Quittung – Zahlungsbestätigung (Österreich)

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Quittung
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Eine Quittung nach § 1426 ABGB: Der Zahlungsempfänger bestätigt schriftlich, wer wann wie viel wofür gezahlt hat – bar oder per Überweisung – und ob damit die Schuld getilgt oder nur eine Teilzahlung geleistet ist, mit dem verbleibenden Rest. Wer zahlt, kann in Österreich jederzeit eine Quittung verlangen. Passt zum Privatdarlehen, zum Schuldanerkenntnis, zum Vergleich und zur Ratenvereinbarung. Ausfüllen, ausdrucken und vom Empfänger der Zahlung unterschreiben lassen.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Erhaltener Betrag
  • Betrag in Worten
  • Zahlungsdatum
  • Zahlungsart
  • Grundlage der Verpflichtung
  • Zahlende Person
  • Anschrift der zahlenden Person
  • Vollständige Tilgung oder Teilzahlung
  • Noch zu zahlender Betrag
  • Zahlungsempfänger
  • Anschrift des Geldempfängers
  • Ort
  • Datum

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Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Muss der Gläubiger in Österreich eine Quittung ausstellen?
Ja. Wer eine Schuld bezahlt, kann jederzeit eine Quittung verlangen, also ein schriftliches Zeugnis über die bezahlte Schuld (§ 1426 ABGB). Sie nennt Schuldner und Gläubiger, Ort und Zeit der Zahlung und wofür gezahlt wurde, und der Gläubiger unterschreibt sie. Bei Barzahlung ist sie oft der einzige Beweis; bei einer Überweisung ergänzt sie den Kontoauszug, etwa wenn mehrere Schulden offen sind.
Was bestätigt in Österreich eine Quittung über eine Teilzahlung?
Nur den gezahlten Betrag: Die Schuld besteht im Übrigen weiter, und die Quittung nennt den verbleibenden Rest. Eine Teilzahlung zeigt zugleich, dass der Schuldner um die Schuld weiß, und kann so die Verjährung unterbrechen (§ 1497 ABGB). Wählen Sie im Dokument deshalb ausdrücklich, ob die Zahlung die Schuld vollständig tilgt oder eine Teilzahlung ist, und tragen Sie den offenen Rest ein.
Wer unterschreibt die Quittung in Österreich, und wer bekommt sie?
Unterschreiben muss der Empfänger der Zahlung, also der Gläubiger; der Zahlende bekommt das Original und bewahrt es als Beweis auf (§ 1426 ABGB). Unterschreiben Sie auf Papier mit der Hand oder elektronisch mit ID Austria und senden Sie dann die signierte Datei, nicht einen Ausdruck. Sind mehrere Schulden offen, schreiben Sie genau dazu, wofür gezahlt wurde, damit die Zahlung der richtigen Schuld zugerechnet wird.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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