Autokauf, Strafverfügung und Kfz-Versicherung in Österreich

Österreich kennt keine Verkaufsmeldung an eine Behörde: Der Verkäufer meldet das Auto bei einer Zulassungsstelle ab und teilt den Verkauf der Versicherung mit (Mitteilung an die Kfz-Haftpflichtversicherung), deren Vertrag bis dahin auf den Käufer übergeht (§§ 69 bis 71 VersVG). Bis zur Abmeldung bleibt er Zulassungsbesitzer und muss jede Lenkerauskunft erteilen; Kaufvertrag und Übergabeprotokoll halten deshalb die Stunde der Übergabe fest. Zwischen Privaten kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden (§ 929 ABGB), nicht aber für Zugesichertes oder arglistig Verschwiegenes; der Vertrag lässt den Verkäufer ausdrücklich sagen, ob er die Verkehrs- und Betriebssicherheit zusichert.

Gegen eine Strafverfügung kann binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch erhoben werden, mündlich oder schriftlich, auch per E-Mail, ohne Begründung; ein Einspruch nur gegen die Strafhöhe lässt den Schuldspruch stehen (§ 49 Abs 2 VStG). Gegen ein Straferkenntnis geht die Beschwerde binnen vier Wochen an das Verwaltungsgericht des Landes, eingebracht bei der Behörde, die es erlassen hat; bleibt sie erfolglos, kommen 20 % Kosten dazu (§ 52 VwGVG). Wer eine Strafe nicht auf einmal zahlen kann, beantragt Aufschub oder Teilzahlung (§ 54b Abs 3 VStG). Die Lenkerauskunft ist binnen zwei Wochen zu erteilen, auch über Angehörige (§ 103 Abs 2 KFG 1967).

Nach einem Unfall fordert der Geschädigte direkt vom Haftpflichtversicherer des anderen Autos (§ 26 KHVG). Der muss binnen drei Monaten ein Angebot machen oder schriftlich begründen, warum nicht (§ 29a KHVG), und die Anmeldung hemmt die Verjährung (Schadenmeldung an die gegnerische Versicherung). Die eigene Versicherung wird nach den Bedingungen der Polizze verständigt (Schadenmeldung). Die Kfz-Haftpflichtversicherung lässt sich zum Ende des Versicherungsjahres, nach einer Prämienerhöhung, nach einem Schadenfall oder vom Käufer des Autos kündigen (Kündigung). Die Vorlagen sind keine Rechtsberatung.

Die Dokumente

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Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung (Österreich)

Das Kündigungsschreiben an Ihren Kfz-Haftpflichtversicherer in Österreich für die vier häufigsten Fälle: zum Ende des Versicherungsjahres (§ 14 Abs 2 KHVG) – das ist der Jahrestag des Vertragsbeginns laut Polizze, nicht unbedingt der 31. Dezember, und die Kündigung muss einen Monat vorher einlangen –, nach einer Prämienerhöhung (§ 14a KHVG), nach einem Schadenfall (§ 158 VersVG) und nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens, dessen Versicherung mit übergegangen ist (§§ 69 ff VersVG). Mit Polizzennummer und Kennzeichen. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden.

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Mitteilung und Aufforderung
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Vereinbarung über die Überlassung eines Kraftfahrzeugs mit Benützungsbewilligung (Österreich)

Die Vereinbarung, mit der Sie Ihr Auto einer anderen Person zum Fahren überlassen – Familie, Freunden oder Bekannten –, auch für Fahrten ins Ausland: Zeitraum, Zweck, erlaubte Länder, Prüfung des Führerscheins nach § 103 Abs 1 Z 3 KFG, Versicherung und Lenkerkreis, Kosten, Strafen und Schäden, Übergabe und Rückgabe. Bis zur Rückgabe nennen Sie auf eine Lenkerauskunft nach § 103 Abs 2 KFG den Nutzer. Am Ende eine eigene Benützungsbewilligung mit kurzer englischer Zusammenfassung, die im Auto mitfährt. Ausfüllen, ausdrucken, beide unterschreiben.

