Beschwerde bei der Bank oder Sparkasse
Veröffentlicht vonDocMuse
Schriftliche Beschwerde an Ihre Bank oder Sparkasse – über eine fehlerhafte Überweisung, eine Kartenzahlung, Entgelte, eine Kontosperre, einen Kredit oder eine Geldanlage. Sie schildert den Vorgang, nennt die verlangte Abhilfe und setzt die Antwortfrist: bei Zahlungsdiensten 15 Geschäftstage, ausnahmsweise 35 (§ 62 ZAG). Die Beschwerde bei der Bank ist zugleich Voraussetzung für die Schlichtung beim Ombudsmann der privaten Banken, bei der Schlichtungsstelle der Sparkassen, der Kundenbeschwerdestelle des BVR oder der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank (§ 14 VSBG).
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Kunde
- Anschrift des Kunden
- Bank
- Anschrift der kontoführenden Bank
- Ort
- Datum
- IBAN oder Vertragsnummer
- Kundennummer bei der Bank
- Produkt oder Vertrag (Konto, Karte, Kredit)
- Datum der Transaktion
- Gegenstand der Beschwerde
- Verlangte Abhilfe
- Art der Beschwerde (Zahlungsdienst oder anderes Bankgeschäft)
- Anlagen
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Wie schnell muss meine Bank auf eine Beschwerde antworten?
- Betrifft die Beschwerde einen Zahlungsdienst – eine Überweisung, Lastschrift, Kartenzahlung oder das Zahlungskonto –, muss die Bank innerhalb von 15 Geschäftstagen nach Eingang antworten. Kann sie das ausnahmsweise nicht, schickt sie eine Zwischenantwort mit den Gründen, und die abschließende Antwort muss spätestens nach 35 Geschäftstagen vorliegen (§ 62 ZAG). Für andere Bankgeschäfte setzt das Schreiben eine Frist von vier Wochen.
- An welche Schlichtungsstelle wende ich mich, wenn die Bank nicht abhilft?
- Das hängt von der Gruppe Ihrer Bank ab: private Banken – der Ombudsmann der privaten Banken beim Bundesverband deutscher Banken; Sparkassen – die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband oder eine regionale; Volks- und Raiffeisenbanken – die Kundenbeschwerdestelle des BVR; bei Zahlungsdiensten einer Bank ohne eigene Stelle – die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank. Welche Stelle es ist, nennt die Bank auf ihrer Website und in ihren Geschäftsbedingungen. Den Antrag stellen Sie mit unserem Schlichtungsantrag gegen die Bank.
- Kann ich mich auch bei der BaFin über meine Bank beschweren?
- Ja. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nimmt Beschwerden schriftlich oder in Textform entgegen, wenn eine Bank gegen Aufsichtsrecht verstößt (§ 4b FinDAG). Sie prüft das Verhalten der Bank, verschafft Ihnen aber kein Geld zurück. Wer eine Erstattung oder Entschädigung will, geht nach der Beschwerde bei der Bank zur Schlichtungsstelle oder vor Gericht; die Beschwerde bei der BaFin kann das ergänzen.
- Muss ich mich zuerst bei der Bank beschweren, bevor ich eine Schlichtung beantrage?
- Ja. Eine Verbraucherschlichtungsstelle lehnt die Schlichtung ab, wenn Sie den Anspruch nicht zuvor bei der Bank geltend gemacht haben (§ 14 VSBG). Dieses Schreiben ist dieser erste Schritt. Eine Form ist nicht vorgeschrieben; schicken Sie es per Post oder über das Postfach im Onlinebanking, bewahren Sie eine Kopie mit dem Datum auf und legen Sie Belege wie Kontoauszüge bei. Mit der Antwort der Bank – oder wenn die Frist ohne Antwort abgelaufen ist – beantragen Sie die Schlichtung.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
Ähnliche Dokumente
- Kontokündigung – Girokonto kündigen, mit oder ohne Kontowechsel
Kündigungsschreiben für Ihr Girokonto an die Bank oder Sparkasse – ob Sie das Konto ganz auflösen oder zu einer neuen Bank wechseln. Es nennt IBAN, Kontoinhaber und Geburtsdatum, den gewünschten Termin, das Konto für das Restguthaben, kündigt Karten, Dispositionskredit und Onlinebanking mit und verlangt eine schriftliche Bestätigung. Sie kündigen jederzeit ohne Frist, sofern keine Frist von höchstens einem Monat vereinbart ist, und die Kündigung selbst kostet nichts (§ 675h BGB). Für den Wechsel mit der gesetzlichen Kontowechselhilfe nach §§ 20 ff. ZKG wählen Sie die passende Variante.
