Beschwerde über eine Bank an die Finanzmarktaufsicht FMA (Österreich)
Veröffentlicht vonDocMuse
Ihre Beschwerde an die Finanzmarktaufsicht (FMA) über eine Bank, die Sie unrichtig beraten, falsch abgerechnet, ein Basiskonto verweigert oder eine Beschwerde nicht beantwortet hat. Die FMA bietet dafür auf ihrer Website auch ein eigenes Beschwerdeformular an, kostenlos. Dieses Schreiben ist die Alternative für die Post: Es nennt das Unternehmen, den Vorgang, Ihre Beschwerde dort und deren Ergebnis und legt die Stellungnahme des Unternehmens bei. Die FMA handelt im Interesse aller Verbraucher; eine Lösung für Ihren Einzelfall erwirkt sie nicht – dafür gibt es die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Kreditwirtschaft.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Beschwerdeführer
- Anschrift des Beschwerdeführers
- Name der Aufsicht (Finanzmarktaufsicht – FMA)
- Ort
- Datum
- Bank
- Anschrift der Bank
- Produkt oder Vertrag (Konto, Karte, Kredit)
- Datum der Transaktion
- Datum der Beschwerde
- Antwort der Bank auf die Beschwerde
- Gegenstand der Beschwerde
- Beilagen
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Gibt es für eine Beschwerde bei der FMA in Österreich ein eigenes Formular?
- Ja. Die Finanzmarktaufsicht bietet auf ihrer Website ein eigenes Beschwerdeformular an; es kostet nichts, und Sie können es statt dieses Schreibens verwenden. Per Post geht die Beschwerde an die FMA, Verbraucherinformation & Beschwerdewesen, Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien. Legen Sie in jedem Fall Ihre Beschwerde an das Unternehmen und dessen Stellungnahme bei – darum ersucht die FMA.
- Kann mir die FMA in Österreich zu meinem Geld verhelfen?
- Nicht unmittelbar. Die FMA beaufsichtigt Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen im Interesse aller Verbraucher. Ihre Beschwerde kann Anlass für aufsichtsrechtliche Schritte sein; eine Lösung für Ihren Einzelfall erwirkt die FMA aber nicht. Für Ihren Anspruch wenden Sie sich an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft oder an das Gericht; beides ist neben der Beschwerde bei der FMA möglich.
- Wann ist in Österreich die FMA beim Basiskonto die richtige Stelle?
- Lehnt eine Bank es ab, Ihnen ein Basiskonto zu eröffnen, muss sie das binnen zehn Geschäftstagen nach Ihrem vollständigen Antrag schriftlich und mit Begründung tun. Gegen die Ablehnung können Sie sich nach § 29 VZKG bei der FMA oder bei der Gemeinsamen Schlichtungsstelle beschweren. Das Entgelt für ein Basiskonto ist mit € 80 im Jahr begrenzt, für schutzbedürftige Verbraucher mit € 40.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
Ähnliche Dokumente
- Antrag auf Kontenschutz bei einer Kontopfändung (Österreich)
Ihr Antrag an das Exekutionsgericht, wenn Ihr Konto gepfändet wurde und darauf Lohn, Gehalt, Pension oder andere nur beschränkt pfändbare Einkünfte eingehen. Österreich kennt kein besonderes Schutzkonto: Das Bezirksgericht hebt die Pfändung nach § 292i EO auf Ihren Antrag auf, soweit das Guthaben dem unpfändbaren Teil bis zum nächsten Zahlungstermin entspricht, und auf Wunsch schon vorweg für das dringend Benötigte. Mit Geschäftszahl, Bank, IBAN, Einkünften und Zahlungsterminen. Per Post, persönlich oder über JustizOnline – nicht per E-Mail; ohne Formular geht es auch mündlich beim Gericht.
