Girokonto kündigen – Kontokündigung mit oder ohne Kontowechsel (Österreich)

Österreich
Deutsch
Geld und Schulden
Mitteilung und Aufforderung
Ausdrucken und unterschreiben
1 Seite · 0-mal verkauft

Veröffentlicht vonDocMuse

Das Kündigungsschreiben für Ihr Girokonto an die Bank – ob Sie das Konto ganz auflösen oder mit dem Kontowechsel-Service zu einer neuen Bank gehen. Es nennt IBAN, Kontoinhaber und Geburtsdatum, den Termin und das Konto für das Restguthaben, kündigt die Karten zum Konto, den Überziehungsrahmen und das Internetbanking mit und verlangt eine schriftliche Bestätigung. Nach § 51 ZaDiG 2018 kündigen Sie jederzeit, mit höchstens einem Monat Frist, und für ein unbefristetes Konto kostenlos. Den Wechsel nach §§ 14 ff VZKG wählen Sie als Variante.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Kunde
  • Anschrift des Kunden
  • Bank
  • Anschrift der kontoführenden Bank
  • Ort
  • Datum
  • IBAN des Girokontos
  • Kundennummer bei der Bank
  • Datum der Beendigung
  • Geburtsdatum
  • Kontowechsel (mit oder ohne Kontowechsel-Service der neuen Bank)
  • Konto für die Überweisung des Restguthabens

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Kann ich mein Girokonto in Österreich jederzeit kündigen, und darf die Bank dafür etwas verlangen?
Ja. Nach § 51 ZaDiG 2018 kündigen Sie den Kontovertrag jederzeit; eine vereinbarte Kündigungsfrist darf einen Monat nicht übersteigen. Kostenlos ist die Kündigung, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit oder für mindestens sechs Monate geschlossen wurde – bei einem Girokonto die Regel – und immer vor dem Wirksamwerden einer Vertragsänderung. Die Bank selbst muss eine Frist von zwei Monaten einhalten; beide Seiten können aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Wie läuft ein Kontowechsel nach dem VZKG in Österreich ab?
Sie beauftragen die neue Bank mit dem Wechsel. Sie meldet sich binnen zwei Geschäftstagen bei der alten Bank, die alte übermittelt binnen fünf Geschäftstagen die Daten zu Daueraufträgen und Lastschriften, und die neue richtet sie binnen weiterer fünf Geschäftstage ein (§§ 14 ff VZKG). Die Übermittlung dieser Informationen ist kostenlos. Ohne diesen Service stellen Sie Daueraufträge und Einziehungsaufträge selbst um; das Schreiben ersucht dann um eine Aufstellung.
Wie schicke ich die Kontokündigung an eine österreichische Bank, damit sie nachweisbar ankommt?
Das Gesetz schreibt keine Form vor, Ihr Kontovertrag kann aber eine schriftliche Kündigung verlangen. Sicher ist der unterschriebene Brief: in der Filiale gegen eine Eingangsbestätigung auf Ihrer Kopie abgeben, über das Postfach im Internetbanking als unterschriebenes PDF senden oder eingeschrieben schicken. Wirksam wird die Kündigung erst mit dem Zugang bei der Bank. Bei einem Gemeinschaftskonto regelt der Kontovertrag, wer kündigen darf; im Zweifel unterschreiben alle Inhaber.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

Ähnliche Dokumente

  • Antrag auf Kontenschutz bei einer Kontopfändung (Österreich)

    Ihr Antrag an das Exekutionsgericht, wenn Ihr Konto gepfändet wurde und darauf Lohn, Gehalt, Pension oder andere nur beschränkt pfändbare Einkünfte eingehen. Österreich kennt kein besonderes Schutzkonto: Das Bezirksgericht hebt die Pfändung nach § 292i EO auf Ihren Antrag auf, soweit das Guthaben dem unpfändbaren Teil bis zum nächsten Zahlungstermin entspricht, und auf Wunsch schon vorweg für das dringend Benötigte. Mit Geschäftszahl, Bank, IBAN, Einkünften und Zahlungsterminen. Per Post, persönlich oder über JustizOnline – nicht per E-Mail; ohne Formular geht es auch mündlich beim Gericht.

