Quittung über den Empfang von Geld (Polen)

Quittung
Geld und Schulden
Polen
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Die Quittung, die ein Zahlender von dem verlangen kann, der das Geld entgegennimmt (Art. 462 des polnischen Zivilgesetzbuchs) – bei der Rückzahlung eines Darlehens, der Rückgabe einer Kaution oder der Barzahlung eines Preises oder einer Rate: wer zahlt und wer empfängt, der Betrag in Worten, wofür er gezahlt wird, Datum und Art der Zahlung und ob damit die Schuld beglichen ist oder ein Rest bleibt. Sie ist der grundlegende Zahlungsnachweis, wenn Geld direkt den Besitzer wechselt.

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Häufige Fragen

Muss in Polen jemand, der Geld empfängt, eine Quittung ausstellen?
Ja, wenn der Zahlende es verlangt – ein Schuldner, der leistet, kann vom Gläubiger eine Quittung verlangen und, wenn er ein Interesse daran hat, in besonderer Form, etwa mit notariell beglaubigter Unterschrift (Art. 462 des polnischen Zivilgesetzbuchs). Die Kosten der Quittung trägt der Schuldner, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Barzahlungen ist eine Quittung oft der einzige Nachweis, dass die Schuld bezahlt wurde.
Kann man nach Tilgung einer Schuld den Darlehensvertrag oder Schuldschein zurückverlangen?
Ja. Ein Schuldner, der vollständig gezahlt hat, kann neben einer Quittung die Rückgabe des Dokuments verlangen, das die Schuld belegt, etwa eines Darlehensvertrags oder Schuldanerkenntnisses, und wenn der Gläubiger es nicht zurückgeben kann, eine schriftliche Erklärung, dass es verloren gegangen oder vernichtet ist (Art. 465 des polnischen Zivilgesetzbuchs). Bei einer Teilzahlung genügt eine Quittung, die den noch offenen Restbetrag angibt.
Braucht man in Polen auch bei einer Banküberweisung eine Quittung?
Meist nicht, da die Überweisungsbestätigung mit Verwendungszweck belegt, dass das Geld geflossen ist. Eine Quittung hilft aber, wenn aus der Überweisung nicht klar hervorgeht, welche Schuld sie tilgt, oder wenn die Parteien bestätigen wollen, dass die Zahlung alle gegenseitigen Ansprüche erledigt. Bei Barzahlung ist die Quittung das entscheidende Beweismittel und sollte in zwei Exemplaren ausgestellt werden.

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