Kündigung der Kfz-Versicherung

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Die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung beim bisherigen Versicherer: ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres, außerordentlich nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall, oder nach dem Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs, dessen Versicherung auf Sie übergegangen ist (§ 96 VVG). Wahlweise für alle Sparten oder nur für die Kasko, mit der Bitte um Bestätigung des Vertragsendes und um Erstattung nicht verbrauchter Beiträge. Bei den meisten Verträgen muss die Kündigung zum 31.12. spätestens am 30.11. beim Versicherer eingegangen sein.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Versicherungsnehmer (Name wie im Versicherungsschein)
  • Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Versicherer
  • Anschrift des Kfz-Versicherers (Straße oder Postfach, PLZ und Ort je in eigener Zeile)
  • Ort
  • Datum
  • Versicherungsscheinnummer
  • Kennzeichen
  • Kündigungsgrund und Zeitpunkt
  • Umfang der Kündigung: alle Sparten oder nur die Kasko
  • IBAN

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Häufige Fragen

Bis wann muss die Kündigung der Kfz-Versicherung beim Versicherer sein?
Die meisten Kfz-Versicherungen laufen bis zum 31.12. und verlängern sich um ein Jahr, wenn nicht einen Monat vorher gekündigt wird. Die Kündigung muss dann spätestens am 30.11. beim Versicherer eingegangen sein – der Zugang zählt, nicht das Absenden (§ 130 BGB). Weicht Ihr Versicherungsjahr ab, steht der Ablauf im Versicherungsschein; die Kündigungsfrist steht in Ihren AKB.
Wann kann ich die Kfz-Versicherung außerhalb der Wechselfrist kündigen?
Nach einer Beitragserhöhung, die den Versicherungsschutz nicht verbessert, innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung (§ 40 VVG) – in der Regel nicht, wenn der Beitrag nur wegen einer Rückstufung nach einem Schaden steigt. Nach einem Schadenfall meist innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherer gezahlt oder die Zahlung abgelehnt hat. Die genauen Fristen stehen in Ihren AKB.
Muss ich die übernommene Kfz-Versicherung nach dem Autokauf kündigen?
Nein, aber Sie dürfen: Die Versicherung des Verkäufers geht mit dem Fahrzeug auf Sie über (§ 95 VVG), und Sie können sie innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen (§ 96 Abs. 2 VVG). Schließen Sie für das Fahrzeug eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung ab, endet der übernommene Vertrag ohnehin automatisch (§ 5a Abs. 2 PflVG). Für die Ummeldung brauchen Sie die eVB-Nummer des neuen Versicherers.
Reicht eine E-Mail für die Kündigung der Kfz-Versicherung?
In aller Regel ja. Das Gesetz verlangt für diese Kündigung keine bestimmte Form, und Versicherungsbedingungen dürfen von Verbrauchern nicht mehr als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig zugeht und Sie das beweisen können: Bitten Sie um eine Bestätigung, wie dieses Schreiben es tut. Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf das Fahrzeug nach dem Vertragsende nicht mehr gefahren werden.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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