Schadenmeldung an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung
Veröffentlicht vonDocMuse
Die erste Schadenmeldung nach einem Verkehrsunfall, den ein anderer verursacht hat, direkt an dessen Kfz-Haftpflichtversicherer: Unfalltag, Uhrzeit und Ort, das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, Ihr Fahrzeug, Hergang, Schaden, Polizei und Zeugen, der bisher bezifferte Betrag und Ihre IBAN, dazu die Bitte, die Haftung dem Grunde nach zu bestätigen. Sie haben einen Direktanspruch gegen den Versicherer (§ 115 VVG) und müssen ihm den Unfall innerhalb von zwei Wochen in Textform anzeigen (§ 119 VVG) – ein Brief oder eine E-Mail genügt.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Geschädigter
- Anschrift des Geschädigten
- Versicherer
- Anschrift des Kfz-Versicherers (Straße oder Postfach, PLZ und Ort je in eigener Zeile)
- Ort
- Datum
- Datum des Vorfalls
- Kennzeichen des Fahrzeugs des Unfallverursachers
- Versicherungsscheinnummer des Unfallgegners (falls bekannt)
- Uhrzeit des Ereignisses
- Ort des Ereignisses
- Unfallverursacher
- Fahrzeug des Geschädigten (Marke, Modell, Kennzeichen)
- Polizeiliche Anzeige (Dienststelle, Aktenzeichen)
- Zeugen (Namen und Telefonnummern)
- Beschreibung des Ereignisses
- Beschreibung des Schadens
- Bisher bezifferter Schaden in Euro (sonst: wird nachgereicht)
- Antwortfrist
- IBAN
- Anlagen
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Wie schnell muss ich den Unfall der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung melden?
- Innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie von dem Unfall erfahren haben, und in Textform – ein Brief, ein Fax oder eine E-Mail genügt (§ 119 Abs. 1 VVG). Für die Frist kommt es auf das rechtzeitige Absenden an. Der Versicherer muss Ihnen dann innerhalb von drei Monaten ein begründetes Angebot machen oder begründet antworten, warum er nicht zahlt; sonst schuldet er Zinsen (§ 3a PflVG).
- Wie finde ich heraus, bei wem das gegnerische Fahrzeug versichert ist?
- Über den Zentralruf der Autoversicherer: Mit dem Kennzeichen des anderen Fahrzeugs nennt er Ihnen dessen Kfz-Haftpflichtversicherer. Hilfreich sind außerdem der Europäische Unfallbericht, die Angaben, die Sie am Unfallort ausgetauscht haben, und das Aktenzeichen der Polizei, falls sie den Unfall aufgenommen hat.
- Wer zahlt, wenn der Unfallverursacher geflüchtet oder nicht versichert ist?
- Dann richtet sich der Anspruch nicht an einen Versicherer, sondern an die Verkehrsopferhilfe e.V. (§ 12 PflVG), und dieses Schreiben passt nicht. Bei einem nicht ermittelten Fahrzeug ersetzt sie Sachschäden nur unter engen Voraussetzungen und erst oberhalb von 500 €. Erstatten Sie bei Unfallflucht in jedem Fall Anzeige bei der Polizei.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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