Antrag auf Kontenschutz bei einer Kontopfändung (Österreich)

Österreich
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Geld und Schulden
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Ihr Antrag an das Exekutionsgericht, wenn Ihr Konto gepfändet wurde und darauf Lohn, Gehalt, Pension oder andere nur beschränkt pfändbare Einkünfte eingehen. Österreich kennt kein besonderes Schutzkonto: Das Bezirksgericht hebt die Pfändung nach § 292i EO auf Ihren Antrag auf, soweit das Guthaben dem unpfändbaren Teil bis zum nächsten Zahlungstermin entspricht, und auf Wunsch schon vorweg für das dringend Benötigte. Mit Geschäftszahl, Bank, IBAN, Einkünften und Zahlungsterminen. Per Post, persönlich oder über JustizOnline – nicht per E-Mail; ohne Formular geht es auch mündlich beim Gericht.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Schuldner
  • Anschrift des Schuldners
  • Geburtsdatum
  • Exekutionsgericht (Bezirksgericht laut den Schreiben zur Pfändung)
  • Anschrift des Exekutionsgerichts
  • Ort
  • Datum
  • Geschäftszahl des Exekutionsverfahrens
  • Gläubiger
  • Bank
  • IBAN des Girokontos
  • Antrag (Aufhebung bis zum nächsten Zahlungstermin, auf Wunsch auch vorweg)
  • Bis zum nächsten Zahlungstermin dringend benötigter Betrag
  • Art der Einkünfte (zB Lohn, Gehalt, Pension, Arbeitslosengeld)
  • Datum der letzten Zahlung
  • Betrag der letzten Zahlung
  • Nächster Zahlungstermin
  • Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen
  • Beilagen

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Häufige Fragen

Gibt es in Österreich ein Konto, das das Existenzminimum von selbst vor einer Pfändung schützt?
Nein. In Österreich schützt kein besonderes Konto das Guthaben von selbst. Werden Lohn, Gehalt, Pension oder andere beschränkt pfändbare Einkünfte auf ein gepfändetes Konto überwiesen, hebt das Exekutionsgericht die Pfändung nur auf Ihren Antrag auf, soweit das Guthaben dem unpfändbaren Teil bis zum nächsten Zahlungstermin entspricht (§ 292i Abs 1 EO); was Sie dringend brauchen, kann es schon vorweg freigeben (§ 292i Abs 3 EO). Stellen Sie den Antrag rasch: Die Bank zahlt an die betreibende Partei erst 14 Tage nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses aus (§ 292i Abs 2 EO).
Wie stelle ich den Antrag auf Kontenschutz bei einem österreichischen Gericht?
Beim Exekutionsgericht, dem Bezirksgericht, das Ihre Exekution führt; Namen, Anschrift und Geschäftszahl übernehmen Sie aus den gerichtlichen Schreiben zur Pfändung. Schicken Sie den unterschriebenen Antrag per Post, geben Sie ihn persönlich ab oder reichen Sie ihn mit ID Austria über JustizOnline ein – eine E-Mail an das Gericht genügt nicht. Ein Formular ist nicht vorgeschrieben: Sie können den Antrag auch mündlich beim Bezirksgericht zu Protokoll geben (§ 53 EO); staatlich anerkannte Schuldenberatungen helfen dabei.
Wie viel bleibt 2026 in Österreich bei einer Pfändung unpfändbar?
Das hängt vom Einkommen und von Ihren Unterhaltspflichten ab. Der allgemeine Grundbetrag des Existenzminimums liegt 2026 bei € 1.308 im Monat; er ist höher, wenn Sie keine Sonderzahlungen erhalten, und steigt für jede Person, der Sie gesetzlich Unterhalt leisten. Die Beträge ändern sich jedes Jahr am 1. Jänner und stehen in den jährlich veröffentlichten Existenzminimum-Tabellen. Legen Sie dem Antrag Kontoauszüge und den letzten Lohnzettel oder Pensionsnachweis bei, damit das Gericht rechnen kann.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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