  • Beschwerde bei der Bank – Zahlungsverkehr, Konto, Karte oder Kredit (Österreich)

    Ihre schriftliche Beschwerde an die Bank – über eine fehlerhafte Überweisung, eine Kartenzahlung, Spesen und Entgelte, eine Kontosperre, das Basiskonto, einen Kredit oder eine Veranlagung. Sie schildert den Vorgang und die verlangte Abhilfe und setzt die Antwortfrist: bei Zahlungsdiensten 15 Geschäftstage, ausnahmsweise 35 (§ 97 ZaDiG 2018). Die Beschwerde bei der Bank ist auch die Voraussetzung für ein Verfahren bei der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft; eine Beschwerde bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) bleibt daneben möglich.

  • Lastschrift rückbuchen lassen oder Dauerauftrag löschen – Auftrag an die Bank (Österreich)

    Ihr Auftrag an die eigene Bank zu einer Lastschrift oder einem Dauerauftrag: eine SEPA-Lastschrift rückbuchen lassen, eine Abbuchung ohne gültigen Einziehungsauftrag reklamieren, eine angekündigte Lastschrift stoppen, künftige Lastschriften eines Zahlungsempfängers untersagen oder einen Dauerauftrag löschen. Eine autorisierte SEPA-Lastschrift holen Sie binnen acht Wochen ohne Begründung zurück (§§ 70, 71 ZaDiG 2018), eine nicht autorisierte binnen 13 Monaten (§ 65 ZaDiG 2018). Mit Zahlungsempfänger, Mandatsreferenz, Betrag und Datum.

  • Schlichtungsantrag im Streit mit der Bank (Österreich)

    Ihr Antrag an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft in Wien, wenn die Bank Ihre Beschwerde abgelehnt oder nicht beantwortet hat – bei Überweisungen, Kartenzahlungen, Entgelten, Konto oder anderen Bankgeschäften. Er nennt Bank, Vertrag, Beschwerde und Antwort, schildert den Streit und den verlangten Betrag und enthält die üblichen Erklärungen samt Entbindung vom Bankgeheimnis. Das Verfahren ist für Sie kostenlos, für die Bank freiwillig; die Stelle schlägt eine Lösung vor. Streitigkeiten aus einem Fremdwährungskredit gehören zur Schlichtung für Verbrauchergeschäfte.

  • Einziehungsauftrag widerrufen – SEPA-Lastschriftmandat beim Zahlungsempfänger (Österreich)

    Ihr Schreiben an den Zahlungsempfänger – Fitnessstudio, Versicherung, Verein, Onlinehändler oder Inkassobüro –, mit dem Sie das SEPA-Lastschriftmandat (den Einziehungsauftrag) widerrufen. Es nennt Mandatsreferenz, Creditor-ID und Ihre IBAN, untersagt ab Zugang weitere Abbuchungen und sagt, wie es weitergeht: Sie überweisen selbst, der Vertrag ist beendet, oder Sie zahlen von einem anderen Konto. Der Widerruf beendet weder den Vertrag noch eine offene Schuld. Wird trotzdem abgebucht, ist die Lastschrift nicht autorisiert, und Ihre Bank erstattet sie (§§ 65, 67 ZaDiG 2018).

  • Beschwerde über eine Bank an die Finanzmarktaufsicht FMA (Österreich)

    Ihre Beschwerde an die Finanzmarktaufsicht (FMA) über eine Bank, die Sie unrichtig beraten, falsch abgerechnet, ein Basiskonto verweigert oder eine Beschwerde nicht beantwortet hat. Die FMA bietet dafür auf ihrer Website auch ein eigenes Beschwerdeformular an, kostenlos. Dieses Schreiben ist die Alternative für die Post: Es nennt das Unternehmen, den Vorgang, Ihre Beschwerde dort und deren Ergebnis und legt die Stellungnahme des Unternehmens bei. Die FMA handelt im Interesse aller Verbraucher; eine Lösung für Ihren Einzelfall erwirkt sie nicht – dafür gibt es die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Kreditwirtschaft.