Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandats und Sperre (Frankreich)
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Um die Lastschriften eines Gläubigers von Ihrem Konto in Frankreich zu stoppen: ein Abo, ein Versorger, ein Kreditgeber. Das Dokument in französischer Sprache nach französischem Recht enthält zwei Schreiben, die am selben Tag versandt werden: den Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats an den Gläubiger und die Sperre (opposition) an Ihre Bank, die danach jede Lastschrift dieses Gläubigers ablehnt (Art. L. 133-7 des französischen Code monétaire et financier). Eine spätere Lastschrift ist nicht mehr autorisiert und wird erstattet. Der Widerruf beendet nicht den Vertrag.
- Für die Verwendung in Frankreich
- Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2026
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie haben ein Abo in Frankreich gekündigt, aber die Firma bucht weiter per Lastschrift von Ihrem Konto ab.
- Sie möchten verhindern, dass ein Anbieter oder Kreditgeber weiter von Ihrem Konto abbucht.
- Ihre Bank soll alle Lastschriften eines bestimmten Gläubigers ablehnen.
- Sie möchten ein SEPA-Lastschriftmandat widerrufen und am selben Tag Ihre Bank informieren.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Kunde
- Anschrift des Kunden
- Zahlungsempfänger
- Anschrift des Zahlungsempfängers
- Ort
- Datum
- IBAN des Girokontos
- Mandatsreferenz
- Gläubiger-Identifikationsnummer
- Kundennummer beim Zahlungsempfänger
- Bank
- Anschrift der kontoführenden Bank
Vorschau
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Häufige Fragen
- Was unterscheidet in Frankreich den Widerruf eines SEPA-Mandats von der Sperre?
- Der Widerruf entzieht dem Gläubiger Ihre Zustimmung: Das Mandat endet und trägt keine Lastschrift mehr (Art. L. 133-7 des französischen Code monétaire et financier). Die Sperre (opposition) ist Ihre Anweisung an die Bank, Lastschriften dieses Gläubigers abzulehnen. Erledigen Sie beides am selben Tag, spätestens am Geschäftstag vor der nächsten Abbuchung (Art. L. 133-8). Keines beendet den Vertrag oder tilgt einen tatsächlich geschuldeten Betrag: Zahlen Sie ihn anders oder kündigen Sie den Vertrag gesondert.
- Lässt sich eine bereits abgebuchte Lastschrift in Frankreich zurückholen?
- Ja. Bei einer autorisierten SEPA-Lastschrift können Sie binnen acht Wochen nach der Abbuchung ohne Begründung die Erstattung verlangen; die Bank erstattet binnen zehn Geschäftstagen (Art. L. 133-25 und L. 133-25-1 des französischen Code monétaire et financier). Eine Lastschrift ohne Mandat oder nach dem Widerruf ist nicht autorisiert: Melden Sie sie binnen dreizehn Monaten (Art. L. 133-24), dann erstattet die Bank bis zum Ende des folgenden Geschäftstags (Art. L. 133-18). Die Erstattung entscheidet nicht den Streit mit dem Gläubiger.
- Wie werden die beiden französischen Schreiben, Widerruf und Sperre, versandt?
- Am selben Tag. Das Schreiben an den Gläubiger geht per Einschreiben mit Rückschein oder über sein Kundenkonto, wenn dort ein Widerruf möglich ist; da der Gläubiger ein Unternehmen ist, gilt auch ein qualifiziertes elektronisches Einschreiben. Das Schreiben an die Bank kann in der Filiale abgegeben oder im Postfach des Onlinebankings hinterlegt werden, wo die Sperre oft mit wenigen Klicks geht. Notieren Sie die Mandatsreferenz (RUM) und die Gläubiger-ID (ICS) von Ihren Kontoauszügen.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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