Quittung über eine Zahlung (Empfangsbestätigung)

Deutschland
Deutsch
Geld und Schulden
Quittung
Ausdrucken und unterschreiben
1 Seite · 0-mal verkauft

Veröffentlicht vonDocMuse

Eine Quittung nach § 368 BGB, mit der der Zahlungsempfänger bestätigt, Geld erhalten zu haben – bar oder per Überweisung, etwa für die Rückzahlung eines Privatdarlehens, eine Rate, eine Kaution oder einen privaten Verkauf. Mit Betrag in Ziffern und Worten, Datum, Zahlungsart, Grund der Zahlung und der Angabe, ob die Schuld damit vollständig getilgt ist oder welcher Rest offen bleibt. Wer zahlt, kann die Quittung bei der Zahlung verlangen; ausdrucken und vom Empfänger von Hand unterschreiben lassen.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Zahlungsempfänger
  • Anschrift des Geldempfängers
  • Zahlende Person
  • Anschrift der zahlenden Person
  • Erhaltener Betrag
  • Betrag in Worten
  • Zahlungsdatum
  • Zahlungsart
  • Grundlage der Verpflichtung
  • Vollständige Tilgung oder Teilzahlung
  • Noch zu zahlender Betrag
  • Ort
  • Datum

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Habe ich bei einer Zahlung Anspruch auf eine Quittung?
Ja. Wer zahlt, kann vom Gläubiger bei der Zahlung eine schriftliche Quittung verlangen (§ 368 BGB); hat er ein rechtliches Interesse an einer anderen Form, kann er auch diese verlangen. Die Kosten der Quittung trägt und verauslagt der Schuldner (§ 369 BGB) – bei einem selbst ausgefüllten Formular entstehen meist keine. Besonders wichtig ist die Quittung bei Barzahlungen, für die es sonst keinen Beleg gibt; bei einer Überweisung beweist zusätzlich der Kontoauszug die Zahlung.
Muss die Quittung von Hand unterschrieben sein?
Das Gesetz verlangt eine schriftliche Quittung (§ 368 BGB). Ob dafür auch eine E-Mail oder ein PDF ohne eigenhändige Unterschrift genügt, ist nicht abschließend geklärt; sicher ist die auf Papier ausgedruckte und vom Zahlungsempfänger eigenhändig unterschriebene Quittung. Geben Sie der zahlenden Person das Original und behalten Sie bei Bedarf eine Kopie.
Was bewirkt eine Teilzahlung für die restliche Schuld?
Eine Abschlags- oder Teilzahlung erkennt die Schuld an: Die Verjährung der restlichen Forderung beginnt mit ihr neu (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Halten Sie deshalb in der Quittung fest, ob die Zahlung die Schuld vollständig tilgt oder welcher Betrag noch offen ist. Ist die Schuld getilgt und gibt es einen Schuldschein, etwa einen Darlehensvertrag oder ein Schuldanerkenntnis, kann der Schuldner neben der Quittung dessen Rückgabe verlangen (§ 371 BGB).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

Ähnliche Dokumente

  • Kontokündigung – Girokonto kündigen, mit oder ohne Kontowechsel

    Kündigungsschreiben für Ihr Girokonto an die Bank oder Sparkasse – ob Sie das Konto ganz auflösen oder zu einer neuen Bank wechseln. Es nennt IBAN, Kontoinhaber und Geburtsdatum, den gewünschten Termin, das Konto für das Restguthaben, kündigt Karten, Dispositionskredit und Onlinebanking mit und verlangt eine schriftliche Bestätigung. Sie kündigen jederzeit ohne Frist, sofern keine Frist von höchstens einem Monat vereinbart ist, und die Kündigung selbst kostet nichts (§ 675h BGB). Für den Wechsel mit der gesetzlichen Kontowechselhilfe nach §§ 20 ff. ZKG wählen Sie die passende Variante.

