Ratenzahlungsvereinbarung unter Privatleuten
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Eine Ratenzahlungsvereinbarung, mit der ein privater Gläubiger einem Schuldner erlaubt, eine offene Forderung in monatlichen Raten zu begleichen – etwa ein privates Darlehen, eine Kaution oder einen Schaden. Mit Bestätigung der Forderung, Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten, zinsloser Stundung bei pünktlicher Zahlung, Verfallklausel bei zwei versäumten Raten und Verzugszinsen nach § 288 BGB. Nur für private Gläubiger: Gewährt ein Unternehmen einem Verbraucher Raten, kann das Verbraucherkreditrecht gelten (§ 506 BGB). Ausdrucken und von beiden unterschreiben.
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Häufige Fragen
- Warum ist die Ratenzahlungsvereinbarung nur für private Gläubiger gedacht?
- Weil für Unternehmen strengere Regeln gelten können: Gewährt ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Entgelt einen Zahlungsaufschub, ist das ein Verbraucherkredit – mit Schriftform, Pflichtangaben und Widerrufsrecht (§ 506 BGB). Ab dem 20.11.2026 erfasst § 506 BGB auch unentgeltliche Zahlungsaufschübe; ob der unentgeltliche Aufschub einer bestehenden Schuld ausgenommen ist, ist noch nicht geklärt. Ein Händler, ein Handwerksbetrieb oder ein Inkassounternehmen sollte diese Vorlage deshalb nicht verwenden.
- Was passiert, wenn der Schuldner Raten nicht zahlt?
- Jede Rate ist an einem bestimmten Kalendertag fällig; zahlt der Schuldner sie nicht, ist er ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB) und schuldet Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Ist er mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, wird nach der Vereinbarung der gesamte Rest sofort fällig. Der Gläubiger kann dann einen Mahnbescheid beantragen; eine letzte Zahlungsaufforderung vorher gibt dem Schuldner eine letzte Gelegenheit.
- Braucht die Ratenzahlungsvereinbarung eine Form, und was bewirkt sie bei der Verjährung?
- Zwischen Privatleuten braucht sie keine Form; schriftlich und von beiden unterschrieben ist sie aber leicht zu beweisen. Der Schuldner bestätigt darin die Forderung. Dieses Anerkenntnis lässt die Verjährung neu beginnen, ebenso jede einzelne Ratenzahlung (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) – für den Gläubiger ein wichtiger Grund, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten. Ein bloß bestätigendes Anerkenntnis wie dieses fällt nicht unter die strenge Form des § 781 BGB.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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