Außergerichtlicher Vergleich über eine Geldforderung

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Eine Vergleichsvereinbarung nach § 779 BGB, mit der Gläubiger und Schuldner einen Streit über eine Geldforderung ohne Gericht beilegen: Ausgangslage, Vergleichsbetrag, Zahlung in einer Summe oder in Raten, die Folgen eines Zahlungsrückstands (sofortige Fälligkeit oder Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung), Verzicht auf den Rest, Abgeltungsklausel und Kosten. Für Streit um offene Rechnungen, Darlehen, Kautionen oder Schäden. Keine Form vorgeschrieben – ausdrucken, beide unterschreiben, jeder erhält ein Exemplar.

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Die Angaben, die das Dokument verlangt.

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Häufige Fragen

Braucht ein außergerichtlicher Vergleich eine bestimmte Form?
Nein. Ein Vergleich ist ohne Form wirksam (§ 779 BGB), es sei denn, sein Gegenstand verlangt eine – wer sich etwa verpflichtet, ein Grundstück zu übertragen, braucht einen Notar. Auch das Anerkenntnis des Vergleichsbetrags braucht keine Schriftform, weil es im Wege des Vergleichs erteilt wird (§ 782 BGB). Schriftlich und von beiden unterschrieben ist der Vergleich aber viel leichter zu beweisen; jede Partei sollte ein Original behalten.
Wann ist ein Vergleich unwirksam?
Ein Vergleich ist unwirksam, wenn der Sachverhalt, den beide Parteien als feststehend zugrunde gelegt haben, nicht der Wirklichkeit entspricht und der Streit bei Kenntnis der wahren Lage nicht entstanden wäre (§ 779 Abs. 1 BGB). Beschreiben Sie die Ausgangslage deshalb genau und so, wie beide sie verstehen. Ein Irrtum gerade über die Punkte, die streitig waren und durch den Vergleich geklärt werden sollten, macht ihn dagegen nicht unwirksam.
Kann der Gläubiger aus dem Vergleich vollstrecken, wenn der Schuldner nicht zahlt?
Nicht unmittelbar: Ein außergerichtlicher Vergleich ist kein Vollstreckungstitel. Zahlt der Schuldner nicht, kann der Gläubiger den Vergleichsbetrag – oder, wenn das so gewählt ist, die wieder aufgelebte ursprüngliche Forderung – mit einem Mahnbescheid oder einer Klage geltend machen; der Vergleich ist dabei das zentrale Beweismittel. Sofort vollstreckbar ist ein Vergleich nur, wenn er vor Gericht geschlossen wird oder als notarielle Urkunde, in der sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO).
Was gilt, wenn ein Unternehmen einem Verbraucher im Vergleich Raten gewährt?
Dann kann der Vergleich unter das Verbraucherkreditrecht fallen: Gewährt ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Entgelt einen Zahlungsaufschub, gelten die Regeln für Verbraucherdarlehen entsprechend – mit Schriftform, Pflichtangaben und Widerrufsrecht (§ 506 BGB). Ab dem 20.11.2026 erfasst § 506 BGB auch unentgeltliche Zahlungsaufschübe; ob der unentgeltliche Aufschub einer bestehenden Schuld ausgenommen ist, ist noch nicht geklärt. Vereinbaren Sie in diesem Fall besser eine Zahlung in einer Summe oder lassen Sie die Raten fachkundig prüfen.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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