  • Lastschrift zurückgeben oder Dauerauftrag löschen – Auftrag an die Bank

    Schreiben an Ihre Bank oder Sparkasse, mit dem Sie eine Lastschrift zurückbuchen lassen, eine angekündigte Lastschrift stoppen, künftige Lastschriften eines Zahlungsempfängers untersagen oder einen Dauerauftrag löschen. Eine SEPA-Basislastschrift können Sie binnen acht Wochen nach der Belastung ohne Begründung zurückholen (§ 675x BGB), eine Abbuchung ohne gültiges Mandat noch bis zu 13 Monate danach (§§ 675u, 676b BGB). Einen Dauerauftrag oder eine angekündigte Lastschrift widerrufen Sie bis zum Ende des Geschäftstags vor der Ausführung (§ 675p BGB). Mit Zahlungsempfänger, Mandatsreferenz, Betrag und Datum.

  • Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandats – Einzugsermächtigung widerrufen

    Schreiben an den Zahlungsempfänger – Fitnessstudio, Versicherung, Verein, Versandhändler oder Inkassounternehmen –, mit dem Sie Ihr SEPA-Lastschriftmandat (früher Einzugsermächtigung) widerrufen. Es nennt Mandatsreferenz, Gläubiger-Identifikationsnummer und IBAN, untersagt weitere Abbuchungen ab Zugang und sagt, wie es mit den Zahlungen weitergeht: Sie überweisen selbst, der Vertrag ist beendet, oder Sie zahlen künftig von einem anderen Konto. Der Widerruf beendet weder den Vertrag noch Ihre Zahlungspflicht. Wird trotzdem abgebucht, holen Sie eine SEPA-Basislastschrift über Ihre Bank binnen acht Wochen ohne Begründung zurück (§ 675x BGB).

  • Ratenzahlungsvereinbarung unter Privatleuten

    Eine Ratenzahlungsvereinbarung, mit der ein privater Gläubiger einem Schuldner erlaubt, eine offene Forderung in monatlichen Raten zu begleichen – etwa ein privates Darlehen, eine Kaution oder einen Schaden. Mit Bestätigung der Forderung, Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten, zinsloser Stundung bei pünktlicher Zahlung, Verfallklausel bei zwei versäumten Raten und Verzugszinsen nach § 288 BGB. Nur für private Gläubiger: Gewährt ein Unternehmen einem Verbraucher Raten, kann das Verbraucherkreditrecht gelten (§ 506 BGB). Ausdrucken und von beiden unterschreiben.

  • Erstattung bei nicht autorisierter Zahlung und Rückbuchung – Schreiben an die eigene Bank

    Ihr Schreiben an die eigene Bank, wenn Konto oder Karte ohne Ihre Zustimmung belastet wurden – etwa nach Kartenmissbrauch oder Phishing: Sie beanstanden die Umsätze und verlangen die Erstattung, die die Bank spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags leisten muss (§ 675u BGB). Melden Sie sich unverzüglich, spätestens 13 Monate nach der Belastung (§ 676b BGB). Haben Sie selbst mit Karte gezahlt, aber nichts erhalten, bitten Sie stattdessen um die Rückbuchung (Chargeback) nach den Regeln des Kartensystems. Mit Sperrdatum und Anzeige bei der Polizei.

  • Schlichtungsantrag gegen die Bank – Ombudsmann oder Schlichtungsstelle

    Antrag auf ein Schlichtungsverfahren, wenn Ihre Bank oder Sparkasse Ihrer Beschwerde nicht abgeholfen hat – an den Ombudsmann der privaten Banken, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband oder eines regionalen Sparkassenverbands, die Kundenbeschwerdestelle des BVR für Volks- und Raiffeisenbanken oder die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank. Er nennt Bank, Vertrag, Ihre Beschwerde und deren Ergebnis, schildert den Streit, beziffert die Forderung und enthält die üblichen Erklärungen. Beim Ombudsmann der privaten Banken ist das Verfahren für Verbraucher kostenlos, und sein Spruch bindet die Bank bis 10.000 €.