Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandats – Einzugsermächtigung widerrufen

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Schreiben an den Zahlungsempfänger – Fitnessstudio, Versicherung, Verein, Versandhändler oder Inkassounternehmen –, mit dem Sie Ihr SEPA-Lastschriftmandat (früher Einzugsermächtigung) widerrufen. Es nennt Mandatsreferenz, Gläubiger-Identifikationsnummer und IBAN, untersagt weitere Abbuchungen ab Zugang und sagt, wie es mit den Zahlungen weitergeht: Sie überweisen selbst, der Vertrag ist beendet, oder Sie zahlen künftig von einem anderen Konto. Der Widerruf beendet weder den Vertrag noch Ihre Zahlungspflicht. Wird trotzdem abgebucht, holen Sie eine SEPA-Basislastschrift über Ihre Bank binnen acht Wochen ohne Begründung zurück (§ 675x BGB).

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Kunde
  • Anschrift des Kunden
  • Zahlungsempfänger
  • Anschrift des Zahlungsempfängers
  • Ort
  • Datum
  • Mandatsreferenz
  • Gläubiger-Identifikationsnummer
  • Kundennummer beim Zahlungsempfänger
  • IBAN des Girokontos
  • Zahlungen nach dem Widerruf

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Widerrufe ich das SEPA-Lastschriftmandat beim Zahlungsempfänger oder bei meiner Bank?
Am sichersten bei beiden. Das Mandat liegt beim Zahlungsempfänger, der die Lastschriften einreicht; dieses Schreiben untersagt ihm weitere Abbuchungen. Zusätzlich können Sie Ihre Zustimmung zu künftigen Zahlungen gegenüber Ihrer Bank widerrufen, sodass jede weitere Lastschrift nicht mehr autorisiert ist (§ 675j Abs. 2 BGB). Dafür gibt es unser Schreiben „Lastschrift zurückgeben oder Dauerauftrag löschen – Auftrag an die Bank“.
Endet mit dem Widerruf des Mandats auch mein Vertrag?
Nein. Der Widerruf betrifft nur den Zahlungsweg. Den Vertrag – Mitgliedschaft, Versicherung, Abonnement – kündigen Sie gesondert, und was Sie daraus schulden, bleibt geschuldet. Im Schreiben wählen Sie deshalb, ob Sie künftig selbst überweisen, ob der Vertrag schon beendet ist oder ob Sie von einem anderen Konto zahlen. Sonst bleiben fällige Beträge offen, und der Zahlungsempfänger kann sie anmahnen.
Was kann ich tun, wenn nach dem Widerruf trotzdem abgebucht wird?
Lassen Sie die Lastschrift über Ihre Bank zurückgeben. Eine SEPA-Basislastschrift erstattet die Bank innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Angabe von Gründen (§ 675x BGB). Haben Sie Ihre Zustimmung auch gegenüber der Bank widerrufen, ist jede weitere Abbuchung nicht autorisiert, und Sie können die Erstattung bis zu 13 Monate nach der Belastung verlangen (§§ 675u, 676b BGB). Bei der SEPA-Firmenlastschrift, die es nur zwischen Unternehmen gibt, schließen die Bankbedingungen die Erstattung aus.
Wie muss der Widerruf beim Zahlungsempfänger eingehen?
Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor, und die Geschäftsbedingungen des Unternehmens dürfen von Ihnen keine strengere als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB) – eine E-Mail genügt also. Wirksam wird der Widerruf aber erst mit Zugang beim Zahlungsempfänger (§ 130 BGB), und vor einer angekündigten Abbuchung zählt jeder Tag. Bewahren Sie einen Nachweis auf: eine Eingangsbestätigung oder einen Boten, der das Schreiben gelesen und den Einwurf in den Briefkasten gesehen hat. Die Sendungsverfolgung eines Einwurf-Einschreibens allein beweist den Zugang nicht (BAG, 2 AZR 68/24).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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