- Lastschrift zurückgeben oder Dauerauftrag löschen – Auftrag an die Bank
Schreiben an Ihre Bank oder Sparkasse, mit dem Sie eine Lastschrift zurückbuchen lassen, eine angekündigte Lastschrift stoppen, künftige Lastschriften eines Zahlungsempfängers untersagen oder einen Dauerauftrag löschen. Eine SEPA-Basislastschrift können Sie binnen acht Wochen nach der Belastung ohne Begründung zurückholen (§ 675x BGB), eine Abbuchung ohne gültiges Mandat noch bis zu 13 Monate danach (§§ 675u, 676b BGB). Einen Dauerauftrag oder eine angekündigte Lastschrift widerrufen Sie bis zum Ende des Geschäftstags vor der Ausführung (§ 675p BGB). Mit Zahlungsempfänger, Mandatsreferenz, Betrag und Datum.
- Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandats – Einzugsermächtigung widerrufen
Schreiben an den Zahlungsempfänger – Fitnessstudio, Versicherung, Verein, Versandhändler oder Inkassounternehmen –, mit dem Sie Ihr SEPA-Lastschriftmandat (früher Einzugsermächtigung) widerrufen. Es nennt Mandatsreferenz, Gläubiger-Identifikationsnummer und IBAN, untersagt weitere Abbuchungen ab Zugang und sagt, wie es mit den Zahlungen weitergeht: Sie überweisen selbst, der Vertrag ist beendet, oder Sie zahlen künftig von einem anderen Konto. Der Widerruf beendet weder den Vertrag noch Ihre Zahlungspflicht. Wird trotzdem abgebucht, holen Sie eine SEPA-Basislastschrift über Ihre Bank binnen acht Wochen ohne Begründung zurück (§ 675x BGB).
- Ratenzahlungsvereinbarung unter Privatleuten
Eine Ratenzahlungsvereinbarung, mit der ein privater Gläubiger einem Schuldner erlaubt, eine offene Forderung in monatlichen Raten zu begleichen – etwa ein privates Darlehen, eine Kaution oder einen Schaden. Mit Bestätigung der Forderung, Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten, zinsloser Stundung bei pünktlicher Zahlung, Verfallklausel bei zwei versäumten Raten und Verzugszinsen nach § 288 BGB. Nur für private Gläubiger: Gewährt ein Unternehmen einem Verbraucher Raten, kann das Verbraucherkreditrecht gelten (§ 506 BGB). Ausdrucken und von beiden unterschreiben.
- Erstattung bei nicht autorisierter Zahlung und Rückbuchung – Schreiben an die eigene Bank
Ihr Schreiben an die eigene Bank, wenn Konto oder Karte ohne Ihre Zustimmung belastet wurden – etwa nach Kartenmissbrauch oder Phishing: Sie beanstanden die Umsätze und verlangen die Erstattung, die die Bank spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags leisten muss (§ 675u BGB). Melden Sie sich unverzüglich, spätestens 13 Monate nach der Belastung (§ 676b BGB). Haben Sie selbst mit Karte gezahlt, aber nichts erhalten, bitten Sie stattdessen um die Rückbuchung (Chargeback) nach den Regeln des Kartensystems. Mit Sperrdatum und Anzeige bei der Polizei.
- Schlichtungsantrag gegen die Bank – Ombudsmann oder Schlichtungsstelle
Antrag auf ein Schlichtungsverfahren, wenn Ihre Bank oder Sparkasse Ihrer Beschwerde nicht abgeholfen hat – an den Ombudsmann der privaten Banken, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband oder eines regionalen Sparkassenverbands, die Kundenbeschwerdestelle des BVR für Volks- und Raiffeisenbanken oder die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank. Er nennt Bank, Vertrag, Ihre Beschwerde und deren Ergebnis, schildert den Streit, beziffert die Forderung und enthält die üblichen Erklärungen. Beim Ombudsmann der privaten Banken ist das Verfahren für Verbraucher kostenlos, und sein Spruch bindet die Bank bis 10.000 €.