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Vertrag
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Mitteilung an die Kfz-Haftpflichtversicherung über den Verkauf des Autos (Österreich)

Der Brief, mit dem Sie nach dem Verkauf Ihres Autos Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer den Verkauf mitteilen, wie § 71 VersVG es verlangt: mit Polizzennummer, Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Datum und Uhrzeit der Übergabe, Name und Anschrift des Käufers und dem Tag der Abmeldung. Sie ersuchen um Abrechnung und Erstattung der im Voraus bezahlten Prämie auf Ihr Konto oder um Umstellung auf ein Folgefahrzeug, und um eine Bestätigung über den Schadenverlauf. Eine Veräußerungsanzeige an eine Behörde gibt es in Österreich nicht. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden.

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Mitteilung und Aufforderung
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Übergabeprotokoll beim Autoverkauf (Österreich)

Das Protokoll, das Verkäufer und Käufer bei der Übergabe eines verkauften Autos in Österreich gemeinsam ausfüllen: Datum und genaue Uhrzeit, Kilometerstand, Tank- oder Ladestand, sichtbare Schäden, Fahrbereitschaft, übergebene Papiere – Typenschein oder Datenauszug, Zulassungsschein, letztes § 57a-Gutachten („Pickerl“) – und Schlüssel, und ob das Auto abgemeldet oder noch angemeldet übergeben wird. Die Uhrzeit zählt: Bis zur Abmeldung bleibt der Verkäufer Zulassungsbesitzer und bekommt jede Lenkerauskunft. Ergänzt den Kaufvertrag. Ausfüllen, ausdrucken, beide unterschreiben.

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Protokoll
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Vollmacht zur Abmeldung, Anmeldung oder Ummeldung eines Kraftfahrzeugs (Österreich)

Die schriftliche Vollmacht, mit der Sie eine andere Person – etwa den Käufer Ihres Autos – bei einer Zulassungsstelle für sich handeln lassen: für die Abmeldung mit Rückgabe von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln, mit oder ohne Reservierung des Kennzeichens, für die Anmeldung auf Ihren Namen oder für die Hinterlegung nach § 52 KFG. Mit Ihren Daten und denen der bevollmächtigten Person, dem Fahrzeug mit Fahrgestellnummer und Kennzeichen und einer Gültigkeitsdauer. In allen Bundesländern gleich. Die Abmeldung selbst ist gebührenfrei. Ausfüllen, ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und im Original mitgeben.

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Vollmacht
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Beschwerde gegen ein Straferkenntnis an das Landesverwaltungsgericht (Österreich)

Beschwerde gegen ein Straferkenntnis, etwa nach einem Verkehrsdelikt, an das Landesverwaltungsgericht – in Wien an das Verwaltungsgericht Wien –, eingebracht bei der Behörde, die das Straferkenntnis erlassen hat: mit allen Angaben, die § 9 VwGVG verlangt (Bescheid, Behörde, Gründe, Begehren, Rechtzeitigkeit), Beweisanbot und Antrag auf mündliche Verhandlung. Frist: vier Wochen ab Zustellung (§ 7 Abs 4 VwGVG). Die Strafe darf nicht erhöht werden (§ 42 VwGVG); bleibt die Beschwerde erfolglos, kommen 20 % der Strafe als Kosten hinzu, mindestens € 10 (§ 52 VwGVG).

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Beschwerde und Widerspruch
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Lenkerauskunft an die Behörde (Österreich)

Antwort des Zulassungsbesitzers auf die Aufforderung der Behörde, den Lenker zu nennen (§ 103 Abs 2 KFG 1967): mit Geschäftszahl, Kennzeichen, Zeitpunkt und Ort laut Aufforderung sowie Name und Anschrift der Person, die das Fahrzeug gelenkt oder abgestellt hat – oder der Person, die die Auskunft erteilen kann. Die Auskunft ist Pflicht, binnen zwei Wochen ab Zustellung, auch über Angehörige; eine falsche, unvollständige oder verspätete Auskunft kann bis zu € 5.000 kosten. Liegt der Aufforderung ein Antwortblatt bei oder bietet die Behörde eine Online-Auskunft an, können Sie auch diese kostenlos nutzen.

