Kontokündigung – Girokonto kündigen, mit oder ohne Kontowechsel

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Kündigungsschreiben für Ihr Girokonto an die Bank oder Sparkasse – ob Sie das Konto ganz auflösen oder zu einer neuen Bank wechseln. Es nennt IBAN, Kontoinhaber und Geburtsdatum, den gewünschten Termin, das Konto für das Restguthaben, kündigt Karten, Dispositionskredit und Onlinebanking mit und verlangt eine schriftliche Bestätigung. Sie kündigen jederzeit ohne Frist, sofern keine Frist von höchstens einem Monat vereinbart ist, und die Kündigung selbst kostet nichts (§ 675h BGB). Für den Wechsel mit der gesetzlichen Kontowechselhilfe nach §§ 20 ff. ZKG wählen Sie die passende Variante.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Kunde
  • Anschrift des Kunden
  • Bank
  • Anschrift der kontoführenden Bank
  • Ort
  • Datum
  • IBAN des Girokontos
  • Kundennummer bei der Bank
  • Datum der Beendigung
  • Geburtsdatum
  • Kontowechsel (mit oder ohne Kontowechselhilfe)
  • Konto für die Überweisung des Restguthabens

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Kann ich mein Girokonto jederzeit kündigen, und darf die Bank dafür etwas berechnen?
Ja. Sie können den Kontovertrag jederzeit ohne Frist kündigen, auch wenn er befristet ist; nur eine vereinbarte Kündigungsfrist gilt, und mehr als ein Monat darf es nicht sein (§ 675h Abs. 1 BGB). Ein Entgelt für die Kündigung darf die Bank nicht verlangen (§ 675h Abs. 4 BGB). Laufende Kontoführungsentgelte schulden Sie nur anteilig bis zur Beendigung; im Voraus gezahlte erstattet die Bank anteilig.
Wie funktioniert der Kontowechsel mit der gesetzlichen Kontowechselhilfe?
Sie ermächtigen Ihre neue Bank, den Wechsel durchzuführen. Sie wird innerhalb von zwei Geschäftstagen nach der Ermächtigung tätig, holt bei der alten Bank die Listen Ihrer Daueraufträge und Lastschriften ein und richtet die Daueraufträge innerhalb von fünf Geschäftstagen nach deren Erhalt ein; für Fehler haften beide Banken (§§ 20 ff. ZKG). Wählen Sie im Schreiben die Variante mit Kontowechselhilfe, damit die alte Bank das Konto erst nach diesen Schritten schließt. Ohne sie bitten Sie um eine Aufstellung und stellen die Zahlungen selbst um.
Wie stelle ich der Bank die Kontokündigung nachweisbar zu?
Ein Gesetz schreibt keine Form vor, und die Geschäftsbedingungen dürfen Ihnen keine strengere als die Textform abverlangen (§ 309 Nr. 13 BGB) – eine Nachricht im Onlinebanking oder eine E-Mail genügt also. Wirksam wird die Kündigung aber erst mit Zugang (§ 130 BGB), und den müssen Sie beweisen können. Am sichersten geben Sie das unterschriebene Schreiben in der Filiale ab und lassen sich den Empfang auf einer Kopie bestätigen. Die Sendungsverfolgung eines Einwurf-Einschreibens allein beweist den Zugang nicht (BAG, 2 AZR 68/24).
Was geschieht mit Guthaben, Dispositionskredit, Karten und einem Gemeinschaftskonto?
Das Guthaben überweist die Bank nach der Abrechnung auf das Konto, das Sie angeben; ein Minus müssen Sie ausgleichen, und ein eingeräumter Dispositionskredit endet mit dem Konto. Die Karten zum Konto werden ungültig; machen Sie sie nach der Schließung unbrauchbar, wenn die Bank sie nicht zurückverlangt. Bei einem Gemeinschaftskonto regelt der Kontovertrag, ob ein Inhaber allein kündigen kann – sicher ist es, wenn alle Kontoinhaber das Schreiben unterschreiben.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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