Schadenanzeige an die eigene Kfz-Versicherung

Deutschland
Deutsch
Fahrzeuge
Mitteilung und Aufforderung
Ausdrucken und unterschreiben
1 Seite · 0-mal verkauft

Veröffentlicht vonDocMuse

Die Meldung eines Schadens an Ihre eigene Kfz-Versicherung: an die Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn ein anderer Ansprüche gegen Sie erheben kann, oder an die Teil- oder Vollkaskoversicherung für den Schaden am eigenen Fahrzeug. Mit Versicherungsscheinnummer und Kennzeichen, Tag, Uhrzeit und Ort, wer gefahren ist, anderen Beteiligten, Hergang, Schaden, Polizei und Zeugen, und mit der Frage, ob der Versicherer das Fahrzeug vor der Reparatur besichtigen will. Die Musterbedingungen (AKB) verlangen die Anzeige innerhalb einer Woche; maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Versicherungsnehmer (Name wie im Versicherungsschein)
  • Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Versicherer
  • Anschrift des Kfz-Versicherers (Straße oder Postfach, PLZ und Ort je in eigener Zeile)
  • Ort
  • Datum
  • Datum des Vorfalls
  • Versicherungsscheinnummer
  • Kennzeichen
  • Betroffene Versicherung: Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko
  • Uhrzeit des Ereignisses
  • Ort des Ereignisses
  • Wer das Fahrzeug fuhr (Name und Anschrift, oder: niemand, das Fahrzeug war abgestellt)
  • Andere Beteiligte: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherer, soweit bekannt
  • Polizeiliche Anzeige (Dienststelle, Aktenzeichen)
  • Zeugen (Namen und Telefonnummern)
  • Beschreibung des Ereignisses
  • Beschreibung des Schadens
  • IBAN
  • Anlagen

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich einen Schaden meiner eigenen Kfz-Versicherung melden?
Die Musterbedingungen der Versicherer (AKB, Abschnitt E.1.1) verlangen, jedes Schadenereignis innerhalb einer Woche anzuzeigen. Maßgeblich sind aber die AKB Ihres eigenen Vertrags; sie können Abweichendes vorsehen. Viele Versicherer nehmen die Meldung auch telefonisch oder online an – dieses Schreiben hält fest, was Sie wann gemeldet haben. Bewahren Sie einen Nachweis über den Versand auf.
Verliere ich den Versicherungsschutz, wenn ich am Unfallort meine Schuld zugegeben habe?
Nein. Ein Anerkenntnis gegenüber dem Unfallgegner lässt den Schutz Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung nicht entfallen; Vertragsklauseln, die das vorsehen, sind unwirksam (§ 105 VVG). Den Versicherer bindet das Anerkenntnis aber nur, soweit Sie tatsächlich haften. Schildern Sie in der Schadenanzeige deshalb nur den Hergang und überlassen Sie die Bewertung der Schuldfrage dem Versicherer.
Was tue ich, wenn der Unfallgegner seine Ansprüche direkt bei meiner Kfz-Versicherung geltend macht?
Das darf er: Der Geschädigte hat einen Direktanspruch gegen Ihren Kfz-Haftpflichtversicherer (§ 115 Abs. 1 VVG). Melden Sie den Unfall trotzdem selbst innerhalb der Frist Ihrer AKB, und leiten Sie Schreiben des Unfallgegners, seines Anwalts, der Polizei oder eines Gerichts sofort an den Versicherer weiter. Er prüft die Ansprüche, zahlt berechtigte und wehrt unberechtigte ab.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

Ähnliche Dokumente

  • Veräußerungsanzeige an die Kfz-Versicherung

    Schreiben, mit dem Sie nach dem Autoverkauf Ihrer Kfz-Versicherung den Verkauf melden, wie es § 97 VVG verlangt: unverzüglich, mit Fahrzeug, Kennzeichen, Versicherungsscheinnummer, Datum und Uhrzeit der Übergabe sowie Name und Anschrift des Käufers. Die Versicherung geht mit dem Auto auf den Käufer über (§ 95 VVG); bleibt die Anzeige aus, kann der Versicherer für spätere Schäden leistungsfrei werden. Mit der Bitte um Abrechnung, Erstattung eines Guthabens und Eingangsbestätigung. Per Post oder als PDF per E-Mail.

  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

    Vorlage für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes, als Brief an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat: mit Aktenzeichen, Datum des Bescheids und Tag der Zustellung, wahlweise in vollem Umfang oder beschränkt auf die Rechtsfolgen, mit Antrag auf Akteneinsicht und mit oder ohne Begründung. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei der Behörde eingegangen sein (§ 67 OWiG); eine einfache E-Mail genügt nicht. Gut zu wissen: Kommt die Sache vor das Amtsgericht, kann es die Geldbuße auch erhöhen.

  • Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (privat an privat)

    Kaufvertrag für ein Auto von privat an privat: der Kfz-Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen oder ein Motorrad zwischen Privatleuten. Der Gewährleistungsausschluss ist so formuliert, wie die Rechtsprechung ihn hält: Er gilt nicht bei Arglist und Garantie (§ 444 BGB) und nicht für die Angaben des Verkäufers zu Kilometerstand, Unfallschäden, Vorhaltern und bekannten Mängeln, die in einem eigenen Abschnitt stehen. Dazu die Prüfung der Zulassungsbescheinigung Teil II, Datum und Uhrzeit der Übergabe, Eigentumsvorbehalt, Ummeldung und Veräußerungsanzeige. Für beide Seiten zum Ausdrucken und Unterschreiben.

  • Kündigung der Kfz-Versicherung

    Die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung beim bisherigen Versicherer: ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres, außerordentlich nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall, oder nach dem Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs, dessen Versicherung auf Sie übergegangen ist (§ 96 VVG). Wahlweise für alle Sparten oder nur für die Kasko, mit der Bitte um Bestätigung des Vertragsendes und um Erstattung nicht verbrauchter Beiträge. Bei den meisten Verträgen muss die Kündigung zum 31.12. spätestens am 30.11. beim Versicherer eingegangen sein.

  • Schadenmeldung an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung

    Die erste Schadenmeldung nach einem Verkehrsunfall, den ein anderer verursacht hat, direkt an dessen Kfz-Haftpflichtversicherer: Unfalltag, Uhrzeit und Ort, das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, Ihr Fahrzeug, Hergang, Schaden, Polizei und Zeugen, der bisher bezifferte Betrag und Ihre IBAN, dazu die Bitte, die Haftung dem Grunde nach zu bestätigen. Sie haben einen Direktanspruch gegen den Versicherer (§ 115 VVG) und müssen ihm den Unfall innerhalb von zwei Wochen in Textform anzeigen (§ 119 VVG) – ein Brief oder eine E-Mail genügt.

  • Fahrzeugüberlassungsvertrag mit Vollmacht zur Fahrzeugbenutzung

    Nutzungsvereinbarung, mit der Sie Ihr Auto einer anderen Person überlassen, etwa in der Familie oder unter Freunden, mit Vollmacht zur Fahrzeugbenutzung, auch für Fahrten ins Ausland. Der Vertrag hält die Prüfung des Führerscheins fest (§ 21 StVG), Versicherung und Fahrerkreis, Zeitraum, Zweck und erlaubte Länder, und regelt, wer Kraftstoff, Maut, Bußgelder, Schäden, Selbstbeteiligung und Rückstufung trägt. Die Vollmacht am Ende, mit kurzer Zusammenfassung auf Englisch, dient als Nachweis bei Kontrollen. Zum Ausdrucken und Unterschreiben.