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Antwort an ein Inkassobüro: Forderung und Gebühren bestreiten, auf Englisch (Schweiz)
Schweiz · auf Englisch · für Schuldner
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13 Fragen · etwa 5 Min.
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Für Privatpersonen in der Schweiz, die ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten haben, auf Englisch: bestreitet die Forderung ganz oder teilweise, meldet sie als bezahlt oder erhebt die Einrede der Verjährung, lehnt nicht vereinbarte Inkassogebühren und pauschalen «Verzugsschaden» ab und verlangt eine Aufstellung mit Belegen. Folgt ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamts, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten. Schweizer Behörden arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung ist für den Verkehr unter Privaten.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ein Schweizer Inkassobüro verlangt Geld für ein Handyabo, das Sie vor Jahren gekündigt haben.
- Das Schreiben schlägt hohe Gebühren auf eine kleine offene Rechnung in der Schweiz.
- Sie haben den ursprünglichen Gläubiger bezahlt, und das Inkassobüro mahnt trotzdem dieselbe Schuld.
- Sie wollen, dass das Inkassobüro die Forderung belegt und aufhört anzurufen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Schuldner
- Anschrift des Schuldners
- Inkassounternehmen oder Forderungskäufer
- Postanschrift des Inkassounternehmens
- Ort
- Datum
- Referenz des Inkassobüros
- Datum des Schreibens des Inkassounternehmens
- Gläubiger
- Ihre Stellungnahme zur Forderung
- Unbestrittene Hauptforderung in CHF (nur bei teilweiser Bestreitung)
- Begründung in eigenen Worten (freiwillig)
- Anlagen
Häufige Fragen
- Kann mich ein Schweizer Inkassobüro zwingen, seine eigenen Gebühren zusätzlich zur Schuld zu zahlen?
- Kein Gesetz sieht Inkassogebühren vor. Geschuldet sind die Forderung selbst, 5 % Verzugszins im Jahr ab Verzug oder der vertraglich höhere Zins (Art. 104 OR) und Mahnspesen nur, wenn sie vereinbart sind, etwa in den AGB. Inkassobüros stützen Pauschalgebühren auf den «Verzugsschaden» nach Art. 106 OR; diesen muss aber der Gläubiger nachweisen. Beobachter und SRF Kassensturz raten, diese Posten zu bestreiten. Kostenlose Hilfe bieten die Schuldenberatungsstellen (Verzeichnis auf schulden.ch).
- Ist ein Inkassoschreiben mit dem Titel «Zahlungsbefehl» ein echter Schweizer Zahlungsbefehl?
- Nein. Eine Betreibung beginnt erst mit dem Zahlungsbefehl, den das Betreibungsamt zustellt. Schreiben von Inkassobüros sind keine Betreibung, auch wenn sie «Zahlungsbefehl» oder «letzte Mahnung vor Betreibung» heissen. Erhalten Sie einen echten Zahlungsbefehl, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag (Art. 74 SchKG), sofort beim Überbringer oder beim Amt, mündlich oder schriftlich und ohne Begründung — in der Amtssprache des Amts.
- Kann eine Forderung, die ein Inkassobüro in der Schweiz eintreibt, zu alt sein, um noch geschuldet zu sein?
- Sie kann verjährt sein. Die meisten Forderungen verjähren nach zehn Jahren (Art. 127 OR), periodische Leistungen wie Mietzinse sowie Forderungen aus Kleinverkauf, ärztlicher Besorgung und Handwerksarbeit nach fünf (Art. 128 OR). Eine Betreibung oder Anerkennung unterbricht die Verjährung (Art. 135 OR). Eine durch Verlustschein verurkundete Forderung verjährt nach zwanzig Jahren (Art. 149a SchKG) und ist nicht verzinslich (Art. 149 Abs. 4 SchKG). Die Verjährung wirkt nur, wenn Sie sie geltend machen; das Gericht wendet sie nicht von Amtes wegen an (Art. 142 OR).
- Warum sollte ich vorsichtig sein, welchen Teil der Schuld ich einem Inkassobüro in der Schweiz zugestehe?
- Weil die Nennung eine Anerkennung ist: Die Verjährung wird unterbrochen und beginnt neu (Art. 135 Ziff. 1, Art. 137 Abs. 1 OR), und ein unterschriebenes Schreiben, das einen bestimmten Betrag als geschuldet anerkennt, kann dem Gläubiger als Schuldanerkennung für die provisorische Rechtsöffnung dienen (Art. 82 SchKG). Nennen Sie einen unbestrittenen Betrag nur, wenn Sie ihn wirklich schulden, und lassen Sie das Feld leer, wenn Sie sich auf die Verjährung berufen. Eine bezahlte verjährte Schuld kann nicht zurückgefordert werden (Art. 63 Abs. 2 OR).
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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Für Gläubiger in der Schweiz, Private wie Firmen, auf Italienisch: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und den Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR) und kündigt sonst das Betreibungsbegehren (domanda d’esecuzione) an. Dieses stellen Sie danach beim Betreibungsamt, auf dessen Formular, über www.sportellodelleesecuzioni.ch oder EasyGov.swiss; das Schreiben ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
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Für Gläubiger in der Schweiz, Private wie Firmen, die mit dem Schuldner Englisch verkehren: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und 5 % Verzugszins (Art. 104 OR) und kündigt sonst die Betreibung an. Das Begehren stellen Sie danach auf dem Formular des Betreibungsamts oder über EasyGov.swiss, in der Sprache des Amts; dieses Schreiben ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten. Schweizer Behörden arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung ist für den Verkehr unter Privaten.