche Kosten bindet einen Verbraucher nur, wenn sie die Kosten gesondert und aufgeschlüsselt ausweist (§ 6 Abs 1 Z 15 KSchG). Die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstitute legt nur Obergrenzen fest. Besteht die Forderung nicht, schulden Sie auch keine Kosten für ihre Eintreibung.
- Was kann ein Inkassobüro in Österreich tun, wenn ich nicht zahle?
- Selbst pfänden kann es nichts. Für eine Exekution braucht der Gläubiger einen Exekutionstitel, meist einen Zahlungsbefehl des Gerichts. Geldforderungen bis € 75.000 macht er im Mahnverfahren geltend; gegen den Zahlungsbefehl können Sie binnen vier Wochen ab Zustellung Einspruch erheben, ohne ihn begründen zu müssen (§ 248 ZPO). Versäumen Sie die Frist, wird der Zahlungsbefehl vollstreckbar. Holen Sie Gerichtspost (RSa- oder RSb-Brief) daher immer ab und notieren Sie die Frist.
- Wie schicke ich die Bestreitung an ein Inkassobüro in Österreich?
- Eine Form ist nicht vorgeschrieben; entscheidend ist der Nachweis, dass Ihr Schreiben angekommen ist. Senden Sie es unterschrieben eingeschrieben oder als unterschriebenes PDF per E-Mail an die Adresse aus dem Inkassoschreiben und heben Sie Beleg und Kopie auf; eine Kopie an den Gläubiger schadet nicht. Einen unbestrittenen Betrag zahlen Sie per Überweisung oder Zahlschein mit dem Verwendungszweck „Hauptforderung“.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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