Schadenmeldung an die eigene Kfz-Versicherung (Österreich)

Österreich
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Mitteilung und Aufforderung
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Schreiben, mit dem Sie Ihrer eigenen Kfz-Versicherung einen Unfall oder Schaden melden – in der Kfz-Haftpflicht, wenn ein anderer Ansprüche gegen Sie erheben kann, oder in der Teil- oder Vollkasko für den Schaden am eigenen Fahrzeug: mit Polizzennummer, Kennzeichen, Tag und Ort, Lenker, anderen Beteiligten, Polizei, Zeugen, Hergang und Schaden. Die Versicherungsbedingungen (AKHB) verlangen eine rasche Meldung; die Frist steht in Ihrer Polizze. Das Schreiben hält Tatsachen fest und enthält kein Schuldanerkenntnis. Ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Versicherungsnehmer (Name wie in der Polizze; kündigt der Käufer eines versicherten Autos, sein Name)
  • Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Telefon
  • Versicherer
  • Anschrift des Kfz-Versicherers (Straße oder Postfach, PLZ und Ort je in eigener Zeile)
  • Ort
  • Datum
  • Datum des Vorfalls
  • Polizzennummer
  • Kennzeichen
  • Betroffene Versicherung: Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko
  • Uhrzeit des Ereignisses
  • Ort des Ereignisses
  • Wer das Fahrzeug fuhr (Name und Anschrift, oder: niemand, das Fahrzeug war abgestellt)
  • Andere Beteiligte: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherer, soweit bekannt
  • Anzeige bei der Polizei (Polizeiinspektion, Geschäftszahl)
  • Zeugen (Namen und Telefonnummern)
  • Beschreibung des Ereignisses
  • Beschreibung des Schadens
  • IBAN
  • Beilagen

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Bis wann muss ich einen Schaden meiner eigenen Kfz-Versicherung in Österreich melden?
Innerhalb der Frist, die Ihre Versicherungsbedingungen setzen: für die Haftpflicht die AKHB, für die Kasko die Kaskobedingungen Ihres Vertrags. Die Fristen sind kurz; sie stehen in der Polizze oder den Bedingungen. Eine verspätete Meldung kann den Versicherungsschutz gefährden. Melden Sie auch einen Unfall, bei dem Sie selbst nichts verlangen, aber ein anderer Ansprüche gegen Sie erheben kann: Der Geschädigte kann sich nach § 26 KHVG direkt an Ihre Haftpflichtversicherung wenden.
Muss ich in Österreich nach einem Unfall mit bloßem Sachschaden die Polizei verständigen?
Nicht, wenn die Beteiligten einander Namen und Anschrift nachgewiesen haben. Sonst ist die nächste Polizeidienststelle ohne unnötigen Aufschub zu verständigen (§ 4 Abs 5 StVO 1960). Wird die Polizei gerufen, obwohl das nicht nötig war, kostet das € 36. Halten Sie den Hergang im Europäischen Unfallbericht fest – er ist kein Schuldanerkenntnis – und unterschreiben Sie an der Unfallstelle kein Anerkenntnis Ihrer Schuld; Versicherungsbedingungen können es verbieten.
Wann zahlt in Österreich die Kfz-Haftpflicht und wann die Kaskoversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht und zahlt die Schäden, die mit Ihrem Fahrzeug anderen zugefügt werden. Die Kaskoversicherung, als Teil- oder Vollkasko, ist freiwillig und zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug nach Ihrem Vertrag, oft mit Selbstbehalt. Hat ein anderer Ihren Schaden verursacht, können Sie sich an dessen Haftpflichtversicherung wenden (§ 26 KHVG); ob Sie stattdessen Ihre Kasko in Anspruch nehmen, entscheiden Sie nach Ihrem Vertrag.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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