Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung (Österreich)
Veröffentlicht vonDocMuse
Das Kündigungsschreiben an Ihren Kfz-Haftpflichtversicherer in Österreich für die vier häufigsten Fälle: zum Ende des Versicherungsjahres (§ 14 Abs 2 KHVG) – das ist der Jahrestag des Vertragsbeginns laut Polizze, nicht unbedingt der 31. Dezember, und die Kündigung muss einen Monat vorher einlangen –, nach einer Prämienerhöhung (§ 14a KHVG), nach einem Schadenfall (§ 158 VersVG) und nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens, dessen Versicherung mit übergegangen ist (§§ 69 ff VersVG). Mit Polizzennummer und Kennzeichen. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Versicherungsnehmer (Name wie in der Polizze; kündigt der Käufer eines versicherten Autos, sein Name)
- Anschrift des Versicherungsnehmers
- Versicherer
- Anschrift des Kfz-Versicherers (Straße oder Postfach, PLZ und Ort je in eigener Zeile)
- Ort
- Datum
- Polizzennummer
- Kennzeichen
- Marke und Modell
- Kündigungsfall und Zeitpunkt
- Maßgeblicher Tag (Ende des Versicherungsjahres, Datum des Schreibens des Versicherers oder Kauftag)
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Bis wann muss ich die Kfz-Haftpflichtversicherung in Österreich kündigen?
- Für die ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres muss die schriftliche Kündigung mindestens einen Monat vor dessen Ende beim Versicherer einlangen (§ 14 Abs 2 KHVG). Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Tag des Vertragsbeginns laut Polizze; es endet also nicht unbedingt am 31. Dezember. Den Tag tragen Sie im Brief ein. Senden Sie die Kündigung so früh, dass sie rechtzeitig ankommt.
- Wann kann ich die Kfz-Haftpflichtversicherung in Österreich außerhalb des Versicherungsjahres kündigen?
- Vor allem in drei Fällen: nach einer Prämienerhöhung binnen eines Monats ab der Verständigung (§ 14a KHVG); nach einem Schadenfall binnen eines Monats, nachdem der Versicherer die Entschädigung anerkannt oder abgelehnt hat (§ 158 VersVG); und nach dem Kauf eines versicherten Gebrauchtwagens binnen eines Monats nach dem Erwerb (§ 70 Abs 2 VersVG). Wählen Sie im Brief den Fall und tragen Sie den maßgeblichen Tag ein.
- Genügt in Österreich eine E-Mail, um die Kfz-Versicherung zu kündigen?
- Prüfen Sie das vorher. Das Gesetz verlangt eine schriftliche Kündigung (§ 14 Abs 2 KHVG). Manche Versicherer lassen nach ihren Bedingungen auch eine E-Mail genügen; ob Ihrer das tut, steht in den Versicherungsbedingungen oder im Produktinformationsblatt. Sicher ist der eigenhändig unterschriebene Brief, eingeschrieben gesendet, oder eine mit ID Austria qualifiziert elektronisch signierte PDF-Datei (§ 4 Abs 1 SVG). Ohne Haftpflichtversicherung darf das Auto nicht verwendet werden.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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