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Mitteilung und Aufforderung
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Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (privat an privat) (Österreich)

Der Kaufvertrag für den Autokauf von privat an privat in Österreich: das Fahrzeug mit Fahrgestellnummer, Typenschein oder Datenauszug und nächster § 57a-Begutachtung („Pickerl“), Kaufpreis und Zahlung, die Angaben des Verkäufers zu Kilometerstand, Unfällen und bekannten Mängeln, der Gewährleistungsausschluss mit seinen Grenzen nach dem ABGB und eine ausdrückliche Wahl zur Fahrbereitschaft. Dazu Datum und Uhrzeit der Übergabe, die Abmeldung nach § 43 Abs 4 KFG und die Lenkerauskunft bis dahin. Nicht für den Kauf vom Händler. Ausfüllen, zweimal ausdrucken, beide unterschreiben.

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Einspruch gegen eine Strafverfügung (Österreich)

Vorlage für den Einspruch gegen eine Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft, des Magistrats oder der Landespolizeidirektion, etwa wegen eines Verkehrsdelikts: mit Geschäftszahl, Datum und Zustelltag, wahlweise gegen die ganze Strafverfügung oder ausdrücklich nur gegen die Strafhöhe (§ 49 VStG). Frist: zwei Wochen ab Zustellung; eine Begründung ist nicht nötig, E-Mail ist zulässig, die Postaufgabe am letzten Tag genügt. Gut zu wissen: Endet das Verfahren mit einem Straferkenntnis, kommen 10 % Kosten hinzu, mindestens € 10 (§ 64 VStG). Gegen ein Organmandat oder eine Anonymverfügung gibt es keinen Einspruch.

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Beschwerde und Widerspruch
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Schadenmeldung an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung (Österreich)

Brief, mit dem Sie nach einem Verkehrsunfall Ihren Schaden direkt bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners anmelden (§ 26 KHVG): Unfalltag, Ort, gegnerisches Kennzeichen und Polizzennummer, Hergang, Schaden, bisher bezifferter Betrag, IBAN und eine Frist für die Antwort. Der Versicherer muss binnen drei Monaten ein Angebot legen oder seine Haltung schriftlich begründen (§ 29a KHVG); die Meldung hemmt die Verjährung bis zu seiner schriftlichen Ablehnung. In allen Bundesländern gleich. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit Beilagen wie Unfallbericht und Fotos absenden.

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Mitteilung und Aufforderung
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Antrag auf Zahlungsaufschub oder Teilzahlung einer Verwaltungsstrafe (Österreich)

Antrag an die Bezirkshauptmannschaft, den Magistrat oder die Landespolizeidirektion, eine Geldstrafe aus einer Strafverfügung oder einem Straferkenntnis später oder in Raten zahlen zu dürfen (§ 54b Abs 3 VStG): mit Geschäftszahl, Betrag, Ihrem Zahlungsvorschlag, Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Grund, warum die Schwierigkeit vorübergehend ist. Ist Ihnen die sofortige Zahlung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, muss die Behörde einen angemessenen Aufschub oder Teilzahlungen bewilligen. Ausfüllen, Nachweise beilegen, unterschreiben und absenden.

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Antrag
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Schadenmeldung an die eigene Kfz-Versicherung (Österreich)

Schreiben, mit dem Sie Ihrer eigenen Kfz-Versicherung einen Unfall oder Schaden melden – in der Kfz-Haftpflicht, wenn ein anderer Ansprüche gegen Sie erheben kann, oder in der Teil- oder Vollkasko für den Schaden am eigenen Fahrzeug: mit Polizzennummer, Kennzeichen, Tag und Ort, Lenker, anderen Beteiligten, Polizei, Zeugen, Hergang und Schaden. Die Versicherungsbedingungen (AKHB) verlangen eine rasche Meldung; die Frist steht in Ihrer Polizze. Das Schreiben hält Tatsachen fest und enthält kein Schuldanerkenntnis. Ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.

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