Beschwerde bei der Bank – Zahlungsverkehr, Konto, Karte oder Kredit (Österreich)

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Ihre schriftliche Beschwerde an die Bank – über eine fehlerhafte Überweisung, eine Kartenzahlung, Spesen und Entgelte, eine Kontosperre, das Basiskonto, einen Kredit oder eine Veranlagung. Sie schildert den Vorgang und die verlangte Abhilfe und setzt die Antwortfrist: bei Zahlungsdiensten 15 Geschäftstage, ausnahmsweise 35 (§ 97 ZaDiG 2018). Die Beschwerde bei der Bank ist auch die Voraussetzung für ein Verfahren bei der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft; eine Beschwerde bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) bleibt daneben möglich.

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  • Verlangte Abhilfe
  • Art der Beschwerde (Zahlungsdienst, Basiskonto oder anderes Bankgeschäft)
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Häufige Fragen

Wie schnell muss eine Bank in Österreich auf eine Beschwerde antworten?
Betrifft die Beschwerde einen Zahlungsdienst – Überweisung, Lastschrift, Kartenzahlung oder das Zahlungskonto –, muss die Bank binnen 15 Geschäftstagen nach Eingang antworten. Kann sie das ausnahmsweise nicht, schickt sie eine begründete Zwischenantwort, und die endgültige Antwort muss spätestens nach 35 Geschäftstagen vorliegen (§ 97 ZaDiG 2018). Für Kredite, Veranlagungen und andere Bankgeschäfte setzt das Schreiben eine Frist von vier Wochen.
Was kann ich in Österreich tun, wenn die Bank meine Beschwerde ablehnt?
Sie können die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft in Wien anrufen. Das Verfahren ist für beide Seiten kostenlos und freiwillig; die Bank muss also nicht teilnehmen. Voraussetzung ist Ihre vorherige Beschwerde bei der Bank, und der Antrag sollte binnen eines Jahres danach gestellt werden. Daneben nimmt die Finanzmarktaufsicht (FMA) Beschwerden entgegen; sie handelt im Interesse aller Verbraucher und erwirkt keine Lösung für Ihren Einzelfall. Durchsetzen lässt sich ein Anspruch letztlich vor Gericht.
Wie reiche ich eine Beschwerde bei einer österreichischen Bank nachweisbar ein?
Eine Form ist nicht vorgeschrieben. Unterschreiben Sie das Schreiben und geben Sie es in der Filiale gegen eine Eingangsbestätigung auf Ihrer Kopie ab, senden Sie es als PDF über das Postfach im Internetbanking oder eingeschrieben. Die Frist für die Antwort läuft ab dem Eingang bei der Bank. Legen Sie Kontoauszüge, Belege und frühere Korrespondenz in Kopie bei und heben Sie alles auf – eine Schlichtungsstelle verlangt diese Unterlagen später ebenfalls.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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