- Beschwerde bei der Bank – Zahlungsverkehr, Konto, Karte oder Kredit (Österreich)
Ihre schriftliche Beschwerde an die Bank – über eine fehlerhafte Überweisung, eine Kartenzahlung, Spesen und Entgelte, eine Kontosperre, das Basiskonto, einen Kredit oder eine Veranlagung. Sie schildert den Vorgang und die verlangte Abhilfe und setzt die Antwortfrist: bei Zahlungsdiensten 15 Geschäftstage, ausnahmsweise 35 (§ 97 ZaDiG 2018). Die Beschwerde bei der Bank ist auch die Voraussetzung für ein Verfahren bei der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft; eine Beschwerde bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) bleibt daneben möglich.
- Lastschrift rückbuchen lassen oder Dauerauftrag löschen – Auftrag an die Bank (Österreich)
Ihr Auftrag an die eigene Bank zu einer Lastschrift oder einem Dauerauftrag: eine SEPA-Lastschrift rückbuchen lassen, eine Abbuchung ohne gültigen Einziehungsauftrag reklamieren, eine angekündigte Lastschrift stoppen, künftige Lastschriften eines Zahlungsempfängers untersagen oder einen Dauerauftrag löschen. Eine autorisierte SEPA-Lastschrift holen Sie binnen acht Wochen ohne Begründung zurück (§§ 70, 71 ZaDiG 2018), eine nicht autorisierte binnen 13 Monaten (§ 65 ZaDiG 2018). Mit Zahlungsempfänger, Mandatsreferenz, Betrag und Datum.
- Girokonto kündigen – Kontokündigung mit oder ohne Kontowechsel (Österreich)
Das Kündigungsschreiben für Ihr Girokonto an die Bank – ob Sie das Konto ganz auflösen oder mit dem Kontowechsel-Service zu einer neuen Bank gehen. Es nennt IBAN, Kontoinhaber und Geburtsdatum, den Termin und das Konto für das Restguthaben, kündigt die Karten zum Konto, den Überziehungsrahmen und das Internetbanking mit und verlangt eine schriftliche Bestätigung. Nach § 51 ZaDiG 2018 kündigen Sie jederzeit, mit höchstens einem Monat Frist, und für ein unbefristetes Konto kostenlos. Den Wechsel nach §§ 14 ff VZKG wählen Sie als Variante.
- Schlichtungsantrag im Streit mit der Bank (Österreich)
Ihr Antrag an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft in Wien, wenn die Bank Ihre Beschwerde abgelehnt oder nicht beantwortet hat – bei Überweisungen, Kartenzahlungen, Entgelten, Konto oder anderen Bankgeschäften. Er nennt Bank, Vertrag, Beschwerde und Antwort, schildert den Streit und den verlangten Betrag und enthält die üblichen Erklärungen samt Entbindung vom Bankgeheimnis. Das Verfahren ist für Sie kostenlos, für die Bank freiwillig; die Stelle schlägt eine Lösung vor. Streitigkeiten aus einem Fremdwährungskredit gehören zur Schlichtung für Verbrauchergeschäfte.
- Einziehungsauftrag widerrufen – SEPA-Lastschriftmandat beim Zahlungsempfänger (Österreich)
Ihr Schreiben an den Zahlungsempfänger – Fitnessstudio, Versicherung, Verein, Onlinehändler oder Inkassobüro –, mit dem Sie das SEPA-Lastschriftmandat (den Einziehungsauftrag) widerrufen. Es nennt Mandatsreferenz, Creditor-ID und Ihre IBAN, untersagt ab Zugang weitere Abbuchungen und sagt, wie es weitergeht: Sie überweisen selbst, der Vertrag ist beendet, oder Sie zahlen von einem anderen Konto. Der Widerruf beendet weder den Vertrag noch eine offene Schuld. Wird trotzdem abgebucht, ist die Lastschrift nicht autorisiert, und Ihre Bank erstattet sie (§§ 65, 67 ZaDiG 2018).